Niederried bei Kallnach (Transkription Nr. 859)

Schulort Niederried bei Kallnach
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 13-14v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Seeland
Agentschaft 1799: Kallnach
Kirchgemeinde 1799: Kallnach
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Kallnach
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Niederried bei Kallnach (Niedere Schule, reformiert)

||[Seite 2] BEANTWORTUNG
Der FRAGEN, von dem ZUSTAND der SCHUHLE zu NIEDERRIED.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Ort heißt Niederried.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein Dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst eine igne Gemeine.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Gehört zu der Kirchgemeind, und Agentschaft Kalnach.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Zu dem Distrikt Seeland:

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Zu dem Kanton Bern.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Zu dieser Schuhle gehören im Umkreis der ersten Viertelstunde 28. Häüser, im Kreis der zweyten Viertelstunde steht 1. Haus.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

a. Hasenholz ohngefähr ein Viertelstund. b. Jm Holz ohngefähr eine Halbstund. c. komt nur 1. in die Schuhle

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Die Schuhle zu Kalnach ein starke Viertelstund.
Die Schuhle zu Fräschelz ein starke Halbstund.
Die Schuhle zu Kerzerz ein starke Stund.
Die Schuhle zu Golaten ein starke Stund.
Die Schuhle zu Bargen ein kleine Stund

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Sie sind in die Behörigen Klaßen eingetheilt.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabiren Lesen Auswendig, Denne Schreiben; Lesen Rechnen, Singen, etc:

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter, von Martini bis Marya Verkündigung,

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nebst der Bibel 3. Catechismuß, Psalmen, Hübners Historien, etc.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Vorschriften werden von dem Schuhllehrer je nach der Beschaffenheit der Lehrnenden. ertheilt.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schuhle Dauert wenigstens 6. bis 7. Stund.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 3] Der Schullehrer ist mithin von dem Bürger Pfarrer und Vorgesezten auf Examen besezt worden.

III.11.bWie heißt er?

Bendicht Schüner.

III.11.cWo ist er her?

Von Bümpliz.

III.11.dWie alt?

Sechs und Vierzig Jahr:

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Familien. 9. Kinder

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

den verwichenen Winter.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

15. Jahre zu Murzelen: Und 2. Jahre zu Jns beydes Kanton Bern Der Beruf von verschiedenen Prfessionen je nach der Gefälligkeit seiner Mitbürger.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Keine.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Die Schuhle wird besucht von Knaben 17. Mägdlein 13.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Die Schuhle ist im Sommer nicht beständig; sonder jede Woche, nur eine

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Nichts

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Wird von Kirchen und Armengut abgesondert, von der Gemeind berichtiget.

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgelt ist hierseits keins eingeführt. N: B: Wird von je her den Schuhlkindern bey den Examen je nach der Beschaffenheit ihrer Klaßen von der Gemeind etwas entrichtet.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Ein Schuhlhaus in zimmlich gutem Stand, mit Wohnung für den Schuhlehrer versehen. Wird von der Gemeind überhaupt besorgt.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Ein Schuhlhaus in zimmlich gutem Stand, mit Wohnung für den Schuhlehrer versehen. Wird von der Gemeind überhaupt besorgt.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das Einkommen des Schuhllehrers ist: An Bar Gelt kr. 7 für Winterschuhl. Für Sommerschuhl kr: 1. bz: 15. an Getreid. 11. Mäs Mischelkorn. Holz zur Nothdurft von der Gemein

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

Das Gelt wird von der Gemeind bezahlt, das Getreide von den Hausvättern.

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nichts.

IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?

zusamengelegte Gelter der Hausvätter kr: 2. bz: 10

IV.16.B.gLiegenden Gründen?

Ligende Gründe, Seit Anno: 1793. von der Oberkeit ertheilte Moosstük ohngefähr 1 1/2 Mad.

IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 1] Von Bemerkungen weiß ich hierseits nicht viel zu melden, ohne was sich in hier vorbeschriebenen selbs erhället, daß die Besoldung des Schuhllehrers sehr gering ist und deßwegen zu lage bedörfte, es sey an Nationalgrund, Gelt oder Getreid. etc:
Nachricht.
Es könte hier der Unterricht der Anfangsgründe der Deütschen Schreibkunst, auch der Rechenkunst nach Belieben erhalten werden.

Unterschrift

Niederied den 1ten. April 1799.
Bend. Schüner Schuhlmeister

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