Oberhünigen (Transkription Nr. 870)

Schulort: Oberhünigen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1431, fol. 3-4v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Höchstetten
Agentschaft 1799: Schlosswil
Kirchgemeinde 1799: Schlosswil
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Oberhünigen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Oberhünigen (Niedere Schule, reformiert)

Antwort über den Zustand der Schul zu Oberheünigen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Oberheünigen

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Eine Dorffschaft.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Nein.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

gehört zu der Kirch gemeind Wyl, Agentschaft Wyl.

I.1.d In welchem Distrikt?

Districkt Höchstätten.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Canton Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jm Dorff befinden sich 6. Häüser, jnnerthalb einer Viertelstund befinden sich 17. Häüser, jnnerthalb einer halbstund 12 Häüser. 5 Häüser sind eine Stund weit Von dem Schulhaus entfernt, und ist ein grosser Wald darzwischen, das ort heisst Aebersold. 4. Häüser sind 3. Viertelstund entfernt heißt Nüchteren und Wildeney.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Dörffer sind Keine: Schaffeld, Obermoos, Kornberg, Alment sind Höfe oder Bauren gütli

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Eine Viertelstund Von dem Schulhaus rings umher

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Vom Schaffeld 1. Vom obermoos 7. Vom Kornberg 5. Von der Alment 19. Von Aebersold 5.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Jst Keine Schule näher als eine Stunde im Umkreise.

I.4.a Ihre Namen.

Gegen Morgen Bowyl, gegen Mittag Kurzenberg, gegen Aben Heünigen, und gegen Mitternacht Zeziwyl.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Eine Stunde.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Die Bustaben Kennen; Buchstabieren, Lesen, der Heidelberger aussen, dene Psalter, Psalmen. die einten Etliche Capitel aus dem N. Testament: und die Festlieder so in der Kirchen an Festtagen abgesungen werden. die Knaben Lernen Schreiben, und geschriebenes Lesen: Die ganze Schule Lernt die Psalmen Mausic zu Vier stimmen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter 20. od 21. im Sommer 3. Wochen.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Zum Lesen Hübners Historien Bibel, das Neüe Testament, Etwas in Versen, Auch Contunationische nachrichten aus Ostindien, die zu Halle getruckt werden.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Der Schullehrer Schreibt Vor, Nachwerths wird etwas in die feder Ticktiert, und dann müssen sie etwas Von selbst Ticktieren Weilen aber die Kinder nach dem 12ten Jahr der Schule entzogen werden, wird solches nicht zu stande gebracht wie es sein solte.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Des Vormittags {Von} 8. od. halb 9 Uhr biss Um 11 Uhr, des Nachmittags Von 1 biss um halb- und 4 Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

||[Seite 2] Weil die Kinder die meiste Zeit in der Wochen nur 2. od. 3. Tag in die Schule Kommen, kan es nicht wohl seyn, massen das einte Vormittag, das andere nachmittags kommt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Pfarrer und die Ehrbarkeit durch ein Examen auf bestätigung der Herrschaft.

III.11.b Wie heißt er?

Jakob Kohli

III.11.c Wo ist er her?

Von Saanen, aus dem Gsteig.

III.11.d Wie alt?

58. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja 6. Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

36. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Zu Dießbach schuster gesel.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Er hat ein Abscheiniges Mageres Heimathli, Darauf er Viel Schuldig ist, muss also für die Zinsen und abgaben sorgen.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Gegenwärtig 74 Kinder, der Tägliche besuch belauft sich ungefehr auf 30. 35. bey guter Witterung 40. Mitwochen u. Samstag, als an den Repediz tagen 50. Biss 55.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

a. Knaben 42.
b. Mägdchen 32.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Ja.

IV.13.b Wie stark ist er?

150. kr. Die Von der Vormahligen Herrschaft im Jahr 1763. zum behelf dess Schullohns gütigst geschenkt worden.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Wird Theils Von den Bauren der Herdwürdigung nach zusamen gelegt, theils Von gemeinem Gut erhoben, und durch den Gemeins Sekelmeister dem Schullehrer ausgericht.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld wird den Kindern bey dem Examen ausgetheilt, nach gewissen Classen in denen sie sich befinden.

IV.15 Schulhaus.

Schulhaus ist Eins

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Baufällig

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Jst bey Nom 15. beantwortet.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Ja Er erhalt Haus Zins 8. kr. wann er das Haus nicht selbst bewohnet.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Dorffschaft ins gemein.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 3] Von dem geschenk der Ehmaligen Herrschaft nom. 13. 6. kr. a. Von der Gemeind 22. kr. und 3. Klafter Tanniges Holz. An Geträidt, Wein, Zehnden, oder Grundzins ist nichts. Das ganze Schul einkommen beläüft sich an 36. kr. und 3. Klafter Holz
Kurz gefasster bericht Von der Schul zu Oberheünigen Jn der Schul sind 74. Kinder eingeschrieben, Knaben 42. und Mägdchen 32. Jm Winter {wird} 20. od. 21 Wochen, und im Sommer 3. Wochen Schul gehalten, durch den Winter alle Sontag nach mittag Kinderlehr; und durch den Sommer allezeit zu 14. tagen. NB. Diese Dorfschaft ist bey nahe 2 Stund lang Von der Kirche entfernt. Die besoldung ist 28. kr. in Geld. 3. Klafter Holz, und wann der Schullehrer nicht im Hause wohnt, so bezieht Er Von der behausung 6. od. 8. kr.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?

||[Seite 3] Von dem geschenk der Ehmaligen Herrschaft nom. 13. 6. kr. a. Von der Gemeind 22. kr. und 3. Klafter Tanniges Holz. An Geträidt, Wein, Zehnden, oder Grundzins ist nichts. Das ganze Schul einkommen beläüft sich an 36. kr. und 3. Klafter Holz
Kurz gefasster bericht Von der Schul zu Oberheünigen Jn der Schul sind 74. Kinder eingeschrieben, Knaben 42. und Mägdchen 32. Jm Winter {wird} 20. od. 21 Wochen, und im Sommer 3. Wochen Schul gehalten, durch den Winter alle Sontag nach mittag Kinderlehr; und durch den Sommer allezeit zu 14. tagen. NB. Diese Dorfschaft ist bey nahe 2 Stund lang Von der Kirche entfernt. Die besoldung ist 28. kr. in Geld. 3. Klafter Holz, und wann der Schullehrer nicht im Hause wohnt, so bezieht Er Von der behausung 6. od. 8. kr.

IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

1.te Anmerkung Wann nur ein Mittel möchte erfunden werden, dass die Älteren Jhre Kinder fleissiger zur Schule hielten, Sonderlich die Knaben, damit sie lernten besser Schreiben: Dann biss in das 10.te od. 12.te Jahr ist es auf dem Land unmöglich, sintemahl sie zu Hause zu Keiner lehr gehalten werden. und wenn sie gleich in obigem alter was erlernt haben, wird es bey Vielen vergessen Ehe sie in die unterweisung zum Heiligen abendmahl können angenomen werden.
2.te Anmerkug Nachteilig, Ja schädlich, ist es auch, dass Viele Kinder aus Jhrer gemeind in eine andere gemeind lauffen, um geschwinder die erlaubtnuss zum Heiligen abendmahl zu erhalten, Weil ein solcher {Lehrer} weder die Haushaltung, noch die Aeltern eines solchen Kinds kennt, Man Könte die Kinder leichter zur Schule halten, wan man Jhnen ihm sagen Könte, Du wirst nicht Admitiert biss du auch gelernt hast, was man deinen gaben nach Von dir forderen kan.

Unterschrift

Jakob Kohli Schuldiener zu Oberheünigen

Zitierempfehlung: