Niederstocken (Transkription Nr. 700)

Schulort: Niederstocken
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 130-131v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Oberseftigen
Agentschaft 1799: Reutigen
Kirchgemeinde 1799: Reutigen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Stocken-Höfen
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

27.02.1799

Antwort
Über die Fragen der zustand der Schulen an jedem ort.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Nider Stoken.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ist ein dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigene Gemein.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu der Kirchgemein und agentschaft Reütigen gehörig

I.1.d In welchem Distrikt?

jm distrikt Oberseftigen.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

jm Canton Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

das weitiste Haus ist 1/4 Stund vom Schulhaus.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

jst nur das dorf Niderstoken a oben b unden bemelt

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

deren Sind 9 als zu Reütigen. 1. Stund zweifelberg.
a. 3/4. Stund. amseldingen. 2/4. Sund. Hööf 1/4tel Stund
b und oberstoken 1/4tel Stund

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Nebst Buchstabeiren Lesen und Singen werden dei Berner und Heildelberger Catechismuß gelehrt wei auch das schriben auch werden gelehrt dei Psalmen und andere Sprüche aus der Bibel.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Vom {23ten} Wintermonat bis den 25ten Merz Täglich und jm Sommer alle Sonttag.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Wei gemelt der Berner. und Heidelberger Catechismuß das Psalmen Buch und die Heilige Bibel.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

die Vorschriften den schulmeistern gegeben will das deiselben jm Winter Täglich des Morgens von 9 bis 11 uhr und Nachmitags uon 1. bis. 3. uhr schul halten und deise zeit die Kinder im Numero 5 bemelten stüken nach bestem vermögen unterrichten

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

||[Seite 2] ym winter 4 Stund und im Sommerr. 2. Stund

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Erstlich die Buchstabirenden zweütens die Lesenden und auswändig auch Singen Können dritens die zu diesem auch Schriben Können.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Schullehrer bestelte der Pfarer auf bestätigung des Oberamts Mans.

III.11.b Wie heißt er?

yst zu Niderstoken Einen christian Jschi uon Bypp gebürtig alt. 49. jahr.

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat Familien ein weib und zweü Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

jst 4. jahr Schullehrer gewesen.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

jst zu uor acht jahr zu Üten dorf gewesen bei der feld arbeit im distrikt Oberseftigen Canton Bern

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

jst usert der Schul bei Seiner benöhtigten feld abeit

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schul Kinder Sind über Haubt uier und fünfzig

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

jm Winter Sind Knaben. 21. Mädchen. 33.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

jm Sommer Sind Eben deiselben ohne etwelche Knaben die auf die allpen gehen.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

Schulfund bei uns ist dergleichen abcd beantwortet

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgelt Ein jedes Kind be Komt bei dem Schulexamen Eine. 1. z. wärte züpfen.

IV.15 Schulhaus.

||[Seite 3] Schulhaus ist heir Ein Eigenes.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

jst noch in zinlich guten Stand.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

jst Eine stuben und Ein Kleines nebenstübli.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

jst Oben beantwortet

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Mus uon der Gemeind besorget und erhalten werden

IV.16 Einkommen des Schullehrers.

der ganze Lohn für Sommer und Winter ist zusamen kr. 15. in gelt welches die gemeinds bürger zusamenscheisen und Ein stok holz aus jhrem Eigenen wald und weiters hat der schulmeister nichts zu bezihen

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Bescheint christen jschei
den 27 hornng 1799
Schulmeister zu niderstoken

Zitierempfehlung: