Höfen (Transkription Nr. 702)

Schulort Höfen
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 135-136v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Oberseftigen
Agentschaft 1799: Höfen
Kirchgemeinde 1799: Amsoldingen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Stocken-Höfen
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
11.03.1799

Fragen über den zustand der Schulen an jedem Ort
Antwort über den zustand der Schullen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Höff

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist Ein verschidener Fleken

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist Eine Eigene Gemeine

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

zu Amsoldingen
Agentschafft Höff

I.1.dIn welchem Distrikt?

zu Obersefftigen

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

zu Bern

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

1. virtelstund sind Häüser 31 Viertelstund sind Häüßer. 20. diese sind von Ohngefehr bestimmt

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Rieder, Mettenbühl, Glend speck, Vnder Egg, Bärg, Schindleren

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Riedern und Mettenbühl. 2. virtelstund, Glend, speck, Vnder Egg. 1. viertelstund, Schindleren und Bärg. wohn Ort der Schuhl

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Rieder. 9. Mettenbühl. 11 Glend. 11. spek. 6. Vnder Egg 9. Schindleren. 17. Bärg. 9

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

deren sind. 6.

I.4.aIhre Namen.

Amsoldingen, zwißelbärg Niderstocken, Oberstoken Übeschi, Polleren

I.4.bDie Entfernung eines jeden.

zwißelbärg. 1 stund, Übschi 2. viertelstund. die Übrigen Ohn gefehr. 1. viertelstund

II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja in drey

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Schriben Läßen und Buchstabieren auch aus wendig Rechnen und Singen

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Sommer und winter jm winter von Martini bis Ohngefehr den 25.ten Merz, ¢3703¢¢ jm Sommer von Osteren bis auf Michaeli. Alle Sontag ¢/3703¢¢

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

der Heidelbärger, die Psalmen, Historie, oder Kinder Bibel wie auch die Bärg Predigten des Herren Jesu

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

ist im 5ten Artikel gemelt

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Ohngefehr. 4. bis. 5. stunden jm winter / ¢3703¢¢ im Sommer von. 1. bis. 4. Uhr ¢/3703¢¢

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

die Gemein auf Gutheißen des Pfarers

III.11.bWie heißt er?

David Neüschwander

III.11.cWo ist er her?

ab den Höffen

III.11.dWie alt?

46. Jahr

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Vatter samt. 9. geschwisterten, kinder keine

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

jn Allem. 5. Jahr

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

zu zweyen Mahlen in kriegdiensten

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Land Arbeit

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 3] 72.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

knaben 33. Mädchen 39.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

¢3703¢¢ die Gleichen aus genommen die welche zu dem Heiligen Abend- Mahl gelaßen werden und die so auf die Alp gehen ¢/3703¢¢

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Keine

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

Von der Gemeind

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jch weis von Keinem Nein

IV.15Schulhaus.

Keines

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

der Hauszinß geht mit dem Schul Lohn
Obeben gemelt

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

der Schulmeister weil es sein Haus

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an Gelt kr. 12. bz. 20.
Geträyde Nichts ||[Seite 4] Wein Nichts
Holz Ein Looß.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

von der Gemeind

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nichts

IV.16.B.bSchulgeldern?

kr. 100.

IV.16.B.cStiftungen?

Nichts.

IV.16.B.dGemeindekassen?

vorgemelt

IV.16.B.eKirchengütern?

Nichts

IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?

von Einer Kind das in die Schul geht. bz. 2. darunder sind Armen die Nichts bezahlen

IV.16.B.gLiegenden Gründen?

Nichts

IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)

Oben Gemelt
welchen Capitalien Oben Gemelt

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Höff. den 11 Mertz 1799
Johan. Neuenschwader. agent.

Zitierempfehlung: