Pohlern (Transkription Nr. 715)

Schulort Pohlern
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, zwischen fol. 146v-147
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Oberseftigen
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Thierachern
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Pohlern
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Pohlern (Niedere Schule, reformiert)
26.02.1799

Beantwortung über die Fragen von dem Zustand der Schulen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Poleren.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Nur in zersträüten Häüsern.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Thieracheren.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Oberseftigen.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Bern.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Entfehrnung der zum Schulbezirk gehörigen Häüser, Jst im ganzen nur 1/4 Stund.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Rohrmoos, Lehn, Hoof, Graben, Üßre-Poleren, Bachtelen, Jst aber an etlichen Ohrten nur ein Haus.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

wie Numero 2. gemeldt.

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

||[Seite 2] a. Oberstocken 1/2 Stund Niederstocken 3/4 Stund, Hööf 1/2 Stund Amsoldingen 3/4 Stund Übeschi 1/2 Stund, Blummenstein 1/2 Stund Reütigen 1. Stund, Thierachern 1. Stund, Wattenweyl 1. Stund

I.4.bDie Entfernung eines jeden.

Wie gemeldt.

II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nein.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen, Schreiben Rechnen, Ußwendig Hübners Biblische Historien, und die Catechismuß Fragen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Ja; Von Martini bis 1ten Aprills.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die Bibell, Hübners Historien Psalmenbücher, und der Heidelbergische Catechismuß.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 3] Es wird den Kindern zuerst das A.b.c. mit Kleinern und hernach mit großen Buchstaben Vorgeschrieben, und dann Schreiben sie des Tags etwa 2. Stund.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

4. Stund.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Von erst der Pfarrer und die Vorgesezten, auf Examinierung hin haben sie ihn um ein bestimten lohn gedingt wie dann hernach volget.

III.11.bWie heißt er?

Hans Wenger.

III.11.cWo ist er her?

Aus hiesiger Gemeinde.

III.11.dWie alt?

Sechszig Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Eine Frau, keine Kinder.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

38. Jahr.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

||[Seite 4] Allezeit hier, Feldarbeyt, Jst aber in seiner jugend an einem Bein erlahmet, das es sonst wenig Arbeyt verrichten können.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Ja. Jst Allmoßner.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Von 18. bis 24.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 14.
Mädchen 10.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

nichts.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

etwas Gelds am zins

IV.13.bWie stark ist er?

70. kr. Capital.

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

Von Vergabungen her.

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein.

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

||[Seite 5] Nein.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst keines.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Der Schullehrer hat die Schul in seinem Wohnhause.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Nein; ein loos Brennholz die Stube zu heizen.

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Der Schullehrer.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

8. kr. in Geld, sonst nichts.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

aus welchen Quellen.

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

nichts.

IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?

von obgedachtem Capital der zins 2. kr. 20. Baz.

IV.16.B.dGemeindekassen?

etwa 3. kr. 5 Baz:

IV.16.B.eKirchengütern?

nichts.

IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?

||[Seite 6] Bis die 8. kr. Schullohn ausgemacht sind, zu den gedachten 6. kr. noch 2 kr.

IV.16.B.gLiegenden Gründen?

nichts.

IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Dato in der Poleren den 26ten Hornung 1799.
Hans Wenger Schullerer.

Zitierempfehlung: