Ligerz (Transkription Nr. 780)

Schulort: Ligerz
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 1-2
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Seeland
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Ligerz
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Ligerz
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Ligerz (Niedere Schule, reformiert)

BEANTWORTUNG DER FRAGEN ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULEN.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Liegerz.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

macht eine eigene Gemeind.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

und ein Kirchspiel aus, in dem

I.1.d In welchem Distrikt?

Distrikt Seeland.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerhalb des Umkreises einer Viertelstund befinden sich 35. Häüser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Schärnelz, ein Dörflein, schick 3 Kinder.
die Veste, ein Weiler.
Bippschall, ein Weiler, 4. Kinder.
Brunnmühli, ein Hof und
Klein-Twann, ein Dorf, 2 Kinder zur Schule.
Die Entfernung dieser Oerter ist ohngefähr gleich, eine Viertelstund.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Twann.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

eine halbe Stund.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Der Unterricht ist in deütsch und französischer Sprache, Calligraphie, Ortographie, Rechnen, Singen und der Religion.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird im Winter und Sommer gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Der Heidelbergische Katechismus, die Psalmen, die Hübnerische Kinderbibel, Rochow's Kinderfreund, Feddersen Beyspiele, Seilers Lesebuch.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Vorschriften sind von meiner Hand gemacht, ihr Jnnhalt ist: Sittensprüche, Briefe, Quittungen, Schuldscheine etc. Jch sehe vorzüglich auf Deütlichkeit Schärfe {u} gute Lage der Buchstaben, auf Geradheit der Zeilen und gleiche Entfernung derselben von einander.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule wird täglich 5. Stund gehalten, ausgenohmen des Samstags Nachmittags ist Urlaub.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind ihren Fähigkeiten nach, in Klaßen eingetheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Jst nach vorgegangener Prüfung über seine Fähigkeiten, und auf die Empfehlung des B: Pfarrers, von der Gemeind durch das Mehr der Stimmen erwählt worden.

III.11.b Wie heißt er?

Johann Baumann.

III.11.c Wo ist er her?

von Bubiken aus dem Kanton Zürich.

III.11.d Wie alt?

drey und zwanzig Jahr alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

ist unverheyrathet.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

seit dem Heümonat 1798.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jn Nion im Pays de Vaud als Schullehrer.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Jch führe beym Gottesdienst den Gesang, und während dem lezten Geläut bey der Morgenpredigt, und beym Genuß des Heiligen Abendmahls erbaue ich die Gemeind mit einer Vorlesung aus der Heiligen Schrift.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

||[Seite 3] im Winter 29. Knaben. 26. Mädchen.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

im Sommer 18. Knaben. 15. Mädchen.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulfond ist keiner vorhanden.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schuldgeld. Jeder Vater zahlt beym Anfang der Winterschule vom Kind 10. Kreüzer an die Gemeind.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

ein altes Gebäüde. Habe also nicht nöthig die 2 folgenden Fragen zu beantworten.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

der jeweilige Kirchmeyer ist von der Gemeind beauftragt für die Erhaltung des Schulgebäüdes zu sorgen.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Hundert Kronen Geld, und einem Loos Holz.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Aus dem Gemeingut.
Folglich bin ich nicht im Fall die übrig Fragen zu beantworten.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung. Die Gemeind hat von der alten Regierung als Steüer an die Schulbesoldung 24. Määs Mischelkorn aus dem Schloß Nidau erhalten.

Unterschrift

Zitierempfehlung: