Mörigen (Transkription Nr. 880)

Schulort: Mörigen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 19-20v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Seeland
Agentschaft 1799: Gerolfingen
Kirchgemeinde 1799: Täuffelen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Mörigen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Mörigen (Niedere Schule, reformiert)

25.02.1799

Antwort
An den Bürger Minister der Künste vnd Wißenschafften Über die Mir vor gelegten Fragen des Schul zustands der Bürger Gemeind Mörigen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Mörigen heist das dorff

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es Jst ein einziges dorff. vnd gehört weiters Nichts darzu.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es Jst Eine Einige Gemeind: Gehört in die Kirch gemein Töüffelen Agentschafft, Gerloffingen, Distrikte Selahnd Kanton Beern.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die weitesten Heüsser von der Schule sind nicht gr Eine Halbe viertelstund Entfernt, andre noch Nächer vnd Einiche Gar dar bey an, Jhn diesse Schull Kommen keine Kinder als die Sich Jn dem Dorff Beffinden

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Die weitesten Heüsser von der Schule sind nicht gr Eine Halbe viertelstund Entfernt, andre noch Nächer vnd Einiche Gar dar bey an, Jhn diesse Schull Kommen keine Kinder als die Sich Jn dem Dorff Beffinden

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Sutz. Eine Halbstund, Jpsach. Trey viertel Stund Bällmund auch drey viertel Stund, Hermrigen ein Halb stund, Merzligen drey viertel Stund, Her büll eine Halbestund Epsach ein viertel Stund, Walbertzweill, Ein Halbe Stund Töüffelen Eine Halbe stund

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Was Jhn der Schulle Gelehrt werde, Erstlich, Bätten Singen Lässen ausswendig lernen die Fragen auss dem Heidelberger die Psallmen Dauids vnd Biblische Historien Ferner Schriben vnd Geschriebenes Lässen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die Schullen Jhm wintter nemmen Jhren anffan, zu anffangs Winter monats, vnd werden alle Tag gehalten bis aus Gehendem Mertz Oder anffangs aberell, die Sommer schull aber wird alle Samstag Gehalten das ganze Jahr hindurch

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Bücher werden Jhn der Schule gebraucht erstlich zu den Anffangs gründen: {abc} der kleine berner, vnd darnach der Heidelberger, zum Läsen das neüwe Testament: vnd die Bibell;

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

vor schrifften. Man Schribt erstlich den kinder vor

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schull wärt des Tags. 7. Stunden Lang, die Kinder sind Sind nicht Jhn Klassen geteilt.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Schullerer wer Jhn Bestelt Habe, der Pfarrer Hat mich nach dem er mich examiniert vnd als Ein Schullerrer düchtig beffunden angenommen, vnd der damalige Land vogt wurstenberger auff nidau Hat mich Bestädiget

III.11.b Wie heißt er?

Mein Namen Heist: Bendicht Blösch, von Mörigen Bürger

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?

Allt: 47. Jahr, vnd Jch Hab Ein weib vnd. 3. Kinder.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Die Schull Hab Jch drey iahr bedienet: Jch bin alle zeit: zu Mörigen an meinem geburts ort Gewohnet:

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

vnd bin ein aker man Gewässen vnd habe Land arbeit getan, Jez und aber will die winter Schul währet arbeite Jch Nichts als der Schull abwartten Jhm Sommer aber Tau Jch mich noch alle zeit: mit der Land arbeit Beschäfftigen

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Schulkinder, besuchen die Schul Sommer vnd winter glich vill diesses Jahr Besuchen die Schull: 23. Knaben. vnd. 19. mägdlin

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulfond: Schullstifftung, Jst Nichts Hier verhanden

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Meine besoldung Oder Einkünffte Fliessen aus vier quellen Erstlich Hat die Ehemalige Oberkeit Jhn die Schull Geschenkt wegen schlechter besoldung des Schullerers ein cabital von ein Hundertt cronen von welchem cabital Jch den Zins beziehe a: 4 procent: dene hat Erwälte Oberkeit noch Jhn die Schull als Eine beistür Geschenkt alle Fraufasten: 2. mäs Mischelkorn aus dem Schloss Neidauw
dene Legen die Bürger Korn zusamen: 9. mäs weitzen Welches der Lerrer alle J{a}hr nach ausgang der winterschul zu beziehen Hat

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schul gält Jst witers keins

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Schullhaus Jst Jhn Gutem Stand Bey nach neü Erbauet

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Aber nur Eine Schulstuben Kuchey vnd Einem holz gehelt.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Also keine behaussung für den Schullerrer vorhanden Jch aber beschwehre die Bürger wegen der behaussung nicht Will Jch da Selbst Eigene behaussung Habe

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Für die bäülich Erhaltung des Schul hausses Jst die ganze Bürger gemeind besorgt:

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Einkommen des Schullerers, an Gäld (4. kr. a: korn 9. mäs weitzen v: 8. mäs Rogen mischelkorn fraufastens wis Wie Schon vermält) win vnd Holz nichts

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

||[Seite 3] Ab abgeschafften Lehen geffellen zenden: grundzinßen nichts.

IV.16.B.b Schulgeldern?

Schull gältren Nichts.

IV.16.B.c Stiftungen?

Stifftungen Nichts als wie vor gemält

IV.16.B.d Gemeindekassen?

Gemeindskassen Kirchen gütren, Liegenden Gründen Fonds Cabitalien Jst nichts verhanden,

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Zu samengelegte Gelter der Haus uätter die Haus Vätter So kinder in die Schull schiken bezahlen von einem kind den gantzen Wintter bey ausgang der winter Schul: 6. bz:
Auch bezalt; die gemeind für die Summer schull: bey ausgang Derselben: 25. bz:
Betrag des Schullons von diesem Jahr erstlich zins von dem Cabitall der 100. kr: 4. kr., kinder gält: von 42. kinder a 6. bz. Tut zu samen 10. kr. 2. bz. vnd Eine cronen von der Summerschul Tut zu Samen Das Ganze Jahr Jhn gält: 15. kr. 2. bz. 9. mäs weitzen: 8. mäs Mischelkorn zu Samen 17. mäs. Jhn Frucht:
Darbey aber Jst anzumerken das das kinder gält Noch nie So Hoch kommen Jst wie diesses Jahr weilen Acht Hindersäs kinder mit Eingerechnet Sind

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

Gemeindskassen Kirchen gütren, Liegenden Gründen Fonds Cabitalien Jst nichts verhanden,

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Das alles Habe Jch Über Die Mir vorgewissen Fragen Bestmüglich Beantwortet,
Von Mir dem Schullerrer der Gemeind Mörigen
Den 25. Hornung 1799.

Zitierempfehlung: