Signau (Transkription Nr. 723)

Schulort: Signau
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 117-120v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Oberemmental
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Signau
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Signau
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Signau (Niedere Schule, reformiert)

09.03.1799

Des SCHUL LEHRERS zu SIGNAU im District OBER-EMMENTHAL im Canton BERN:
ANTWORTLICHER-BERICHT: ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULE in dem Kirch-Dorfe zu SIGNAU.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Die SCHULE Befindet sich im Dorfe Signau.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jm BEZIRK der erst und nechsten Viertel St:
a: ist das Dorf selbst mit 26 Häüsern 52 Kindern
b: der Obere Hoof mit 5. Häüsern 1. Kindern
c: der Undere Hoof mit 2. Häüsern 7. Kindern
d: die Stallmath mit 4 Häüsern 4. Kindern
e: Das Moos mit 3 Häüsern 9. Kindern
f: das Lichtguth mit 10 Häüsern 14. Kindern
in der zweiten Viertel-Stunde
g: Steinen und Stoki Häüs: 6 Kinder 7.
h: Reinst-Berg Häüs: 6 Kinder 12.
i: Farnegg Häüs: 7 Kinder 10.
Summa HÄÜSER 69: KINDER 116.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

ENTFERNT a: Von der Schütbach-Schul: 2. Viertelstund
b: von dr. Schweißberg Schul: 5. Viertelstund So noch in der Kirchgemeinde SIGNAU. fernner
c: von der Hübeli Schul 3. Viertel Stund.
d: von dr Oberthal Schul 6. dito
Die 2. Letsteren Schulen Befinden sich: in der Kirch-Gemeind und dem District Höchstetten.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Die LEHR-ARBEIT Bestehet im Buchstaben kenntniß, Buchstabieren, Lesen, Schreiben Außwendig lehren: des Heidelbergischen Catechismi eines Fragstükleins Etwas von Biblischen Historien und Sprüchen Psalmen Psalteren, Singen, Rechnen, und Religions kenntniß.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die WINTER SCHUL DAURT ohngefehr 20 Wochen im SOMMER wird nur an den Samstagen Schul gehalten und von den Meisten Kindren sehr schlecht besucht; So, daß zu wiedererlehrung deß Vergeßenen, ein guter theil der nechst komenden Winter-Schule muß verwendet werden; nach dem 12ten Jahr: Alters, werden die Schulen wenig mehr Besucht.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die Brauchbaren BÜCHER sind: das Bernerische Nahmenbüchlein, der Heidelbergische Catechismus, Hübners-Kinder Bibel Fragstüklein, Gantins Unterweisungs Buch, das Neüe Testament &. Zum Sigen: das Bernerische Psalmen Buch und: Bachofens und Schmiedlins Lied- Bücher.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Zum SCHREIBEN: werden Den Kindren Die Buchstaben nach ihren Grundzügen, dann gantze Zylen Vorgeschrieben Hernach werden Auzüge von Schmiedlins, und Gellerts Liederen {denselben} zum Abschreiben Vorgelegt.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

||[Seite 3] die SCHUL DAUERT jeden halben Tag 2. bis 3. Stunden; und werden: die Montags und Dienstags: Jtem die Donstag und Freytags Schulen zum Außwendig lehren und zum Schreiben &: — Die Mitwoch-Schulen zur Lesung des Neüen- Testaments und der Kinderbibel; die Samst-Tags Schulen dann: Zur Hersagung Jhrer Gebetern und sonstigem Außwendig gelehretem, Catechisirung in der Religions-Lehre, und zum Singen &: verwendet.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder werden nur in Buchstabierer und Leser, als die UNTERE- und in Auswendig-Lehrer und Schreiber, als die OBERE- Classe unterscheiden.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der SCHUL-LEHRER wurde bis anhäro, durch den Pfahrrer und das Chorgericht Examinirt und Erwehlt, durch den Oberamtmann Bestättiget, und von der ganzen Kirch-Gemeinde Angenohmen und Besoldet.

III.11.b Wie heißt er?

Der dißmahlige ist. CHRISTEN LEEMANN

III.11.c Wo ist er her?

von hier. seines Alters: 55 Jahr; und Schul- Lehrer 28 Jahr; hat ein Weib; ist Vatter eines Kinds; Wahre eniche Jahre Siegerist; und Gemeinds-Schreiber; hat aber diese 2. Posten Aufgegeben: um sich der Anwachßenden Schul-Arbeit beßer zu wiedmen; ist benebens der Bearbeiter etwas stiellen und schlechten Lands.

III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

||[Seite 4] Jn der Winter-Schule komen aufs mehreste 40. Knaben und etwann 30. Mädchen aufs mindeste 12. Knaben und 6. Mädchen

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jn der Sommer Schule zum höchsten 20. Knaben und 12. Mädchen zu mehreren mahlen aber gar keine in die Schule.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

Zur Schule gehören etliche Bücher als Neüe Testament Bücher 3.
Psalm-Bücher 2.
Kinder-Bibel (von Hübner) 1.
Bachofisches Lieder-Buch. 1.
Anweisung zum Singen 1.

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

SCHULGELD: wird von den Kindren keines Bezahlt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Das SCHULHAUS so 1781 erbauen, erhält (zum Behelf der Schule &.) eine Schul-Stube ein Neben stüblein Ob diesen beyden, eine Große Stube so für die Unterweisungen — Kinderlehren und Gmeinds-Versamlung Gewiedmet ist, und von der Gemeinde in Baulichem Stande erhalten wird.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Das SCHULHAUS so 1781 erbauen, erhält (zum Behelf der Schule &.) eine Schul-Stube ein Neben stüblein Ob diesen beyden, eine Große Stube so für die Unterweisungen — Kinderlehren und Gmeinds-Versamlung Gewiedmet ist, und von der Gemeinde in Baulichem Stande erhalten wird.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 5] das EINKOMEN des Schul-Lehrers Bestehet
a: {in} GELD: für die Winter Schul fr: 30
für die Sommer Schul fr. 6.
Zusamen 36 fran:
So nebst den Praemien für die Schul Kinder aus dem Kirchen-Gut Bestritten wird.
b: in Korn: für die Winter Schul 12
und für die Sommer Schul 6 Bern Mäs So aus dem (Gröstentheils in GrundZinsen Bestandenem, und nunmero guten theils eingegangenem) hiesigem Allmosen Gedräyd erhoben. wurde.
c: in HOLZ: drey Klafter; so zur Einheizung des Schul-Ofens erforderlich ist, und und von der Baursame des Schulbezirks hergeschafft werden soll.
d: im WOHNUNGS-RECHT in den angeregten Nebenstüblin; So aber mit einheizung, und reinhaltung der Unterweisun Stube verbunden ist.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 6] BEMERKUNGEN.
1. Da so verschiedene und viele Kinder, in allen nötigen Lectionen, ohmöglich durch eine Person, zu gleicher Zeit, nach erforderung können, und mögen gelehrt werden; So würde meines Erachtens nicht undienlich sein: wennd die Obere Classe: durch einen OBER SCHULLEHRER im Schreiben, Rechnen, Singen und anderen nötigen Kenntnißen underrichtet würde.
2. Und da so viele Kinder von schlecht denkenden Elteren in der Lehre verwahrloset werden; So wurde nicht undienlich sein (um diesem Übel abzuhelfen) Wenn allen zur Schul tüchtigen Kindern die Pflicht auferlegt würde: sich am Schul Examen zu stellen; um zu erfahren: Welche Kinder durch die Schul-Lehrer, oder durch die Elteren &: selbst Gelehrt; oder aber vernachläßiget wurden Die Saumselig- und Wieder Spänstigen könnten hernach durch die angestelten Gewalten zu recht gewiesen werden. ||[Seite 7] 3. Und Endlich: daß die Schul Examen durch den Bürger: Districts Jnspectorn Bestimmt; die Bürger Pfahrer deßen (Wenns möglich ist) Beyzeiten Benachrichtiget; und dann dieselben: mit denen darbey nötig erachteten Personen Passiert und Abehalten würden.
Beschluss Christen Leeman Schul diener im Dorfe Signau den 9.ten Tag März 1799.
WERTESTER BÜRGER MINISTER!
Hier ist also mein auf die mir vorgelegten FRAGSTÜKE: Begehrte Bericht — und Bemerkungen: über den hiesigen Schulzustand; mit Bitt: daßelbe mit möglichster Wohmeinnenheit von seinem einfälltig und geringen Mit-Bürger an zu nehmen, und zu vermerken; Mit Jnnigstem Wunsch: daß der Höchste der Uns {in} den Edlesten Stund der Bürgerlichen Freyheit &: durch seine Werkzeuge versezt und auch durch unsere Wertesten Representanten durch ihre Weisen Anstalten in demselben erhalten; und Jhnen zu Jhren vielen Wichtigen Bemühungen, Alle nötigen Geists und Leibs Kräffte Schänken — auch uns nebst der Bürgerlichen — Auch die Religöse und dann Endlich die Himlische Frey- Gleich- und Herlichkeit Gnädig verleichen deßen Mächtigen Schutz ich der ob undterzeichnete die Ganze Hevetische Regierung, und Unser Wertes Vatterland Aufrichtigst Empfehle.

Unterschrift

Zitierempfehlung: