Reutigen (Transkription Nr. 698)

Schulort Reutigen
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 126-127v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Oberseftigen
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Reutigen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Reutigen
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

BEANTWORTUNG.
der Fragen über
Den zustand der Schulen in der Dorff- Gemeinde Reütigen, distrikt Ober- Seftigen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

REÜTIGEN.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dorff.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

ja.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Reütigen.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Ober Seftigen.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Bern.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Der Umkreiß ist in einer Entfernung von einer Viertel Stund.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Reütigen.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

auf dem Schul Rodel stehen 87. Kinder.

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Die Benachbarten Schulen sind:

I.4.aIhre Namen.

Zwiselberg, Hööf, Amseldingen, und Stoken.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.

erstere eine Halb Stund, und leztere 3. eine Stund entfernt.

II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

ja in 3 Claßen.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

|[Seite 2] Der Catechismuß, Psalen, Psalter, und Kapitel aus dem neüen Testament.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden im Winter und im Sommer gehalten; im Winter von Martinj biß auf den 25.ten Merz. ¢3702¢¢ im Sommer alle Sontag vor der Predig. ¢/3702¢¢

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Der Catechismuß.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Es sind 26. Kinder die im Schreiben Vorschriften nemmen.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Jm Winter Täglich 4. Stund, ¢3702¢¢ im Sommer eine Stund. ¢/3702¢¢

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

der Pfarrer und der Amtsmann

III.11.bWie heißt er?

Johannes Spring.

III.11.cWo ist er her?

von Reütigen.

III.11.dWie alt?

49. Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

ja 7. Kinder.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

21. Jahre.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

||[Seite 3] zu Reütigen, und sein Beruf ware Trexler.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nein keine, als nunmehr die Feld Arbeith.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter Knaben 49. Mädchen 38.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

¢3702¢¢ Jm Sommer die gleichen so nicht die Communions- Erlaubtniß erhalten haben. ¢/3702¢¢

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)

Schul-Stiftung ist keine.

IV.13.aIst dergleichen vorhanden?
IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

biß auf diese zeit ist denen Kinderen ein geringer Pfenning aus dem gemeinen Sekel ertheilt worden, auch etliche Psalmenbücher.

IV.15Schulhaus.

ist ein eigenes, so aber schon öfters wegen Baufälligkeit Repariert werden müßte, auf Umkösten der Gemeinde, die selbige jederzeit im Baulichen Stande erhaltet.

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

ist ein eigenes, so aber schon öfters wegen Baufälligkeit Repariert werden müßte, auf Umkösten der Gemeinde, die selbige jederzeit im Baulichen Stande erhaltet.

IV.16Einkommen des Schullehrers.

Derselbe erhält jährlich von der Gemeinde für Sommer- und Winter Schulen eine Besoldung mit SECHS und ZWANZIG KRONEN, weiter aber nichts.

IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Geben den 25.ten Hornung 1799. bescheinet
Johanes Spring Schul Meister zu Reütigen

Zitierempfehlung: