Gelterfingen (Transkription Nr. 749)

Schulort Gelterfingen
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 160-161v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Oberseftigen
Agentschaft 1799: Gelterfingen
Kirchgemeinde 1799: Kirchdorf (BE)
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Gelterfingen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Gelterfingen (Niedere Schule, reformiert)

FRAGEN
ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULEN
an jedem orte

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Gelterfingen auf dem stuz

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein fleken von; dorf; Weiler und Höfe

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine Eigene Gemeinde

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirchgemm: Kirchdorf agentschaft Gelterfingen Mülidorf Noflen

I.1.dIn welchem Distrikt?

distrikt oberseftigen

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

CANTON BERN

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

diese zu diesem Schulbezirk gehörigen Häuser werden von zweyen viertelstunden bestimt die Erste Enthaltet 24. Häuser die zweyte 7. Häuser

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

dörflein Gelterfingen wie auch der Höfe Kramburg; bärg, Stuz; Enthaldet di Erste viertel stunde; Schladt; Eggenhorn die zweite

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

verschieden 30. bis 50

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Umkreises einer stund 4 Schule

I.4.aIhre Namen.

Kirchdorf, Gerzensee Thurnen Tofen Gleiche Entfehrung

I.4.bDie Entfernung eines jeden.

Zu jeder eine stunde

II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

nichts weiters Ein jedes sein lefzen

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] CATECHISMUS; Psalm: Capitel {Historien}

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

im Winter u: Etwas im summer von Martinni bis den 25. Merz vom Summer ist wenig zu Mälden

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nichts weiters als obvermälte

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Etlichen wird vorgeschrieben, die Übrigen von sich selbst

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Morgens von 9 bis 11. Ur weiters von 1. bis 3. Ur

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

vom Pfarer Examiniert vom Vänner bestätiget

III.11.bWie heißt er?

Christen Brügger

III.11.cWo ist er her?

von Gelterfingen

III.11.dWie alt?

40. jähr

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

zwey kinder

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

15 jähr

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

an vorbemältem orte
Ein akerman

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Gleiche verrichtungen

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

im Winter Knaben 22
Mädchen 28

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

vom Sommer ist wenig zu Mälden

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

|||[Seite 3] von diesem allem ist nichts

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

nichts Eingeführt

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Baufälig

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Ein stube und ein stübli

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

von diesem Erhält der lehrer nichts

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

vorbemelte Gemeinde.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an gelt 20. kr.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

QUELLEN der Haußväteren

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?

von diesem fliest es Här

IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Zitierempfehlung: