Rüti bei Büren (Transkription Nr. 769)

Schulort: Rüti bei Büren
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 154-155
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Büren
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Rüti bei Büren
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Rüti bei Büren
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

28.02.1799

Be Antwortung der Fragen, Über den Zustand Und verhältniße der Schulen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Rüthe. ein einziges dorf, aus Welchen die Pfarrgemeinde besteht, im distrikt. Büren, Kanton Bern

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Entfernung des entlegensten Hauses. nur 1/8 Stunde

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Entfernung des entlegensten Hauses. nur 1/8 Stunde

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrt. Lesen, Auswendig Schreiben, geschriebenes Lesen, Singen, eigene ge- Schriebene Aufsäze verfertigen, Rechnen in Privat Stunden, für die so es verlangen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schul-Bücher. für die Anfänger das Bern A.B.C.- Buch der heidelbergische Catech: die fragstükli von Siegfrid, für die Grösseren, das Neüe Lesebuch. Für die Schweizer Schulen, gr 80 Bern, 1797 wo von Aber nur noch wenige Exempl. in der Kinder hände sind, Hübners Kinderbibel, das Neüe Testament, Ein durch den Kirchen-Lehrer verfertigter und durch den Schullehrer Zum Gebrauch abgeschriebener Auszug, der vornehmsten und gemeinsten, vornemlich moralischer Sprüchen Aus den Psalmen und Spr: Salomo u: den Evanglien die vorzüglichsten festlieder, werden auch statt der Alten Psalmen, da es mit der Einführung der Neüen Außerst schwer und langsam hergeht. von den Kindern die fertig ins Gedächtniß faßen, auswendig gelernt.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschrifften. werden Theils nach gewohnterweise mit einer Oben anstehenden Linie für eine Ganze Blattsiete Bey den Jüngern, Bey den Ältern aber durch ganze Kleinere und Größere Vorschrifft, Blätter gemacht. ||[Seite 2] Zu denen der Jnhalt, Aus kurzen moral. Sentenzen Aus dem neüen Lese Buch von Bern und andern hergenohmen wird.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Dauer der Schule Täglich von Morgen 8. biß 11. und nachmittag von 1. biß 4 Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Eintheilung der Kinder in Claßen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Schul-Lehrer diesen hat bis hie hin bestellt: der Pfarrer, nach einem mit den Aspiranten abgehaltenen Examen, deßen erfolg dieser dem Oberamtman ein berichtet, demselben den Tüchtigst erfundenen, zur bestätigung vorgeschlagen hat.

III.11.b Wie heißt er?

Namen des jezigen Niklaus Stauffer. Bürger zu Rüthi. alt. 41. Jahr. ein haus vater 3 kinder Steht sint 16 jahren in diesem Amte. vorher versah er verschiedene Schul lehrer-Stellen, bey andern Gemeinden, Hat kein eigentlichen be- Ruff, zu seinem Häüslichen Erwerb als den landbau

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schul-Kinder, deren Gesamt-Zahl belauft sich auf 90. darunter sind Knaben 42. Mädchens 48.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

die Winter Schulen, fangen Auf Martini an und enden mit dem 25ten Merz.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Sommer Schulen, sind nur des Samstags Vormittag 3 Stund, und des Sontags 1 Stund. in Beeden wird nur das gelernte repetiert und werden von vielen Eltern vernachläßigt

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulfond ist kein eigentlicher er ist mit dem Kirchengut vermischt. Seine einkünffte fließen zum Theil aus diesem, zum Theil von den Bürgern zusamen gelegten Geldern her.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld wird keines bezalt

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Schulhaus. ist im Jahr 1788. Ganz Neü von Steinen solid und geräümig erbaut worden. die ordentliche Schul-Stube. dient zur herben winters zeit zum Gottes dienstl: Versamlungs Ort statt der Kirchen

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die Unterhaltung deßelbigen. ligt Ganz der Gemeinde ob.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 3] Wirt. Theils aus dem Kirchen Gut. Theils von dem dorf Sekelmeister von zusamen gelegten Geldern bezalt Aus dem Kirchen-Gut für die Sommer Schul. und vorsingen und Lesen in der Kirchen 6. kr: 15. bz: — für die Winterschul. von dem Sekelmeister. An Geld. 23 kr: 10. bz: An dinkel 3 mütt. haber 4 Mütt.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Bescheint. den 28. Hornung 1799 Niclaus Stauffer Schulmeister zu Rüthe. Obiges, der Wahrheit Gemäs befunden. Bezeüge Datum Obstaht, Nic. Schlup. Agent

Zitierempfehlung: