Thörigen (Transkription Nr. 940)

Schulort Thörigen
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 203-205
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Wangen
Agentschaft 1799: Thörigen
Kirchgemeinde 1799: Herzogenbuchsee
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Thörigen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Thörigen (Niedere Schule, reformiert)

Beantwortung
Der Fragen Über die Lokal verhältniße der Schulen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Thörigen

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

eine Eigene Gemeinde Welche aber mit der gemeind Betthenhausen die Armen gemeinsam erhalten

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirch gemeind Herrzogenbuchsee Agentschaft Thörigen

I.1.dIn welchem Distrikt?

Disstrickt Wangen

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Canton Bern

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Benamsung der Jänigen Dörfer und Hööfe So Zur Schul Thörigen gehören die entfernung Jeden Orts vom Schullhaus die anzahl der Häüser und Kinder jeden orts
Jnnert d 1ten Viertelstund
Das dorf Thörigen Häüser 50 kinder 66
Das Dorf Bethenhausen Häüser 25 kinder 26
Buggershaus Häüser 3 kinder 4
Schalun Häüser 2 kinder 0
Duppenthal Häüser 5 kinder 9
Willershäüsern Häüser 3 kinder 0
Howart Häüser 1 kinder 1
Homberg Häüser 1 kinder 1
Jnnert der 2ten
Dornegg Häüser 5 kinder 2
Neühaus Häüser 4 kinder 3
Weydenbach Häüser 3 kinder 3
Ochlenberg Häüser 7 kinder 10
Staufenveld Häüser 1 kinder 0
Jnnert der 3ten
Linden Häüser 2 kinder 2
Weynigshaus Häüser 7 kinder 15
eine Stund
Colishaus Häüser 4 kinder 3

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

||[Seite 2] Bleichenbach Leymisweyl. die Beide Schulen sind gleich ohngefehr drey viertelstund vom Schulhaus Entfernet
Oschwand eine kleine Stund vom Schullhaus entfernet

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Buchstaben und Buchstabieren 2ten Lesen und auswendig Lehren 3ten Schreiben und Singen

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren. Läsen. auswendig Lehrnen Schreiben, und Singen

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

nur im Winter bestandig von Martini bis auf Osteren im Somer zu {vier} verschiedenen zeiten Den jede zeit 14 Tag

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Berner Nahmenbucher Heidelberger Psalmenbuch Hübners Biblischen Historien

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Man Schreibt vor

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Sechs Stund

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Durch den Pfarer des orts mit bestätigung des Landvogts dasigen Amts
Durch ein vorgehends examen in Welchem Der Schulmeister Seines Kentnißes halben geprüfet worden

III.11.bWie heißt er?

Ulrich Schärer

III.11.cWo ist er her?

von Thörigen

III.11.dWie alt?

46 Jahr alt.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja, 6 kinder.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

26 Jahr in der Schul Thörigen gedienet

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

nur bey Seinen Elltern. keine Besonderen

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 3] 135 Kinder im ganzen, aber kaum die helfte besucht die Schule

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 62 Mägdlein 72

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

im Sommer wan es wohl geht etwan 20 Kinder des Tags

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

ist keine vorhanden

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

ab den Rechtsamen

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Keines

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

ist vor ohngefehr 12 Jahren erneüert worden

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

ist eine Wohnstuben, und Schulstuben ein hölzenes gebäü mit einem Strohdach

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Nein

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die darzu gehörigen Dörfer und Hööfe

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an gedräyte 6 Müt korn, gelt 1 kr. 11 bz. Beyde korn und gelt werden von denen auf den Häüseren oder Hööfen Sizenden Rechtsamen Bezogen. aber der Sommer Schullohn Welcher. 2 kr. 10 bz. ist. wird aus Dem gemeinen bezahlt, Holz nach Nothdurft

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nein

IV.16.B.bSchulgeldern?

keines

IV.16.B.cStiftungen?

keine

IV.16.B.dGemeindekassen?

ist oben gemelt

IV.16.B.eKirchengütern?

Nein

IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?

Kein

IV.16.B.gLiegenden Gründen?

ein viertel Jucharten eine Beünden. Welche aber vast eine halbstund von Schulhaus entfernet

IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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