Schwarzhäusern (Transkription Nr. 955)

Schulort: Schwarzhäusern
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 224-225v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Wangen
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Niederbipp
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Schwarzhäusern
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

28.02.1799

BEANTWORTUNG.
DER FRAGEN ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULE ZU SCHWARZHÄÜSERN, DEN 28 HORN. 99.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Schwarzhäüsern.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigene Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirchgemeind Niederbipp.

I.1.d In welchem Distrikt?

Distrikt Wangen.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die Häüser ligen alle innert dem Umkreis (die weitesten eine gute) Viertel Stund.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

a. Schwarzhäüsern KIND. 30.
b. Rufshausen ENTFERNT. 1/4 STUND. KIND. 5.
c. Großweyer gut ENTFERNT. 1/4 STUND.
d. Mosbach ENTFERNT. 1/8 STUND. KIND. 10.
e. Weitifeld ENTFERNT. 1/8 STUND. KIND. 2
f. Kleben (das obere Haus) gut ENTFERNT. 1/8 STUND. KIND. 2.
Summa 49

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

||[Seite 2] a. Aarwangen STUND 1/4
b. Bannweil STUND 1/2
c. Wynau STUND 3/4
d. Wolfwyl STUND 1/2
e. Kestenholz STUND 1
f. Oensingen STUND 1
g. Niederbipp STUND 1 1/4

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Rechnen die Vokalmusik; in der Christl. Lehre unterrichtet, verschiedene Begriffe erklärt.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Nur im Winter von Martini bis Maria Verkündung oder Ostern.
Durch den Sommer alle Samstag 1/2 Tag eine Repetier schul.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nebst dem alten und neüen Testament, die Anfänge Christlichen Lehre, der Heidelb. Catechismus Hübners Historie bibel, die neüen Psalmen.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Diese werden von dem Lehrer selbsten gemacht auf Zedelchen vorgelegt.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Sechs Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 3] Ward bestellt, vom Pfarrer, Amtsmann. und Vorgesezten, nach vorgegangener Prüfung.

III.11.b Wie heißt er?

Ursus Mönch.

III.11.c Wo ist er her?

Von Rufshausen (des Schulbezirks)

III.11.d Wie alt?

Vierzig Jahr, den 4 Merz 99.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja. und hat Fünf Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

3 1/2 Jahr Hier, und

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

9 Jahr zu Banweil bey Arwangen. Vorher war Er von seinem Eilften Jahr weg ein Schumacher — und Liebhaber der Wißenschaften. Jn seiner Jugend war Er ein Waise und schlecht gelehrt worden.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Ja. — Unter agent und Gemeind schreiber

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Deren sind bey Fünfzig.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter Knaben 24 Mädchen 25
49.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer Knaben 10 Mädchen 8
18.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

||[Seite 3] Ja. jährlich zwo Kronen.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Geld, Holz, Land.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

zwanzig Kronen. kr. 20.

IV.16.B.e Kirchengütern?

Am Schulexamen ein Geschenk v. 12. bis 20 bz.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

per Haushaltung bz. 7 1/2 thut circa kr. 12.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

1/2 Jucharte Almentland, das erst von Gegen wärtigem Lehrer ist Urbar gemacht, worden. jährlichen Abtrag kr. 2.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

Von der ehmaligen Obrigkeit Capit. kr. 100. davon der Lehrer jährlichen Zins bezieht kr. 4.
Summa kr. 38.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Zu wünschen wäre, daß überhaupt die Schullehrer beßer besoldet würden, und daß nicht der Schullohn mit langem Warten — oder mit Ein ziehen müßte verdienet werd,
DES MINISTERS DOPPEL.

Unterschrift

Zitierempfehlung: