Hofstetten (Transkription Nr. 849)

Schulort: Hofstetten
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 161-162v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Elgg
Agentschaft 1799: Hofstetten
Kirchgemeinde 1799: Elgg
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Hofstetten
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

15.02.1799

Beantwortung der Fragen, über den Zustand der Hiesigen Schule,

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Hofstädten;

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein kleines dörfgen, in der äußern Kirchgemeind Elgg; in der Section des Agent Müllers, im District; Elgg, Canton Zürich, liegt 1/2 Stund von Haubtort Elgg; in dem Geberg gegen Abend;

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

ein kleines dörfgen, in der äußern Kirchgemeind Elgg; in der Section des Agent Müllers, im District; Elgg, Canton Zürich, liegt 1/2 Stund von Haubtort Elgg; in dem Geberg gegen Abend;

I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Entfernung der Häuser. u: ortschaften, die in hiesigen Schulbezirk gehören, sind nicht über 1/4 Stund weit abgelegen oder entfernet,
a) an dem Schulort befinden sich: 13: Häuser
b) außer dem Schulort befinden sich 21 Häuser

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Zu diesem Schulbezirck gehörende ortschaften, sind
a) Hofstädten, daselbst befinden sich 20 Schuler-Kind
b) Steig, 10 Minuten entfernd befinden sich 7 Schuler-Kind:
c) Gubel Mülle: 5 Minuten befinden sich 2 Schuler-Kind.
d) Sennhoff 8 Minuten — dise.
Schuler: Kind, kommen nicht in hiesige Schule, sondern gehen in die Huggenberger Schule, die eine Starcke halbe Stund abgelegener: ist: Warum? die Ältern zeichnen sich in allen möglichen Policey Satzungen aus; u: wollen etwas besonderes haben:
e) burg Hoff 1/4 Stund von hier befinden sich 2 Schuler Kind,
f) Schloß Hoff 1/4 Stund schiken ihre Kinder nach Elgg in die Schule, haben dort hin näher als hieher;
g) Heüriethe, 1/4 Stund, schiken ihre Kind in die Hugenberger Schule;
k) Scheünberg: 1/4 Stund befinden sich 17 Kinder:
Suma 48: kinder

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

a.) Oberschlatter Schul 1/4 Stund von hier:
b) Unterschlatter Schul 1/2 Stund von hier u: von obiger: 1/4 Stund
c) Waltenstein Schul 3/4 Stund von hier u: von obiger. 1/4 Stund
d) Dickbuch Schul 3/4 Stund von hier u: von obiger. 1/2 Stund
e) Elgg Schul 1/2 Stund von hier u: von obiger. 1/2 Stund
f) Huggenberg Schul 3/4 Stund von hier u: von obiger. 3/4 Stund

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Buchstabieren, lesen u: schreiben lernen, in Religion: u: Singen ist der Unterricht den die Schuler Kinder allhier Erhalten,

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Von Martini bis Ostern wird der Unterricht fleisig, und ohn unterbrochen Fort gesetzt, u: die Schul von Kindern Fleisig besucht die Sumer schul wird aber grösten Theils von seiten der Kinder Vernachläßiget, u: von Ostern bis Martini wöchendlich kaum einmal besucht, u: während dem Heüen, Ernde. u. Herbst geschäften gar nicht.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

a) für die Kleinen, das Nahmen oder A: B: C: Büchlein bis Zum vollkommenen Buchstabieren;
b) vom buchstabieren bis Zum lesen, der Lehrmeister
c) lesebücher — Zeügnis, Psalmen. u: Testamend:
d) Zum Unterricht in der Religion; Zeügniß; Waser büchlein. Psalm: u: Gellerds Lieder,

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Beym Unterricht Zum Schreiben.
a) denen anfängern schreibe ich vor.
b) wann sie dies begriffen; leg ich ihnen Vorschriften Zum abschreiben vor, die ich zu erst lesen lase u: das Fehlerhafte im lesen Zeige,
c) dan laß ich das abgeschriebene lesen, und Zeige ihnen die gemachten Fehler, so wohl in der Schreibart als ortografie
d) Zur Übung geb ich ihnen geschriebene Briefe zu lesen:

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Von Martini bis ostern wird Täglich, Vormittag von 8. bis 11 Uhr u: nachmittag von 1. bis: 3 1/2 Uhr Schulgehalten, Samstag u Sontags Abends von 6: bis 9 Uhr, Singschul, einem jeden werden jedes mal die Noten der Psalmen die gesungen werden, erklärt, u: dann gesungen;

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in keine besondern Klaßen getheilt, wohl Aber sind die Kleinen von den grösern — u: die Schreibenden von denen die lesen u: aus wendig lernen in zerschiedene Tische und Bäncke abgetheilt;

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 3] Jch bin unter der Alten Regierung von einem jeweiligen. Br: Pfr: Zu Elgg erwählt u: von Examinator Convent in Zürich examiniert u: eingesezt worden

III.11.b Wie heißt er?

Mein Nahm ist: Johannes Büchi von Hofsteten gebürtig;

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?

38 Jahr alt

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

jch hab eine Frau u: 2: Kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

jch begleide t dieses Amt siet: 13: Jahr:

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Hab mich Zu diesem Beruf, bey dem vorleztern. Schul Meister Zu Zell, der sich durch seine Rechtschafenheit, Biedersinn u: geschiklichkeit aus Zeichnete: unterRichten lasen;

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Vor diesem angetretenen Beruf hab jch meinen Vater Seelig auf den Gütern geholfen arbeiten, da jch aber, wegen einem Schadhaften Beyn, einen Mühsammen Gang hab, u: mir dieserwegen auch die Feld arbeit beschwerlich fält, so hat der Br: Pfr: Kramer. von Elgg, mir zu diesen Beruf, als Schullehrer, anleidung gegeben u: mir Zu diesem Ämdli geholfen; Neben dem Lehr amt, hab ich nach ein kleines güter gewerb, so das ich nach eine s v: kuhe hab;

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Jn allem sind 48: Kinder die die Schule besuchen;

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

im Winter 23: Knaben:
25: Mädchen:
Von diesen — 48: sind. 16: die Wochendlich nur ein mahl, u: Zwar Donnerstags Morgens von 8: bis 11: Uhr die Repetier schul besuchen.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Die Sommerschul wird unordentlich besucht, man kan desnahen die Zahl der Kinder auch nicht genau bestimen; Gewiß ists, das kaum: 16: Kinder die Sommerschule richtig besuchen;

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

ist für diese Schule keiner, meine Einkünfte beziehe jch jährlich von dem Kirchengut, von Elgg;
a.) 1. Mütt Kernen
b.) 1. Mütt Haber
c) 1. gulden geld aus dem armen gut,
d 4: G von Zürcher Schufund

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Von jedem Schulkind erhalt ich Wochendlich 1: ß.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

||[Seite 4] Schul Haus ist keines verhanden, auch keine besondere Schulstube; so lang ich Schul Meister war, hab ich die schull inmeinen Eigenen Hauß gehabt, {u: die Schulstube} ohn ent geldlich her geben, und auch für die Unterhaltung gesorgt, ohne daß jch UnterStützung nach Zinß darfür bekomen hätte.
die Schulstube ist gros und heiter genug; aber jezt Reparierung, sonderheitlich an Fenstern u: Ofen, bedorff; welches aber wegen schmahlen Zeiten u: geringen Schul Einkommen bis jezt unter blieben ist.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das Einkommen ist im 13: § angeführt u. genau verzeichnet

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Hofsteten in Distr: Elgg: den 15ten Febr: 1799: Schullehrer Joh: Büchi

Zitierempfehlung: