Lengnau (Transkription Nr. 771)

Schulort Lengnau
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 158-159v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Büren
Agentschaft 1799: Lengnau
Kirchgemeinde 1799: Lengnau (BE)
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Lengnau
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
03.03.1799
I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?
I.1.eIn welchen Kanton gehörig?
I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?
II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?
II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9Wie lange dauert täglich die Schule?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.bWie heißt er?
III.11.cWo ist er her?
III.11.dWie alt?
III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.fWie lang ist er Schullehrer?
III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?
IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Fliesstextantworten
Lokal

Lengnau im distrikt Büren deß Cantons Bern ist ein dorf welches für sich selbst eine Kirchen gemeind und Agentschaft aus macht, und auch für sich eine eigene Schule hat, zu dieser Schule gehört kein Haus welches 1/4. stund weit entfernt wäre die benachbarten Schule im Umkreis sind, Jm ehmaligen Bischofbaslichem gebiet, Romont Französisch 1/2. stund weit Pieterlen und Meinisberg beyde deüsch und auch 1/2. stund weit, Reiben deüsch, eine stund weit 2.te, jm Canton Bern ist Büren 1. stund weit 3/2 jm Canton Solothurn gränchen Catholisch 1/2. stund weit

Oekonomie

das Schulhaus ist {ein} eigenes mitten in dorf gelegenes, wohlunterhaltenes gebeüd mit 2. großen Schulstuben einem kleinem warmen wohn stüblein und einer kalten kammer der Schulmeister macht davon wie schon obengemeltdet für sich keinen gebrauch sein Einkommen bestehet in #?## kr. barem gelt einem kleinen garten und Beür kr. 40. beziehet er einen drittel aus dem Kirchen guth aus dem gemeind gut Sonst ist weder Schulfond, noch Schulgeld, noch jrgend eine andere in den Fragen berührte Art des Einkommens

Personal

der hiesige Schullehrer war bis her durchs Handmehr der ganzen gemeind erwält und auf diese Weise ihm sein Einkommen bestimmt worden, der gegenwärtige heiset Hans Abrecht, getauft den 3ten Merz 1754. ein Bürger von Lengnau hat 4. Kinder ist Schullehrer seit 14. jahr vor her war er hier bey seinem Vater, der auch Schullehrer war lebt übriges wie jeder andere Bürger, in seinem eigen haus ||[Seite 3] und baubt außert der Schul sein Land, Schulkinder im Winter und ¢3681¢¢ Sommer gleich; knaben 37. Mägdlein 46. ¢/3681¢¢

Unterricht

Jn dieser Schule muß ein einziger Lehrer Kinderen beybringen 1. das Buchstabieren 2.ten das Lesen so wohl das Geschriebene als das Getrukte 3.ten Auswendig Lehrnen {und das} gelesene mitt ihnen erklären 5.ten Singen 6. Nach der vorschrift schreiben Und dann solte er sie 7. auch lehren Thema schreiben und Rehnen Es ist aber leicht abzusehen daß bey der großer Menge der Kinder, bey der großen verschiedenheit ihres alters, und deßen was sie lehrnen besonders da die gemeind nicht will, daß er die Kleinen den Grösern aufsagen laße ||[Seite 2] Sondern selbst alle abhöre, nothwendig das 6ten und 7ten Pensum dabey leiden muß, Ehemahls waren zwey Schullehrer derer jeden seine Claße in einer eigenen Stuben Unterrichtete seit einigen jahren aber hat die gemeind, aus oekonomischer hinsicht die ganze Schule nur einem Mann übergeben, in diese Schule kommen dann manchmahl Kinder, die noch so jung sind daß sie in der Schul nichts Lehrnen können, auch von jhren Elteren vielmehr dahin geschikt werden, um sie vom Schulmeister hüten {hüeten} als Unterrichten zu laßen, die Schul währet im Winter alle Tag ungefehr 5 1/2. stund, den Samstag nachmitag und Sontag aus genohme ¢3681¢¢ , Jm Sommer ist keine Schul {als} Sontags vor der Kinderlehr, vom 11. bis 12. ¢/3681¢¢ Schulbücher, Sigfrieds bücher der Heidelbergische Catihsmuß {Kyburgens} Kinderbibel das Neüetestament und die Neüen Psalmen Vorschrifte keine andere als die ihnen der Schulmeister schreibt

Unterschrift

Hans Abrecht Schulmeister zu Lengnau Lengnau den 3ten Merz 1799.

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