Erlach (Transkription Nr. 850)

Schulort: Erlach
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 56-57v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Seeland
Agentschaft 1799: Erlach
Kirchgemeinde 1799: Erlach
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Erlach
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Erlach, Untere Schule (Niedere Schule, reformiert)

17.02.1799

Freyheit Gleichheit
Antworten auf die Fragen über den Zustand der Schulen der Kirch-Gemeind Erlach.
Eingerichtet nach dem gleichen Entwurff und Ordnung der Fragen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Zu Erlach.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst eine Municipal-Stadt.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst eine eigene Gemeind.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Der Kirch und Agentenschafft Erlach.

I.1.d In welchem Distrikt?

Deß Districts Seeland. Canton Bern.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

85 Häüser bey einander.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Dörfer und Höfe gehören keine darzu

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Tschugg 1/2 Vinelz 1/4 Jns 1 Stund weit

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Unteren oder Teüschen Schul. Die Kinder lehrnen buchstabiren, Leßen, Schreiben

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schul wird im Winter und Sommer gehalten

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher. Heidelb: Catechismus, Kleines unterweißungsbüchlein verfäßet für die unteren Schulen zu Bern, 6 Capitels in 32. 80: seithen, Lampens Gnadenbuns, Psalmen und Kinder Bibel.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Der Schulmeister lehrt die Kinder schreiben.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Vormitag 2 und Nachmittag 2 stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Classen sind abc buchstabiren, Leßen, auswendig lehrnen alles in gleicher Stuben und Gleichen Stunden.
Die Mägdlein sind besonders in einer stuben bey einer Lehr Gotten, von dera sie auch lehrnen lißmen und Nähen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Hauväter durch das Mehr der Stimmen.

III.11.b Wie heißt er?

Samuel Sigeri von Erlach, 18 jahr alt, Ledig erwehlt 1798

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

ein Schneider, gienge nie von hier fort, bauwet seine Reben

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

An der Zahl Knaben 40 Mädchen 40

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm ||[Seite 2] Jm Somer werden vielle Kinder aus der Schul zur Reb-Arbeit genohmen

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Kein eigentliches Schul-Guth, das Armen und Kirchen Guth steürt, an den Schul-Lohn, und die Stadt.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Kein eigentliches Schul-Guth, das Armen und Kirchen Guth steürt, an den Schul-Lohn, und die Stadt.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgelt, (premia) für die Schul Kinder sind Keine als im Früehjahr schenkt die Stadt jedem etwas am Schul Examen von 1 bz biß 9 bz.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Das Schulhaus gehört der Stadt, alt, in gutem Stand hat eine eigene Schulstuben, artiges genugsames Losement. für eine Haushaltung Franco für den Schulmeister.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Gelt Frohnfastlich 20 kr. Getreid jährlich 24 Mäß Mischelkorn und 8 Mäß Haber, an Wein 100 Maß, Holz 2 Klafter eychernes und 160 große Wedele
Nota. Diß einkomen ist für die Wittwen Lehr Gotten und für ihren Stieff Sohn den Schulmeister zusamen, sie eßen mit einander erst sith 6 Monathen sind die Madchen getrent, und haben ihr eigene Lehr Gotten, vorhin zu allen zeiten ware alle Knaben und Mädchen bey einander in einer Stuben unter den Gleichen Lehrer.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Erlach den 17 Hornung 1799 Samuel Sigeri Schulmeister.

Zitierempfehlung: