Niederbipp (Transkription Nr. 953)

Schulort Niederbipp
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 220-221v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Wangen
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Niederbipp
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Niederbipp
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
  • Niederbipp, Untere Schule (Niedere Schule, reformiert)
  • Niederbipp, Untere Schule (Niedere Schule, Repetierschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
04.03.1799

BEANTWORTUNG
Der Fragen, über den Zustand der Schule, Für die Jüngern und kleineren Kinder, zu Niederbipp.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Niederbipp.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist eine eigene Gemeine.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu Niederbipp.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Zum Distrikt Wangen.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Zum Kanton Bern.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Entfernung der Zu diesem Schulbezirk gehörigen Häüser: Jnnerhalb des Umkreises der nächsten Viertelstund liegen 126. Häüser. Jnnerhalb des Umkreises der zweiten Viertelstund 31. Häüser. Und jnnerhalb des Umkreises der Dritten 6. Häüser.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Niederbipp — Lohreüti — Lynis Aker — Weid — Reütihof, Anteren — Güggel — Oggenhäüsern — Galmis, Bohlrein, Lehn — Walden.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Von dem Schul-Hause, sind in dem Dorf, die weitesten Haüser entfernt 1. Viertelstund. Lohreüti 1/2 Viertelstund. Anteren 1 1/2 Viertelstund. Lynis Aker u: Weid 1. Viertelstund. Reütihof — Güggel — Oggenhäüsern — Galmis, Bohlrein — Lehn 2. Viertelstund. Walden 2 1/2 Viertelstund.

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Von Niederbipp kommen Kinder in die Schule 112. Von der Weid 2 Aus dem Lynis Aker 1. Von Oggenhäüsern 3. Aus dem Lehn 16.

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

||[Seite 2] Walliswyl — Schwarzhäüsern — Wolfisberg — Oberbipp, Wiedlisbach — Bannwyl.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.

Von der Schule zu Niederbipp ist entlegen: Walliswyl 3. Viertelstund. Schwarzhäüsern 1. stund. Wolfisberg 1. stund Oberbipp 2. Viertelstund. Wiedlisbach 1. Stund. Bannwyl 1. Stund.

II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Jn Drey Claßen.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Das A: B: C. Büchlein — Buchstabieren.
Die Anfänge der Christlichen Lehre — auswendig.
Der Heidelbergische Katechismus, wohl lesen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter. Von anfang Wintermonats, bis Ostern ¢3533¢¢ Durch den Sommer alle Samstag 1/2 Tag, eine Rebedier Schul. ¢/3533¢¢

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Keine andere, als die in der 5.ten Antwort agezeigt.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Von Morgen 8. bis 11. Uhr. Nachmittag von 1. bis 4. Uhr.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Ein jeweiliger Amtsman, und die Chorrichter in der Gemeine, haben die Schulmeister durch ein Examen auf die prob gesezt, und dann der tüchtigst erfunden erwehlt; jedoch so: daß ein einheimischer vor einem Fremden der vorzug gehabt hate.

III.11.bWie heißt er?

Jakob Roth.

III.11.cWo ist er her?

Von Niederbipp.

III.11.dWie alt?

Alt 40. Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja. Er hat 3. Kinder.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Acht Jahr.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Zwey Jahr zu Walliswyl {Schullehrer}. vorher zu Niederbipp, auf dem Land gearbeitet.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 3] Schulkinder. Überhaupt besuchen die Schule 112. Kinder.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter Knaben. 54. Mägdlein 58.
112.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

¢3533¢¢ Jm Sommer Knaben. 70. Mägdlein. 59.
129. ¢/3533¢¢

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Es ist kein vorhanden.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jst keines eingeführt.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst schlecht und sehr baufällig.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die Gemeinde.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld kr. 8. bz. 5. An Getreide 140. Mäs Haber. 2 Mütt Dinkel.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?

Der Sekelmeister zahlt den geordneten Sommer Schullohn, An den Lehrer mit kr. 5.

IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 4] Bemerkungen.
a. Von Obigem {Geld} der kr. 8. bz. 5. wird aus dem Armenguth dem Lehrer kr. 3. bz. 5. entrichtet. Die übrigen kr. 5. sind vornen bey dem Einkommen des Schullehrers angezeigt.
b. Obige 140. Mäs Haber, werden von 280. Haushaltungen per Haushaltung 2. Jmi, an den Schullehrer bezalt.
c. Die 2. Mütt Dinkel sind von der ehmaligen Obrigkeit durch den Amtsmann, an den Schullehrer abgerichtet worden.
d. Der Schullehrer wohnte mit seiner Familie Weib und 3. Kindern — außert den Lehrstunden in seinem eigenen Hause, Ohngefehr von dem Schulhaus entfernt 200. Schritte.

Unterschrift

Also abgefasst in Niederbipp den 4.ten Merz 1799 Durch Jakob Roth, Schulmeister.

Zitierempfehlung: