Gysenstein (Transkription Nr. 877)

Schulort: Gysenstein
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1431, fol. 15-16
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Höchstetten
Agentschaft 1799: Gysenstein
Kirchgemeinde 1799: Münsingen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Konolfingen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Gysenstein (Niedere Schule, reformiert)
I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Gisenstein

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Etlich 100 Schrit Vom Dorf Entfernt

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Gisenstein Viertel

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirhöri Münsigen Agentschafft Gisenstein

I.1.d In welchem Distrikt?

Höchstetten

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Bern

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Ein Viertelstund Gisenstein Herolfingen Hürmberg Ballenbühl Hurselen und Buchli Schullhaus Liegt in der Mitte Vnten Häüser 77

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

oben Gemeldet

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Hurselen Viertelstund 29 Kinder Hürmberg und Ballenbühl 21 Kinder Gisenstein 20 Kinder Herolfingen 31 Kinder Buchli 11 Kinder
Suma 112 Kinder

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

||[Seite 2] Münsigen 3 Viertelstund Jsenmos des gleichen Heünigen Ein Stund Konolfingen 3 Viertelstund Drimstein Ein halb Stund weill aussert der Gemeind Ein halb Stund

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

ist oben Gemeldet

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

der Heidelberger und der Bieler Catikismus und Singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm winter von Martini bis Lest im Merz Jm Sommer 12 Tag

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

ist oben Gemeldet

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Mach ich Selbst so Gut ich Kan

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Vier Stund

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja Nach Jhrer Geschicklichkeit

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Pfarer und die Gemeind

III.11.b Wie heißt er?

Hans Wahli

III.11.c Wo ist er her?

Vom Buchli

III.11.d Wie alt?

43 Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Keine

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

3 Jahr

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Gleihen ort ||[Seite 3] Wäben

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Wäben

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

112 Knaben 57 57 Mächden 56 55

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Ja

IV.13.b Wie stark ist er?

210 kr.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

der Jährliche Zins Wird am Examen austheilt ist Vergabet Worden

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nichts Gehört der Schull allein

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Nichts Mann Theilt der Zins den Kindern aus

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Mitelmässigen Stand

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Behausung darbei

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Nichts

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die antheilhaber Schulhaus.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Münsigen 65 bz. Antinkel 9 Mäs {aus den Bodenzinsen die das Kirchen gut zu Münsigen zu bezeihen hat}

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Von dem Kirchenguth

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Abgeschafft

IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

Von dem Kirchenguth

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Zusamen Geletten Geltern der Haus Vätter 25 kr.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Hans Wahli Schulmeister

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