Uttigen (Transkription Nr. 726)

Schulort: Uttigen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 154-155v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Oberseftigen
Agentschaft 1799: Kirchdorf
Kirchgemeinde 1799: Kirchdorf (BE)
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Uttigen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Uttigen (Niedere Schule, reformiert)

28.02.1799

Fragen über den Zustand der schulen an jedem ort
Antworten über den Zustand der hierinn vermelten schule

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Utigen

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

ist eine eigene gemeind

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirchdorf
Agentschafft Kirchdorf

I.1.d In welchem Distrikt?

Obersefftigen

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Bern

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Buchlen
Tawelle
der hubel
Scheürmat
Kieners Reüte ist eine viertel stund
Utigen ist das Schul hauß in der Mite des dorfs und sind die entferntesten häuser 10 Minuten

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Utigen und Kieners Reüte

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

oben gesezt

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

von Utigen 40 kinder von Kieners Reüte 13 kinder

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

im Zirko sind fünf schulen

I.4.a Ihre Namen.

Ütendorf Gurzelen sefftigen Noflen Kirchdorf

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Ütendorf 3/4 stund
Gurzelen 1 Stund
Sefftigen 3/4 stund
Nofflen 3/4. stund
kirchdorf 3/4 stund

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] der Catechismus, Psalmen, festgesänge Biblische historien, Capitel aus dem Neüen Testament, Schreiben und singen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm winter werden sie gehalten von 11 windter monat bis den 25 Merzen Jm Sommer in der wochen ein Tag

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

die oben gemelten

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

zu erst buchstabieren darnach Lesen und außwendig Lernen

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

4 stund Lang

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Jn der schul sind sie der Lehr nach eingetheilt, aber kommen alle in die gleiche stuben zusamen

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

die gemeind
durch Exammen des Pfarrers

III.11.b Wie heißt er?

Gerhart Liebi

III.11.c Wo ist er her?

von sefftigen

III.11.d Wie alt?

41 Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ein weib und fünf kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

dißes ist hier der erste winter

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

von anno 1783 bis 1788. Schullehrer Zu Noflen Sonst ein Steinhauer

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nein keine

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

53 kinder

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

knaben 26
Mädchen 27

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

gleich wie oben gesezt

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

Nichts

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

nicht

IV.13.b Wie stark ist er?

gar nichts

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

||[Seite 3] ist nichts

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein ist nichts

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

keines

IV.15 Schulhaus.

ist eines im dorf Utigen

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

baufellig

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

es Sind gegen wertig 3 stuben in dem Schulhaus

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Nein

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die gemeins burger Zu Utigen

IV.16 Einkommen des Schullehrers.

vier Neüe duplonen oder 25 kr. 15 bz.

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

in barem gelt

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Reüte bezalt biß dahin 6 Mäs dinkel und 36 bz. in gelt ist aber für den Schullohn nicht hinreichend, das übrige bezalt die gemeind Utigen durch verkauffung des dinkels, und einziehung von den aus burger kinderen

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nichts

IV.16.B.b Schulgeldern?

keines

IV.16.B.c Stiftungen?

keiner

IV.16.B.d Gemeindekassen?

Nicht

IV.16.B.e Kirchengütern?

Nichts

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

die aus burger in der gemein Utigen bezahlen für ihren kinder pr kind 5 1/2 bz.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

nichts

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkungen
die gemeins Burger Zu Utigen beklagen Sich, die gemein Kieners Reüte wolle ihnen nicht Mehr bezahlen als 6 Mäs dinkel und 36 bz. in gelt, welches Schon, dennzumahl ist bezahlt worden, wo Mann dem Schulmeister hadt 10 bis 12 kr. Lohn bezahlt Seit hero aber Mehr als um die helffte gestiegen ist, auch die aus burger haben das gleiche, sie wolten auch nicht Mehr bezahlen, als vor altem her Nemlich pro kind 5 1/2 bz., und sind doch gegenwertig bey 20. aus burger kinder in der Schule, also von kieners reüte und aus burger kinder gegenwärtig zusamen 33. kinder und die gemeins burger Mußten gegenwertig bey 18 kr. bezahlen für ihrer 20 kinder Nebst noch der erhaltung des Schulhaußes, welches denen gemeins burgeren in Utigen eigenthum ist. auch Müßen die gemeins burger das Nötige brön holz darzu geben sie häten also gerne darüber den entscheid damit sie sich darnach ein richten könnten

Unterschrift

den 28 Hornung 1799 Gerhart Liebi, Schullehrer in Utigen

Zitierempfehlung: