Nidau (Transkription Nr. 762)
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- Nidau, Obere Schule (Niedere Schule, Knabenschule, reformiert)
Bericht über die Obre Schule zu Nidau.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. | Nidau. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | ein Städtchen, |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | welches eine eigne Gemeine ausmacht, |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | das Hauptort der Kirchgemeine ist, |
I.1.d | In welchem Distrikt? | und zum Distrikt Büren |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | im Canton Bern gehört. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | Der Schulbezirk ist auf die Häüser der Stadt eingeschränkt, deren 66 sind, |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | und gehören also weder Dörfer noch Höfe etc. dazu. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. | a. in der Stadt selbst: |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | a. in der Stadt selbst: |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? | Die Kinder können nach Belieben des Lehrers in mehrere Claßen abgetheilt werden; gegenwärtig sind deren nur zwey. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? | ||[Seite 2] Jn der Schule wird gelehrt: a) die lateinische Sprache, denjenigen, die sie lernen wollen b) Kalligraphie, c) Orthographie; d) Briefstyl, u. e) andre Aufsäze; f) Arithmetik g) Geographie, h) vatterländische Geschichte; i) Gesang; k) Religion. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? | Die Schule dauert Sommer und Winter gleich fort. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? | Schulbücher sind die gewöhnlichen: der Bielerkatechismus; die auch zu Bern gebräüchliche lateinische Grammatik, u. Schellers lat. Wörterbuch. (Vide Anmerk. 1.) |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? | Die Vorschriften macht der Lehrer selbst, aus angenehmen u. nüzlichen Kirchenschriften. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? | Die Lehrstunden sind also festgesezt: Alle Tage der Woche Vormittags drey Stunden, im Sommer von 7-10, im Winter von 8-11 Uhr; Montag, Dienstag, Donstag u. Freytag Nachmittags 2 Stunden; Mitwoch u. Samstag eine Singstunde |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | Schullehrer, trägt den Namen Provisor. |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? | Jst bisher von dem vormaligen Rath der Stadt durchs Stimenmehr erwählt worden |
III.11.b | Wie heißt er? | der jezt noch an wesende Lehrer heißt Jakob Rudolf Bachmann, |
III.11.c | Wo ist er her? | gebürtig von Bern. |
III.11.d | Wie alt? | alt 26 Jahre; |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | ist verheyrathet u. hat eine Magd; aber keine Kinder. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | verwaltet sein Amt seit dem 6t Jener 1798. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | war vorher Vicar zu Täüffelen, ist also ein Religionsdiener; u. ist daher von der Bernerschen Verwaltungskammer den 11.tn dies Monats zum Pfarrer nach Dießbach bey Büren ernennt worden. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | Außer dem Unterricht in der Schule hat er noch die Vorbereitungspredigten vor jedem Comunionstag zu halten, u. an der Auffarth bey der öffentlichen Beschenkung der Kinder eine Oration. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | Die Anzahl der Schüler beläüft sich gegenwärtig auf 19 Knaben. Mädchen hat er keine zum Unterricht, als nur in den 2 Religionsstunden, die er wöchentlich zu geben hat |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | ||[Seite 3] Schulfond ist keiner vorhanden; sondern alles Einkomen des Provisors fließt aus dem Stadtspithal- und Gemeingut. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | Schulgeld. bezahlen nur die, welche nicht Burger von Nidau sind, u. zwar a. in der untern Claße monatlich 12 1/2 Bazen. b. in der obern Claße monatlich 15 Bazen. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | das Haus des Provisors ist in gutem Stande. à Pleinpied ist die geräümige warme Schulstube. Übrigens sind 2 Etages; im erstern sind 2 Zimer, u. eine große Küche; im 2.tn 2 Zimer u. 2 Kamern; denne ein schöner Estrich, und auch ein geräümiger Keller. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | für dies Gebäüde sorget die Stadt. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | a. An Geld; fronfästlich zu beziehen — per Jahr 132. kr. An den Schul Examen jedesmal 1 kr. — also 2 kr. Summa 134. kr. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | Aus abgeschaften Zehnten, die die Stadt besaß, kömmt das Getreide, vide supra b. — wird jezt im lauffenden Preise mit Geld bezahlt. |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | vide IV, 14. |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | aus der Gemeinkaße das Geld. vid: A,a. |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | α. der Wein (A,c) aus den dem Spithal der Stadt gehörigen Reben. |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||[Seite 4] Anmerkung I. Die Stadt hat in dieser obern Schule zum Gebrauch für die Knaben eine kleine Bibliothek angelegt; es befinden sich darin Bibeln; Psalmenbücher; Gellerts Lieder in Musik; Schmidlin Gesangbuch; Lavatters christliche Lieder in Musik; Musikalische Ergözungen; Prenningers biblische Beyspiele von Tugend u. Laster, Christliche Tugendlehre; Sulzers Vorübungen zur Erwekung der Aufmerksamkeit etc.; Pfennings Geographie; kurze Geschichte der Schweiz; Merkwürdigkeiten der Schweiz besonders des Cantons Bern; Erste Anfangsgründe der Rechenkunst u. Geometrie von jedem dieser Werke sind mehrere Exemplare vorhanden | |
Unterschrift | Nidau. den 25.ten February 1799. |