Nidau (Transkription Nr. 761)

Schulort: Nidau
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 141-142v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Büren
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Nidau
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Nidau
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Nidau, Untere Schule (Niedere Schule, reformiert)

18.02.1799

FRAGEN über Den Zustand der SCHULEN.
ANTWORT der Untern Schule zu NIDAU.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Nidau.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Stadt.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

ja: eine eigne.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Nidau.

I.1.d In welchem Distrikt?

Distrikt Büren.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die entferntesten ein paar 100 Schritte.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Keine.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Wird von der Obern Schule entsprechend beantwortet werden.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

1. Lesen.
2. Auswendig soll gelernt werden.
a. Der heidelbergische Katechismus.
b. Gellerts Lieder.
c. 50. Psalmen. u. 50. Fästgesänge.
d. 50. Kapitel aus dem neüen Testamt
3. Schreiben.
4. Rechnen.
5. Vokalmusik. und
6. sucht man den Kindern das gelesene verständlich zu machen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Sommer und Winter gleich lang.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Heidelbergische Katechismus. Gellerts Lieder. Psalmen, mit Fästgesängen. Neüe Testament, und Rochows Katechismus der gesunden Vernunft.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Nach den, Gaben, u. Alter der Kinder: Den Anfängern zeigt man die Anfangsgründe der Buchstaben durch Handführen etc. mit ihren Fortschritten, schreitet man auch zu größern Vorschriften, biß man ihnen über allerley Texte diktirt. etc.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

||[Seite 2] Sollten 4. — werden aber 5 Stunden gehalten.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja: in drey.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der hiesige Schulrath, durch einer vorhergemachten Prüfung.
NB: Mit mir ist eine Ausnahme; indeme von der ganzen Bürgerschafft erwählt, und ohne Examen bestellt worden weilen sie meine Aufführung, und Fähigkeiten zu kennen glaubten.

III.11.b Wie heißt er?

Johann Jakob Eggen.

III.11.c Wo ist er her?

Aus der Gemeinde Boltigen im Simmenthal, Kanton Oberland.

III.11.d Wie alt?

Drey und zwanzig Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Vermöchte weder das eint noch andere

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Zwey und ein halber Monat.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vor 6. Jahren vikarisirte diese Schule bey 3/4. Jahr für den damaligen kranknen Schulmeister; ward dann für 4. Jahre in ein Büreau angestellt. und lezte 2. Jahre brachte als Hauslehrer bey einem Pfarrer zu.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Etliche Schreib und Klavirlektionen

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Etlich und Vierzig.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 12. Mädchen 30.
42.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

gleich.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Nein.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

||[Seite 3] Nein.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Ein zimlich großes; in welchem aber wegen übler Einrichtung, und hohem Alter nichts als die Schulstube und ein Stübchen bewohnbar ist: folglich baufällig.
Zudeme sizt es so tief, daß die Schulkinder und ich drey Viertheile der Zeit meines Daseyns über in deßelben Hausgang durchs Waßer watten müßen.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Nein.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die hiesige Bürgerschafft.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Fixes an Geld kr: 32
Gratificationsweise kr: 2
Weizen Mäs 32
Mischelkorn Ms 40
Haber Mütt 2
Von Jpsach einem kleinen Dorf dieser Kirchgemeinde soll noch zufallen, die Fasnachthüner, u. Primizgarben.
Jährlich etwas Holz, und endlich gehört zur Schule ein Weidtheil, ein kleiner Garten u. Beünden.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Vom hiesigen Burger- oder Sekelmeister Amt kr. 20:
Vom Spittalamt kr. 12:
[Summa] 32: kr.
Vom gleichen Weizen 32. Mäs.
Mischelkorn 16: Mäs.
Haber 2 Mütt.
Aus dem Schloß allhier
Mischelkorn 2. Mütt.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

ANMERKUNG.
Wagen darf ichs nicht, jemanden zur Ueberzeügung suchen zu bringen, als hätte aus blos Christlich- oder Patriotischen Absichten meinen ehevorigen angenehmen, und gut belohnten — gegen den gegenwärtigen um ein merkbares beschwehrlichern, u. doch auch beträchtliches weniger belohnten Dienst vertauschet; indeme mir es begreiflich vorkömmt, daß durch Bekanntwerdung dieses Geständnißes man leichter auf die Vermuthung fallen möchte ||[Seite 4] möchte, es seye sollches aus jugendlicher Unüberlegung als aus obangeführten Gründen geschehen. So bleibt mir also nichts weiter übrig, als der Wunsch! Daß man entweder meinen in Absicht meines Jntereßes unüberlegt gethanen Schritt durch Verbeßerung des Gehalts schadlos halte, oder doch wenigstens, wann ich ferners diesem Dienst vorstehe, mich für einen Christ und Patriot anerkenne.

Unterschrift

Nidau den 18ten Hornung 1799. J: J: Eggen.

Zitierempfehlung: