Ins (Transkription Nr. 841)

Schulort: Ins
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 49-50v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Seeland
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Ins
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Ins
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

Beantwortung der Fragen über das Schulwesen zu Jnß.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Nahme des Orts wo die Schule ist, Jnß hat zwey Schulen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein groses Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Hat eine eigne Dorfgemeind.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirchgemeind Jnß.

I.1.d In welchem Distrikt?

Distrikt Seeland.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Canton Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Das Dorf enthält bey 100. Häüser, und bey 200. Haushaltungen.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Zum Schulbezirk gehört nichts als das Dorf.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Benachbahrte Schulen sind: Müntschenmier und Brütelen 3/4. Stund, Treiten 1. Stund, — Gampelen, Tschugg, Erlach, und Vinelz 3/4. Stund.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren und Lesen in der untern, auch in der Oberen, darzu Schreiben geschriebenes Lesen, Rechnen, Singen, und auswändiglernen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Winter Schulen währen von Martini bis Märiaverkündigung; Summer Schulen werden wegen der vielen Landarbeit nur jeden Sontag 2. Stunden vor dem Morgen Gotes dienst gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schul Bücher, sind verschiedene Arten, als Nahmen oder a.b.c. Büchlein, Heidelberger, Psalmen, Hübners Kinderbibel, und die Heilige Schrift.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften werden theils vom dem Lehrer selbst gegeben theils werden die des verstorbenen schreibmeisters Roschi gebraucht auch öfters diktiert.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schul fängt um 8. Uhr an, und währt bis halb 12. Uhr. Nachmit Tag von 1. bis 4. Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ob Klaßen eingeführt seyen? Wegen der großen anzahl der Schüler ward hier eine zweyte Schule eingeführt. ||[Seite 2] Jn der untern werden die Kinder unter 10. Jahren im Buchstabieren Lesen und auswändig lernen geübt, wenn sie ihr daheriges Pensum geendigt haben, werden sie in die obere Schule befördert, und in derselben weiter geführt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die hiesigen Schullehrer wurten ehmahls vom Pfarer in beyseyn der hiesigen Vorgesezten examinirt, und der von ihnen gemachte vorschlag dem Amtmann zu Erlach zur bestätigung vorgelegt.

III.11.b Wie heißt er?

Nahme: Der Lehrer der obern Schule heißt Jakob Jenni, der, der untern ist sein Sohn Johannes Jenni.

III.11.c Wo ist er her?

Beyd von Jnß.

III.11.d Wie alt?

Der erste ist 38. Jahr der ander 19. Jahr alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Der erste hat eine Frau und drey Kinder,Der jüngere ist noch unverheyrathet.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Der Vater stuhnd seit 1783. der hiesigen unteren Schule vor, und lezten Herbst ward er in die obere befördert und sein Sohn erhielt seine stelle in der unteren.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er ist keiner andern Schule vorgestanden. Beruf, — der eines Landsmanns

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Der Vater hat neben seinem Lehramt als unter agent und Munizipalbeamter sehr ville geschäfte, der Sohn Wiedmet seine Zeit der erwerbung der ihm noch mangelnden kenntniße.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schul Kinder. — Jn der obern Schule 120. Jn der untern 110.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter in der oberen Knaben 65. Mädchen 55. in der untern Knaben 50. Mädchen 60.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer äüßerst ungleich, — selten über 20. in der obern und eben so in der untern.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulfond keiner.

IV.13.b Wie stark ist er?

Weder das Kirchen noch Armengut tragen zur besoldung der Lehrer bey.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

||[Seite 3] Schulgeld. Ehmahls wurden von der gemeind von jedem Kind 2. bz. bezahlt, lezthin wurde dafür 10. kr. ausgerichtet. Für die untere Schule wird keines entrichtet. — die Hintersäßen zahlen von jedem Kind 10. bz.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Schulhaus. — ist zwar ein eigenes, mit zwey Schulstuben, und einer kleinen Wohnung für ein Schullehrer vorhanden; — ward vor kurzem repariert, aber befindet sich dennoch in einem zimlich schlechten Zustand, und an einem sehr ungelegenen ort die Erbauung und unterhaltung des Schulgebäüdes liegt ganz der gemeind ob.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Beyde Schulen zusamen beziehen mit inbegriff jenes Schulgeldes 70. kr. und fronfästlich 22 bz. 2. xr. an getreyd frohnfästlich 3. Mäß Waizen und 7. mäß Korn, und von der gemeind Jährlich 20. Mäß. die Hintersäßen zahlen 10. bz. per Kind. — Holz; nichts, als das Burgerholz, das er als Burger ohnehin genießt.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

a von Schulgeldern 10. kr. wird aber von der gemeind bezahlt. Von Hintersäßen fast nichts.
b. Von der gemeind fix 60. kr.
c Was frohnfästlich in geld und gewächs bezaht ward, ward von der Alten Regierung durch den Amtmann zu Erlach ausgerichtet. die Wienacht frohnfasten ward auch von der neüen entrichtet, aber die leztverfallene blieb aus.
aus andern quellen bezogen die hiesigen Schulen nichts.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Jakob Jenni lehrer in der obern Schule zu Jnß.
Johannes Jenny lehrer in der unteren Schul zu Jnß.

Zitierempfehlung: