Höfen (Transkription Nr. 702)

Schulort: Höfen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 135-136v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Oberseftigen
Agentschaft 1799: Höfen
Kirchgemeinde 1799: Amsoldingen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Stocken-Höfen
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

11.03.1799

Fragen über den zustand der Schulen an jedem Ort
Antwort über den zustand der Schullen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Höff

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist Ein verschidener Fleken

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist Eine Eigene Gemeine

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

zu Amsoldingen
Agentschafft Höff

I.1.d In welchem Distrikt?

zu Obersefftigen

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

zu Bern

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

1. virtelstund sind Häüser 31 Viertelstund sind Häüßer. 20. diese sind von Ohngefehr bestimmt

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Rieder, Mettenbühl, Glend speck, Vnder Egg, Bärg, Schindleren

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Riedern und Mettenbühl. 2. virtelstund, Glend, speck, Vnder Egg. 1. viertelstund, Schindleren und Bärg. wohn Ort der Schuhl

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Rieder. 9. Mettenbühl. 11 Glend. 11. spek. 6. Vnder Egg 9. Schindleren. 17. Bärg. 9

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

deren sind. 6.

I.4.a Ihre Namen.

Amsoldingen, zwißelbärg Niderstocken, Oberstoken Übeschi, Polleren

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

zwißelbärg. 1 stund, Übschi 2. viertelstund. die Übrigen Ohn gefehr. 1. viertelstund

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Schriben Läßen und Buchstabieren auch aus wendig Rechnen und Singen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Sommer und winter jm winter von Martini bis Ohngefehr den 25.ten Merz, jm Sommer von Osteren bis auf Michaeli. Alle Sontag

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

der Heidelbärger, die Psalmen, Historie, oder Kinder Bibel wie auch die Bärg Predigten des Herren Jesu

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

ist im 5ten Artikel gemelt

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Ohngefehr. 4. bis. 5. stunden jm winter / im Sommer von. 1. bis. 4. Uhr

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja in drey

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

die Gemein auf Gutheißen des Pfarers

III.11.b Wie heißt er?

David Neüschwander

III.11.c Wo ist er her?

ab den Höffen

III.11.d Wie alt?

46. Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Vatter samt. 9. geschwisterten, kinder keine

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

jn Allem. 5. Jahr

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

zu zweyen Mahlen in kriegdiensten

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Land Arbeit

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 3] 72.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

knaben 33. Mädchen 39.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

die Gleichen aus genommen die welche zu dem Heiligen Abend- Mahl gelaßen werden und die so auf die Alp gehen

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Keine

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Von der Gemeind

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jch weis von Keinem Nein

IV.15 Schulhaus.

Keines

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

der Hauszinß geht mit dem Schul Lohn
Obeben gemelt

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

der Schulmeister weil es sein Haus

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an Gelt kr. 12. bz. 20.
Geträyde Nichts ||[Seite 4] Wein Nichts
Holz Ein Looß.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

von der Gemeind

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nichts

IV.16.B.b Schulgeldern?

kr. 100.

IV.16.B.c Stiftungen?

Nichts.

IV.16.B.d Gemeindekassen?

vorgemelt

IV.16.B.e Kirchengütern?

Nichts

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

von Einer Kind das in die Schul geht. bz. 2. darunder sind Armen die Nichts bezahlen

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

Nichts

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

Oben Gemelt
welchen Capitalien Oben Gemelt

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Höff. den 11 Mertz 1799
Johan. Neuenschwader. agent.

Zitierempfehlung: