Pohlern (Transkription Nr. 715)

Schulort: Pohlern
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, zwischen fol. 146v-147
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Oberseftigen
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Thierachern
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Pohlern
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Pohlern (Niedere Schule, reformiert)

26.02.1799

Beantwortung über die Fragen von dem Zustand der Schulen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Poleren.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Nur in zersträüten Häüsern.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Thieracheren.

I.1.d In welchem Distrikt?

Oberseftigen.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Entfehrnung der zum Schulbezirk gehörigen Häüser, Jst im ganzen nur 1/4 Stund.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Rohrmoos, Lehn, Hoof, Graben, Üßre-Poleren, Bachtelen, Jst aber an etlichen Ohrten nur ein Haus.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

wie Numero 2. gemeldt.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

||[Seite 2] a. Oberstocken 1/2 Stund Niederstocken 3/4 Stund, Hööf 1/2 Stund Amsoldingen 3/4 Stund Übeschi 1/2 Stund, Blummenstein 1/2 Stund Reütigen 1. Stund, Thierachern 1. Stund, Wattenweyl 1. Stund

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Wie gemeldt.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen, Schreiben Rechnen, Ußwendig Hübners Biblische Historien, und die Catechismuß Fragen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Ja; Von Martini bis 1ten Aprills.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die Bibell, Hübners Historien Psalmenbücher, und der Heidelbergische Catechismuß.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 3] Es wird den Kindern zuerst das A.b.c. mit Kleinern und hernach mit großen Buchstaben Vorgeschrieben, und dann Schreiben sie des Tags etwa 2. Stund.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

4. Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nein.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Von erst der Pfarrer und die Vorgesezten, auf Examinierung hin haben sie ihn um ein bestimten lohn gedingt wie dann hernach volget.

III.11.b Wie heißt er?

Hans Wenger.

III.11.c Wo ist er her?

Aus hiesiger Gemeinde.

III.11.d Wie alt?

Sechszig Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Eine Frau, keine Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

38. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

||[Seite 4] Allezeit hier, Feldarbeyt, Jst aber in seiner jugend an einem Bein erlahmet, das es sonst wenig Arbeyt verrichten können.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Ja. Jst Allmoßner.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Von 18. bis 24.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 14.
Mädchen 10.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

nichts.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

etwas Gelds am zins

IV.13.b Wie stark ist er?

70. kr. Capital.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Von Vergabungen her.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

||[Seite 5] Nein.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst keines.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Der Schullehrer hat die Schul in seinem Wohnhause.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Nein; ein loos Brennholz die Stube zu heizen.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Der Schullehrer.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

8. kr. in Geld, sonst nichts.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

aus welchen Quellen.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

nichts.

IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?

von obgedachtem Capital der zins 2. kr. 20. Baz.

IV.16.B.d Gemeindekassen?

etwa 3. kr. 5 Baz:

IV.16.B.e Kirchengütern?

nichts.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

||[Seite 6] Bis die 8. kr. Schullohn ausgemacht sind, zu den gedachten 6. kr. noch 2 kr.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

nichts.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Dato in der Poleren den 26ten Hornung 1799.
Hans Wenger Schullerer.

Zitierempfehlung: