Lauterbach [Luterbach] (Transkription Nr. 740)

Schulort: Lauterbach [Luterbach]
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1431, fol. 154-156v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Niederemmental
Agentschaft 1799: Lützelflüh
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Lützelflüh
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Lauterbach [Luterbach] (Niedere Schule, reformiert)

01.04.1799

BEANTWORTUNG der FRAGEN über den Zustand der mir anvertrauten SCHULE.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Lauterbach.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Fleken.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Lüzelflüh.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zur Agentschaft Lüzelflüh.

I.1.d In welchem Distrikt?

Distrikt Niederemmenthal.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Canton Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerhalb des Umkreises der 1.ten Viertelstunde ligen 13. HÄÜSER.
Jnnerhalb des Umkreises der 2.ten Viertelstunde ligen 7. HÄÜSER.
Jnnerhalb des Umkreises der 3.ten Viertelstunde ligen 3 HÄÜSER.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Mühligut. Grosshausgut und das Willdenegggut.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Auf diesen dreyen Gütern befinden sich an Schulkindern zusamen An Knaben 16. An Mädchen 22.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

||[Seite 2] Krauchthal. Distrikt Burgdorf. 1. Stund Oberburg. in obigem Distrikt. 1. Stund Stullen, und Biembach. Der Kirchgemeind Haslj. obbemeltem Distrikt. 1. Stund. Vechigen. Distrikt Bern. 1. Stund. Uzigen. Munizipalität Vechigen. und lezt bemeltem Distrikt. 1. Stund.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrt. Buchstabieren, Lesen, Ausswendiglernen Singen, und Schreiben.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird im Winter Acht Tag vor Martinj angefangen, und geendet den 25. Merz.
Jm Sommer wird alle Samstag 4. Stund Schule gehalten, Namlich Morgens von 9. bis 11. Uhr. Nachmittags von 1. bis 3. Uhr.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

SCHULBÜCHER. sind eingeführt die Heilige Bibel, der {Heidelberger} Catechismuss, die Psalmen Davids, Das Berner Nahmenbuch.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

VORSCHRIFTEN. mache ich selbsten.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauret Täglich, Morgens von 9. bis 11. Uhr. Nachmittags von 1. bis 3. Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Sind nicht in Klassen getheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 3] Bishär hat das Corgricht mit Bejstimmung des Pfarers durch Examination den Schulmeister bestimmt.

III.11.b Wie heißt er?

Hans Ulrich Schweizer.

III.11.c Wo ist er her?

Von Lüzelflüh.

III.11.d Wie alt?

Alt 33. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Kinder 4.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

10. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Zu Krauchthal Distrikt Burgdorf gewohnt und die Leinweber Proveßion gebraucht.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben der Schule gebrauche ich noch die gleiche Provession.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Es besuchen überhaupt die Schule

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

im Winter KNABEN. 13. MÄDCHEN. 15.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

im Sommer KNABEN. 10. MADCHEN. 12.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 4] Nein.

IV.13.b Wie stark ist er?

Nichts.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jst keines eingeführt, die Schullehrer werden in Geld bezalt aus dem gemeinen Kirchengut:

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Neu.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Ein ganzes Haus, Namlich eine Schulstube, ein Wohnstüblj, ein Kuchen, Zwey Obergaden ohne Öfen, ein Käller.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Nichts.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Für die Schulwohnung sorget und erhält in baulichen Stand die ganze Gemeinde.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

AN GELD, aus obbemelten Kirchenguth kr. 8
AN GETREYDE. Korn 6. Mäss. und Häber 6. {Mäss}
AN HOLZ. 4. 1/2. Klafter, Tannig. 60. Wedelen.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Das Geld aus obigem Kirchenguth. Das Getreide und Holz, sollen die Hausväter des Schulbezirks zusamen legen.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nichts.

IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

wie Obgemelt.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Nichts.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 5] ANMERKUNG.
Das hierinn vermelte Holz ist mir aber niemals Entrichtet worden wie es mir versprochen ware; die einten haben Jhre Portion gegeben, die andern nicht völlig, und die dritten gar nichts, kurz es ist keine Ordnung hierinn gewesen.

Unterschrift

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