Studen (Transkription Nr. 817)

Schulort Studen
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 173-174v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Büren
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Bürglen (BE)
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Studen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Studen (Niedere Schule, reformiert)
I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Das Ort der Schule heißt Studen.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dorf von klein und großen Hauser 21. und so viel Haus haltungen

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst eine Eigene Gemeinde.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu der Kirch gemeind Birglen.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Distrikt Büren.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Caton Bern

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in Klaßen getheilt.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Die Kinder lernen Buchstabieren, Leßen die anfang gründe der Religon. Singen Schreiben, Rechnen, und aus wendig der Heydelbergische Catechismus. Psalmen und die Biblische Historien.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden im Winter vom 1.sten Wintermonat bis 25 Merz gehalten und im Sommer alle wochen ein Tag.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Bücher sind die Bibel. neutestament Psalmen Bibelische-Historien.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Erstlich wird den Kindern vorgeschrieben hernach vorschrifften alles in Currentur nebst dem berüht, auch die unterscheüds Zeichen, wan sie dieses könen auch die Cantzley schrifft, auch die Cantzleyfracktur.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schul dauret Taglich des Morgens von 8. uhr, bis 12. uhr: Mittags von 1. bis 4. uhr.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schulmeister ist vom Pfarherr und gemeinde Examinirt und bestellt. und vom Landvogt bestädiget worden

III.11.bWie heißt er?

Georg Martin Binder.

III.11.cWo ist er her?

Gebürtig von Tuttlingen aus dem Wirtembergischen

III.11.dWie alt?

Alt 62 Jahr

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

und hab ein Frau

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Jch bin 34. Jahr Schulmeist im Canton Bern

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

||[Seite 3] Ehe ich die Schul angetretten hab ich im Canton Bern auf meinem beruff bey Meisteren 8. Jahr lang als gesell gearbeitet: hernach bin ich als Schulmeister in Hermrigen amts Nidau angenomen worden; die letzte Schul ist wo ich gewesen bin ist der WertHoff. Amts Arberg.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Jm Sommer wan die Schulen verbey sind mach ich Stuben-Uhren.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Deren anzahl die die Suhl besuchen sind 24. Kinder, 8. Knaben und 16. Mägdchen und komen Somer und Winter

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?
IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Das Schul-Haus ist neu

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Das Schulhaus muß die Gemeind des erhalten

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das einkomen der Schule ist an geld 16. Kronen, die bewohnung im Schulhaus. und ein halb Jauchart schlecht land und Holtz zur nothdurfft.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

Die gantze Gemeinde muß der Schullohn zu samen legen.

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

||[Seite 4] Antworten des Schullehrers zu Studen auf die Fragen des Ministers der Künste und Wißenschaften
Durch den Agenten, Bezirksstatthalter und Cantonsstatthalter an den Minister der Künste und Wißenschaften gelangen zu laßen.

Zitierempfehlung: