Hermrigen (Transkription Nr. 834)

Schulort Hermrigen
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 35-36v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Seeland
Agentschaft 1799: Hermrigen
Kirchgemeinde 1799: Täuffelen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Hermrigen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Hermrigen (Niedere Schule, reformiert)
26.02.1799

Fragen Üeber den zustand der Schulen an jedem Ort

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

zu Hermringen

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dorff

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist eine eigene Gemeine

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

gehört zur Kirgemeind Täüffelen? Agentschafft Hermringen

I.1.dIn welchem Distrikt?

gehört zum Districkt Seland

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

gehört zum Kanton Bern

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

die Entferntesten Häüser sind nicht mehr als eine halb Viertelstund vom Schulhaus Entfernt

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Nicht mehr als die Gemeind Hermringen

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Jn der Schul zu Hermringen befinden sich 28 Kinder

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

a Epsach eine halbstund
b Möringen eine halbstund
c Täüffelen und Gerlofingen 1 Stund
d Büehl eine Viertelstund; Walpersweil 3 Viertelstund
f Merzligen eine Viertelstund; Jenß 3 Viertelstund
g Nidau 1 Stund; Belmund 3 Viertelstund

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

bisdahin noch nicht, der Bürger Pfarer hat es uns jetz anbefohlen

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Bätten, Singen, Buchstabieren, Schreiben und Läsen außwendig Lehrnen Fragen und Psalmen, auch der Religions Unterricht

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die Winter Schul fangt an auf Martiny u endet gegen Ostern Sommer Schul ist Wochentlich nur am Samstag

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Anfänge der Christlichen Lehre, der Heidelbergische Catechismus, Johan Hubners Biblische Historien, zum lesen sonderbar das Neüe Testament

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

den Jüngeren Kinderen wird Vorgeschrieben, die Elteren Kinder schreiben nützliche Vorschrifften ab

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Jn den kürzesten Tagen 6 stund, jn den Längeren bis 7 stund

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

der Bürger Pfarer; und die Gemeind Hermrin{gen} haben mich zum Schullehrer angenommen

III.11.bWie heißt er?

Christen Möry

III.11.cWo ist er her?

Von Epsach

III.11.dWie alt?

16 Jahr und 7 Monet

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Er ist noch {bey} seinen Elteren

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

seit Martigy 1798

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jch war bey meinem Vatter Schullehrer zu Epsach, jm Winter in seiner Schul; und im Sommer that ich Landes Arbeit

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Jch habe neben dem Lehramt keine andere Verrichtung als wie Vorgemelt

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter Knaben 15. Mägdchen 13.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer die Obigen

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] dergleichen ist nichts

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

den Schulkinderen wird jn dem Examen, gemeines Gelt Ausgeheilt wenigstens 1 kr. 15 bz.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

das Schulhaus ist noch nicht Alt, sonder in gutem zustand, darin ist ein Undere und ein Obere stuben

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

der Schullehrer erhält kein Haus Zins, sonder ist bey seinem Vatter

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

für die Schulwohnung mus sorgen die Gemeind Hermringen

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

diese belohnung wird an Gelt bezahlt, und betragt die Summ der 18 kr. an Obigem wird aus gemeinem gelt zahlt 5 kr. die Ubrigen 13 kr. werden von den Haus-Vätteren dem Vermögen nach zusamen gelegt

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

geben zu Hermringen den 26 Hornung 1799 wie bescheint Christen Möry von Epsach Schullehrer zu Hermringen

Zitierempfehlung: