Rüegsau (Transkription Nr. 747)

Schulort Rüegsau
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1431, fol. 148-149v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Niederemmental
Agentschaft 1799: Rüegsau
Kirchgemeinde 1799: Rüegsau
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Rüegsau
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Rüegsau (Niedere Schule, reformiert)

Antwort
Über den Zustand der Schul zu Rüxau.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Rüxau.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eigne Gemeinde.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Rüxau.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Nieder Emmenthal.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Kanton Bern.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Rüxau Dorf Häüser 13. Kinder 17.
Bifang Häüser 2. Stund 1/4 Kinder 4.
Buchen Häüser 1. Stund 1/4 Kinder 1.
Lerchhaus Häüser 1. Stund 1/4 Kinder 5.
Willdenbach Häüser 1. Stund 1/4 Kinder 1.
Hoofstätten Häüser 2. Stund 1/4 Kinder 3.
Binzberg Häüser 3 Stund 1/4 Kinder 2.
Kühberg Häüser 4 Stund 1/4 Kinder 2.
Oberwinkel Häüser 1 Stund 1/4 Kinder 3.
Niederwinkel Häüser 3 Stund 1/4 Kinder 4.
Weingarten Häüser 3 Stund 1/4 Kinder 5.
Schachen dorf Häüser 31. Stund 1/2 Kinder 35.
Schallenberg Häüser 2 Stund 1/2 Kinder 5.
Ozenberg Häüser 3 Stund 1/2 Kinder 5.
Löchli Häüser 1. Stund 1/2 Kinder 1.
Oberwintersey Häüser 3 Stund 1/2 Kinder 3.
Mannenberg Häüser 4 Stund 1/2 Kinder 2
Niederwintersey Häüser 3. Stund 3/4 Kinder 2.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Rügsbach in der Gemeinde Rüxau
Rügsbach Stund 1/2
Lüzelflüh Stund 1.
Hasli bey Burgdorf Stund 1.

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Keine Klaßen.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Buchstabiert, gelesen, Außwendig gelernt, und geschrieben, gebätten, und gesungen, zum Rechnen komt niemand. {Religions Unterricht komt Niemand.}

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Von Anfangs Wintermonat bis Maria verkündung.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Namenbuch, Catechismus, Neüe Testament, Psalmbuch, Hübners Historie, der kleine Ganting.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Erstlich buchstaben, Hernach worte, etwas abgeschrieben.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

5. Stund.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

der Pfarer in Beysein ein paar Vorgesezten Examiniert und vom Amtsmann bestätiget.

III.11.bWie heißt er?

Johann Ulrich Pärli.

III.11.cWo ist er her?

von Rüxau.

III.11.dWie alt?

62. Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Ein Frau, drey Kinder.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

zu Rügsbach 16. Jahr, zu Rüxau 14. Jahr.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

zu Rüxau, Ein Steinhauer.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Vorsinger in der Kirchen.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter Knaben 60. Mädchen 40. ? {Es} kommen. aber nur 30. biß 40.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer alle Samstag Knaben 10. Mädchen 10. wanns viel gibt.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)

Nichts.

IV.13.aIst dergleichen vorhanden?
IV.13.bWie stark ist er?

Nichts

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

von der Gemeinde.

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

||[Seite 3] Nein.

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jst keins.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Neü.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Schulstuben und Wohnung für den Schullehrer.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Nein.

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die Gemeinde.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an Geld 20. kr. von der Gemeinde, und von dem Schachen dorf 3. kr. Holz für den ofen zu Heizen.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nichts.

IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?

die Haus Vätter legens zusamen, die Güther besizen.

IV.16.B.gLiegenden Gründen?

Ein Garten.

IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)

Nichts.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Zitierempfehlung: