Ligerz (Transkription Nr. 780)

Schulort Ligerz
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 1-2
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Seeland
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Ligerz
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Ligerz
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Ligerz (Niedere Schule, reformiert)

BEANTWORTUNG DER FRAGEN ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULEN.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Liegerz.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

macht eine eigene Gemeind.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

und ein Kirchspiel aus, in dem

I.1.dIn welchem Distrikt?

Distrikt Seeland.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Kanton Bern.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerhalb des Umkreises einer Viertelstund befinden sich 35. Häüser.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Schärnelz, ein Dörflein, schick 3 Kinder.
die Veste, ein Weiler.
Bippschall, ein Weiler, 4. Kinder.
Brunnmühli, ein Hof und
Klein-Twann, ein Dorf, 2 Kinder zur Schule.
Die Entfernung dieser Oerter ist ohngefähr gleich, eine Viertelstund.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Twann.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.

eine halbe Stund.

II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind ihren Fähigkeiten nach, in Klaßen eingetheilt.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Der Unterricht ist in deütsch und französischer Sprache, Calligraphie, Ortographie, Rechnen, Singen und der Religion.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird im Winter und Sommer gehalten.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Der Heidelbergische Katechismus, die Psalmen, die Hübnerische Kinderbibel, Rochow's Kinderfreund, Feddersen Beyspiele, Seilers Lesebuch.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Vorschriften sind von meiner Hand gemacht, ihr Jnnhalt ist: Sittensprüche, Briefe, Quittungen, Schuldscheine etc. Jch sehe vorzüglich auf Deütlichkeit Schärfe {u} gute Lage der Buchstaben, auf Geradheit der Zeilen und gleiche Entfernung derselben von einander.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule wird täglich 5. Stund gehalten, ausgenohmen des Samstags Nachmittags ist Urlaub.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Jst nach vorgegangener Prüfung über seine Fähigkeiten, und auf die Empfehlung des B: Pfarrers, von der Gemeind durch das Mehr der Stimmen erwählt worden.

III.11.bWie heißt er?

Johann Baumann.

III.11.cWo ist er her?

von Bubiken aus dem Kanton Zürich.

III.11.dWie alt?

drey und zwanzig Jahr alt.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

ist unverheyrathet.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

seit dem Heümonat 1798.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jn Nion im Pays de Vaud als Schullehrer.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Jch führe beym Gottesdienst den Gesang, und während dem lezten Geläut bey der Morgenpredigt, und beym Genuß des Heiligen Abendmahls erbaue ich die Gemeind mit einer Vorlesung aus der Heiligen Schrift.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

||[Seite 3] im Winter 29. Knaben. 26. Mädchen.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

im Sommer 18. Knaben. 15. Mädchen.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Schulfond ist keiner vorhanden.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schuldgeld. Jeder Vater zahlt beym Anfang der Winterschule vom Kind 10. Kreüzer an die Gemeind.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

ein altes Gebäüde. Habe also nicht nöthig die 2 folgenden Fragen zu beantworten.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

der jeweilige Kirchmeyer ist von der Gemeind beauftragt für die Erhaltung des Schulgebäüdes zu sorgen.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Hundert Kronen Geld, und einem Loos Holz.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

Aus dem Gemeingut.
Folglich bin ich nicht im Fall die übrig Fragen zu beantworten.

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung. Die Gemeind hat von der alten Regierung als Steüer an die Schulbesoldung 24. Määs Mischelkorn aus dem Schloß Nidau erhalten.

Unterschrift

Zitierempfehlung: