Wolfisberg (Transkription Nr. 943)

Schulort: Wolfisberg
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 210-211v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Wangen
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Oberbipp
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Wolfisberg
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
  • Wolfisberg (Niedere Schule, reformiert)
  • Wolfisberg (Niedere Schule, Sonntagsschule, Repetierschule, Singschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)

03.03.1799

FREYHEIT. GLEICHHEIT.
EINTRACHT. und ZUTRAUEN.
Antwort auf die den Schulmeistern vorgelegten Fragen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Wolfisberg.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein klein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst eine eigne Gemeinde.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Oberbipp.

I.1.d In welchem Distrikt?

Wangen.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerthalb der ersten Viertelstunde liegen alle zur Schule gehorigen Häüser deren

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

23. sind Schürchhubel und Kumli Hubel sind 2. Weiler der Schürchhubel. 15. Minuten Kumli Hubel. 10. Minuten.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

14. Kinder.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

a. Oberbipp. 15. Minuten.
b. Rumisberg. 20. Minuten.
c. Wiedlisbach. 30. Minuten.
d. Niderbipp. 45. Minuten.
e. Farneren. 60. Minuten.
f. Attiswyl. 60. Minuten.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Buchstabieren. Lesen Auswendig lernen Construiren. Jn der Vorschrift schreiben und dicktieren. Music, in Psalmen und Schmidlin. Rechnen aus dem Kopf und nach Exemplen. Catechisieren und Religion.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Nur im Winter vom. 1.ten Wintermonet bis gegen Ostern.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die Bibel. Hübners Historien der Heidelbergische Catechismus.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Rubins Curent und Canzleyschrift wird in der Schule gebraucht.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Ungefehr. 6. Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der ehmalige Herr Landvogt und Herr Pfahrer

III.11.b Wie heißt er?

Jacob Tschummi.

III.11.c Wo ist er her?

Ein Burger von Wolfisberg.

III.11.d Wie alt?

45. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Eine Frau und ein Kind.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

15. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

3. Jahr zu Schalunen Privath Schullehrer

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Gemein Schreiber.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

||[Seite 3] Jm Winter Knaben 22. Mädchen 27.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Am Sonntag nach dem Morgeneßen repetiren und singen ohne Entgeld.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgelt ein Kind zahlt 3 1/3 bz.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Sinth Anno 1787 erbauet

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Ein ganzes Haus unten ein Stuben ausgemessen 1824. Cubic Schu, und ein Stübli mit einer Aufziehwand, eine Kuche und kleines Kämmerlin.
Jch aber wohne in meinem eignen Hause.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Gemeine.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Holz genug den Schulofen zu heitzen.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?

||[Seite 4] 6 kr. 21 bz. 3 xr.

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

23 und 1/2 bz.

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?

7 kr. 5. bz. welche auf die ligenden Güteren der Burger vertheilt werden

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

3 kr. Zins von. 75. Cronen Capital welche die ehmalige Regierung in die Schule geschenkt Zusamen. 18. kr.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Es ist anzumerken, daß der Burger Pfarrer durch seine Güte. Mich auf dem Clavier zuspielen Construiren Ortografie und Schmidlin Music gelehrnt hat. Welches ich bezeüge Tschumi Schulm

Unterschrift

Wolfisberg den 3.ten Merz 1799 Wolfisberg.

Zitierempfehlung: