Längenbühl (Transkription Nr. 704)

Schulort Längenbühl
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 139-140v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Oberseftigen
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Amsoldingen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Forst-Längenbühl
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
26.02.1799

Antwort Über die Fragen des Schulweßens

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

in der Gemeind Lengenbühl,

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Fleken,

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Lengenbühl und Forst.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Amsoldingen.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Obertheil Seftigen.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Canton Bern.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Entfernung der zum Schulbezirk gehorigen Haüßer. 2. viertel Stund,
in der ersten viertelstund, sind 31. Haüser.
in der zweiten viertelstund sind 21. Haüser.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Zum Schull Bezirk gehört Lengenbühl und Forst, Höfe, auf der Breyten, Ditligen, Hattigen, und Kleynißmad, sind in der ersten viertel Stund,
Schulkinder 24.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Dieracheren, Übeschi, Blummenstein, Wattenwihl, Gurzelen, Üettendorf.

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja. in 3 Kaßen,

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Läßen, Heidelberger auswendig Psalmen, Schriben und Laßen,

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

im Winter, und ¢3706¢¢ Sommer, alle Sontag. ¢/3706¢¢ von Martini Biß Ends Merzen,

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

das Heidelberger Buch und Testament auch andere Bücher,

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

abcd, und darnach weiters,

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

von 9. bis 11. — und 1. bis 3. Uhr,

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

die Gemeinden,
auf genehmigung des Herren Pfarers.

III.11.bWie heißt er?

Hanß Geisbühler.

III.11.cWo ist er her?

von Laupperswihl. im Emmenthal.

III.11.dWie alt?

36. Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

frau und 1. Kind,

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

3. Jahr.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

zu Übeschi.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Arbeiten,
nichts.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

|[Seite 2] 57.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben. 32.
Mädchen. 25.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

¢3706¢¢ Knaben. 32.
Mädchen. 25. ¢/3706¢¢

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

deßen nichts,

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

auch nichts.

IV.15Schulhaus.

Anno 1740. gebauen,

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

ist baufällig weilen Lengenbühl und Forst im geringsten Keine Eigene Waldung Besizen.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Eine Schulstube, nebst behausung für den Schullehrer

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die Gemeinden

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

sein Lohn ist an Gält, sonst ist Kein
Stiftung, Belauft sich Jahrlich etwan auf kr. 20.
Wirt auf die Schulkinder und Hauß vätter angelegt,

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Datum den 26.ten Hornung 1799.

Zitierempfehlung: