Zwieselberg (Transkription Nr. 703)

Schulort Zwieselberg
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 137-138v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Oberseftigen
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Amsoldingen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Zwieselberg
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
22.02.1799

BEANTWORTUNG.
der Fragen über
Den zustand der Schulen in der dorff- Gemeinde Zwiselberg, Distrikt Ober- Seftigen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

ZWISELBERG.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein kleines Dörfle.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

ja.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Amseldingen.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Ober Seftigen.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Bern.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Der ganze Umkreiß ist in einer Entfernung von einer kleinen halb Stund.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Zwiselberg allein.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

auf dem Schulrodel stehen 33. Kinder.

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Die Benachbarten Schulen sind:

I.4.aIhre Namen.

Reütigen, Hööf, Amseldingen, und Stoken.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.

erstere eine halbe Stund, und leztere 3. eine Stund entfernt.

II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

ja in 3. Claßen.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Der Catechismuß, Psalmen, Kapitel aus dem neüen Testament, und Schreiben.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden im Winter und im Sommer gehalten, im Winter von Martinj biß auf den 25.ten Merz, ¢3705¢¢ im Sommer am Sontag. ¢/3705¢¢

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Der Catechismuß.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Es sind etwelche Kinder die im Schreiben vorschriften nemmen

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Jm Winter Täglich 4. Stund, ¢3705¢¢ im Somer alle 14. Tag 3. Stund. ¢/3705¢¢

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Gemeinde.

III.11.bWie heißt er?

Rudolf Neüenschwander.

III.11.cWo ist er her?

von den Hööfen.

III.11.dWie alt?

75. Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

3. erwachßene Söhne, und eine Tochter.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

13. Jahre.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

auf den Hööfen, und sein Beruf ware die Feldarbeith.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nein keine, als was oben gesagt ist.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

|[Seite 3] im Winter Knaben 17. Madchen 16.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

¢3705¢¢ Jm Sommer gleichmäßig. ¢/3705¢¢

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Schul-Stiftung ist keine.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

biß auf diese Zeit ist denen Kinderen ein kleiner pfening aus dem Dorf Sekel entrichtet worden.

IV.15Schulhaus.

ist kein eigenes, die Schul wird in einem Partikularhause gehalten, wo die Gemeinde der zinß da von bezalt.

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

ist kein eigenes, die Schul wird in einem Partikularhause gehalten, wo die Gemeinde der zinß da von bezalt.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

ist kein eigenes, die Schul wird in einem Partikularhause gehalten, wo die Gemeinde der zinß da von bezalt.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Derselbe beziecht jährlich für Sommer- und Winter Schulen in Gelt 16. Kronen, sonst nichts, welches von der Gemeinde zusamen gelegt wird.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Geben den 22.ten Hornung 1799.
Johan Rudolf Neüwenschwander

Zitierempfehlung: