Horben (Transkription Nr. 707)

Schulort: Horben
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 95-96v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Oberemmental
Agentschaft 1799: Eggiwil
Kirchgemeinde 1799: Eggiwil
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Eggiwil
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Horben (Niedere Schule, Nebenschule, reformiert)

15.03.1799

BEANTWORTUNG.
Uber den Zustand, der Schul im Eggiwyl, bey Horben.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Das Ort wo die Schul ist, heißt Horben.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Haus in einem Schachen.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Und ist ein Theil der Gemeind Eggiwyl.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

und der Agentschafft. Eggiwyl.

I.1.d In welchem Distrikt?

Jm Distrikt Langnau, ober Emmethal.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Jm Kanton Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Es gehören zu disem Schulbezirk folgende Häüser
Jm bezirk der Ersten Viertelstund 32. Häüser.
Jn der Andern Viertelstund 64.
in der Driten 9.
So sind im ganzen Bezirk. 105. Häüser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Namen zu disem bezirk gehörigen Oerter. sind Horben, Aeschau, Neüenschwand, Scheidegg, Dieboldsbach, Zimmerzey, Holzmath, usw.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Jn dise Schul gehören in Gegenwärtiger Zeit 120. Schulpflichtige Kinder

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

a. Die Haubtschul im Heidbühl,
b. Die Netschbühl Schul. beyde auch im Eggiwyl.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn diser Schul wird Erstlich g'lert, Buchstaben kennen. Hernach Buchstabieren, Lesen. ein wenig Ußwendig lehren, Singen und Schreiben, und wan sie es begehren die vier Species der Rechenkunst.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schul wird im Winter von Martini biß Maria Verkündung gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind, das Nahmenbuch, CATECHISMUS. das Alte und Neüe Testament. deß JOHANN HÜBNERS Biblische HISTORIEN, Psalmenbuch, und etliche schöne MUSIC Bücher.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] Die Vorschrifften werden den Kindern vorgelegt, und sie Schreiben selbige ab.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schul dauret Täglich 4 1/2 Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder {werden} in 4 Klaßen getheilt, wenn sie die Schul fleißig besuchen

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schulmeister wird bisher vom Pfahrer und den Vorgesezten bestelt.

III.11.b Wie heißt er?

Der Schullehrer heißt Hans Dubach.

III.11.c Wo ist er her?

Er ist gebürdig von Eggiwyl.

III.11.d Wie alt?

Er ist alt, 40. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

und hat ein Frau, und 4. kleine Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Er ist sit Anno 1779 Schullehrer gewesen.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er ist vorher im Eggiwyl, bey seinem Vater gewesen, und ist ein Brunner, und Dek.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Er hat neben dem Lehramt, zu Holzen, zu Pflanzen und suchen seine Familien suchen zu Understüzen

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder. Es haben disen Winter bis dahin, die Schul 75. Kinder besucht. Etliche 1. Tag. etliche 2. etliche 6. etliche 10. etliche 25. etliche 40. etliche 60. Tag besucht. Es gibt Tagen, das 2. bis 5. 8. 12. 18. 25. 34. biß 40. Kinder auf einmahl gefunden werden. Es gibt überhaubt die Helfte mehr Knaben, als Töchteren in die Schul.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Der Schullohn ist von der Winterschul — 20 kr. Für die Sommerschul Per Tag 3 1/2 bz. und wird biß dahin, 20 Tag Wochen, jede 1. Tag Schul gehalten, so belauft sich die Sommerschul auf 2 kr. 20 bz.
Suma 22. kr. 20 bz.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Die Einkünfte werden aus dem Kirchengut bezahlt.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Es ist Kirchengut.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Das Schulgeld wird von der Haubtschul Beantwortet werden

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

||[Seite 3] Schulhaus ist ein Neües, es ist Anno 1780. Gebaut worden.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Der Lehrer ist mit seiner Familie darinn zu Haus,

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

und gibt jährlich der Gemeind Zins 6 kr.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

und sorget selbsten für das Holz die Schulstuben zu wermen. Ferners mus die gemeind für den Bäülichen stand sorgen.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Vom Einkomen was in dem 16 Artikel von a. bis h. bemerkt wird, weis der Schullehrer nichts. sondern der ganz Lohn ist im 13. Artikel ganz gemäldet. und der abzug mit dem Haus zins im 15 Artikel bemerkt.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

1. Es ist befohlen, den Beantwortungen etliche Nachrichten beyzufügen.
2. Es würde gut sein, wan ein Gleichheit in den Schulen könte gehalten werden, und alle Schulen mit Holz versehen wurden. und die schlechten Einkomen verbeßert wurden. Es könte mancher schlechten Schullehrer beßer Disponiert sein, wann er sich beßer könnt auf sein Einkonen verlaßen, und zwischen den Schulstunden, anstadt mit so vieler Sorg sein Brodt zu erwerben. sich {in} den Schrifften {beßer} Üben könnt.
3. Es würde wolgethan sein, wan die Distriktsrichter, und Agenten beßere einsicht, in das Schulwesen häten, weder vormahls die Landvögt gethan haben. Dann es ist einem Religionslehrer, unmöglich: Das Schulwesen, in guten Stand zu bringen. wann er Niemand an der Seiten hat.

Unterschrift

Eggiwyl. den 15 Merz 1799. Bescheint Hans Dubach Schulmeister

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