Arch (Transkription Nr. 768)

Schulort: Arch
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 152-153v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Büren
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Arch
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Arch
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Arch (Niedere Schule, reformiert)

Antwort Von dem Schullehrer Von Arch,

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist eine Gemein Von 51. Burgeren und macht mit Leüzigen eine Kirch Gemeind aus und Gehört zum districkt Büren, Canton, Bern

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Zu dieser Gemeind gehören 2. Höff, Namlich der Sibenmatt Hoff; und der Rütti Hoff, Von Daher koment nur ein Kind,

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Entfernung der Benachbarten Schulen, sind Erstlich Leüzigen, zweytens Rütti Drittens, Biberen, sind allen drey jede eine halbe stund entfernt

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Wird in der Schul Gelehrt, das A.B.C. Buch Bibel, der Berner Catechißmuß, der Heydel- Berger, und der Vnderricht, Historien, Psalmen Capittel, und ein fragstückli, auch allerhand Schreiben und Lesen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schul Wärt im Winter am Morgen 3. stund und nach mit Tag 3. stund, im Somer Soll die die Schul {wochentlich} einen Tag Continuiert werden,

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schullehrer ist biß Tato: Von einem jewiligen Schultheiß: Von Büren, Vor dem Pfahrer, und Vor den Vorgesetzten, Bestätiget worden, und Heißt Hanß Kuster Von Arch und ist Alt 65. Jahr,

III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Familen: Namlich: Kinder, an der Zahl 5. 4. Töchteren und ein Sohn, der auch im districkt, Büren Schullehrer ist,

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

||[Seite 2] Zu Arch diente ich als Schullehrer 32. Jahr
Zu Jenß diente ich als Schullehrer 8. Jahr
zu Jpsech diente ich 3. Jahr
zu Schwadernauw 2. Jahr
und zu Bietzweil diente ich als Schullehrer, 1. Jahr

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Kinder sind auf dem Rodel Namlich. 70. Söhn 32. und Töcheren 38. davon sind Vor wenigen Tagen 2. gestorben

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulfond ist Vorhanden, welches man nennet Schul- Guth, und ist Herkommen durch Vergabungen, und ist an Gelt 955. kr.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schul Gelt Nimmt man aus dem Kirchen Guth, und Theilt den Kindern Aus, jedem nach dem es Viel oder Wenig Gelehrt, welche dann erst am Examen in Claßen Getheilt werden, damit man wißen könne wie man das Gelth Theilen solle,

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Schulhauß ist es ein Eigenes: Neües, und hat eine Schulstuben, und eine wohn stuben, welche eine Gemeind: aus dem Schul Guth erhaltet,

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Schulhauß ist es ein Eigenes: Neües, und hat eine Schulstuben, und eine wohn stuben, welche eine Gemeind: aus dem Schul Guth erhaltet,

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Einkommens deß Schullehrers, Er bekommt,
Von den Burgeren an Gedreid, 40. Mäß. Kärner auß den Pfrund Bodenzins Von welchen in das Kirchen Guth kommt 1. Mütt dinkel
an Gelt für das Ganze Jahr Vorzusingen 10. kr.
Für Somer Schul Lohn, 3. kr. 22 bz. 1. k. 1. vr.
Ligendes Guth eine Beünden Ohngefehr ein halben Viertel,

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 3] Habe diß darum kurz zusamen gezogen Weil ich wuste, das einiche Schullehrer: ihre antwort weit ausgedähnt, daß es in ein Langwiriges Lesen komt, ich bitte wo es hinkommt. mit Vergnügen möchte Von allen Brüderen möchte angesehen werde Jn Erwartung

Unterschrift

||[Seite 4] Antwort auf Die fragen, Von der Schule zu Arch 1799.
Bescheint Hanß Kuster Schullehrer zu Arch

Zitierempfehlung: