Pfaffenmoos, Netschbüel (Transkription Nr. 708)

Schulorte Pfaffenmoos, Netschbüel
Konfession der Orte: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 97-98v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Oberemmental
Agentschaft 1799: Eggiwil
Kirchgemeinde 1799: Eggiwil
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Eggiwil
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
12.03.1799
I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Heißet Bergschuhl, ist an zwey orten, die eine eine große Stund von der Kirche und Hauptschuhl abgelegen, wechselsweis angelet. heißen Netschbühl und Pfaffenmoos, sind einzelne Verstreüte Häüser.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

gehören zur Kirchgemeind und Agentschafft Eggiwyl.

I.1.dIn welchem Distrikt?

ober Emmenthal

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Kanton Bern

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Von ein bis zwey Viertelstund. ¢3405¢¢ Netschbühl hat 22. ¢/3405¢¢ ¢953¢¢ Pfaffenmoos 15. Häüser ¢/953¢¢

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Netschbühl Kapf Pfaffenmoos

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

¢3405¢¢ auf Netschbühl sind 20. Kinder ¢/3405¢¢ ¢953¢¢ Pfaffenmoos hat 30. Kinder ¢/953¢¢

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Die Haubtschuhl, und die außere Schuhl jede eine gute Stund von dieser Bergschuhl entfernt Heidbühl, und Horbenschuhl. vide b.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Freylich underscheidet man solche, nach dem Sie Viel oder wenig können.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen, erlernung der Fragen, vocal musik, Schreiben Rechnen. etc.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Sommer und Winter, im Winter 18. Wochen, im Sommer Wochentlich ein Tag.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Das alt und Neüe Testament, Psalm- und andere Musikbücher, Hübnerische Historien, und sonst andere geschichten und Lesebücher.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] Man Schreibt Buchstaben, Wörter, Sprüche etc. Vor die werden so gut müglich nachgemacht.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

bei 5. Stunden.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Vom Pfrrs Ecamniert, und vorgeschlagen, Vom amtsman erwehlt.

III.11.bWie heißt er?

David Pfäffli.

III.11.cWo ist er her?

von Eggiwyl.

III.11.dWie alt?

er ist 37. Jahr alt.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

eine Frau, ein Kind.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

12. Jahr.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

bei seinen Eltern, Leinweber.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

allerlei vorkomende Bauren arbeit

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Von 5. bis 12.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Wechselt Täglich ab, bald ist die Zahl der Knaben, bald der Mägten größer.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Jst nichts Vorhanden.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

Vom Kirchen gut, und zusamenschüßen.

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Ein Legat kr. 200. der Zins darvon wird an Kleider und Bücher für arme Kinder angewant. Ein anders Von kr. 60. für die Jungen Singer.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Die Stube wirt gemiethet Wechselweise in den bequemsten Bauren Häüsern.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

||[Seite 3] er wont nicht im gleichen Haus, bezahlt sein Zins selber.

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Der dem das Haus ist, erhalt auch die für die Schuhl hingelichne Stuben.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Nichts als gelt, für die Winter Schuhl kr. 18. für die Sommerschuhl 20. tag a 14. xr. thut kr. 2. 20. bz.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

aus dem gemeinds gut.

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nichts.

IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?

Nichts für den Schuhlmeister.

IV.16.B.dGemeindekassen?

Nichts.

IV.16.B.eKirchengütern?

aus Kirchengut wird er bezahlt.

IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?

Keine.

IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)

Nichts.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Eggiwyl den 12. merz 1799. David Pfäffli

Zitierempfehlung: