Oberwil (Transkription Nr. 69)

Schulort Oberwil
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 5-6v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Bassersdorf
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Bassersdorf
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Nürensdorf
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Oberwil (Niedere Schule, reformiert)
14.02.1799

BEANTWORTUNG DER FRAGEN HIESIGER SCHUL ZU OBERWEIL: Betreffenden.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Namme des ortes ist OBERWEIL.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ist ein Dorff.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

eine eigne Gemeinde.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

gehört zur Kirchengemeinde BASSERSTORFF.

I.1.dIn welchem Distrikt?

zum DISTRIKT Baßerstorff.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

und zum KANTON ZÜRICH.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

in diese Schule gehören die Häuser zu Oberweil an dem Orte selbst.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

deßgleichen auch das Dörfli Birchweil? und der Hoff Breitelen, welche

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Beyde eine Viertelstunde vom Schulorte entfernet sind, und:

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

die Kinder, die von benannten 2 orten in die Schule komen, sind an der Zahl. 18.

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Von Hiesiger Schule ist die Schule Baßerstorff entfernet, ein gute Halbe Stunde.

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die Kinder sind in 5 CLASSEN eingetheilt.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrt, Buchstabieren, lesen Bätten. schreiben Singen und wer lust hat Rechnen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die Schul wird gehalten im Winter alle Tage, im Sommer Wochentlich 2 Tage. Täglich 2 Stund vor und 2 Stund Nachmittag.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind das Namen oder a:b:c: Büchli — der Lehrmeister — die Zeügnuß, Psalmenbuch. Testament. und das waserische Schulbüchli: von Gebätten? Liederen Psalmen: und Sprüche der heiligen Schrift.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften werden den Kinderen zum abschreiben gegeben, und hernach wird ihnen zum AUSWENDIG Schreiben etwas vorgesagt.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

die Schule dauret Taglich 4 Stunde.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

den Schullehrer ordnete bisher das EXAMINATOR COLLEGIUM in ZÜRICH: nach vorhergehaltenem EXAMEN.

III.11.bWie heißt er?

er Heißt Hs Jacob Leimbacher.

III.11.cWo ist er her?

gebürtig von Oberweil.

III.11.dWie alt?

Gebohren Anno. 1775. gehet also im 25ten Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Er hat ein weib und ein Kind,

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

ist Schullehrer sinth Anno 1795.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

war immer zu Oberweil, und half seinem Alten Vatter in eben den Schularbeiten.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

jm Sommer ist er Taglöhner bey den Bauren.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 2] Schulkinder sind an der Zahl.? 65.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 35. und Töchteren, 30.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben.? 20. und Töchteren 22:

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Jst Hier keiner (aber in Zürich bey den CHORHERREN.)

IV.13.bWie stark ist er?

wir Landschulmeister wüßen nicht wie stark er ist.

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld ist eingeführt, jedes Kind bezahlt wochentlich 1 ß.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Schulhaus ist keines da.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Schulmeister halt Schul in seinem eignen Hause.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

und hat daher von der Gemeind ein Halb Mütt Kernen, Jährlich.

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Schulmeister besorget sein Hauß.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an Geld 6 fl. an Getreid 2 und ein Halb Mütt Kernen. und 1 Saum wein. an Holz 2 Hau.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

daß beziehet er.

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

aus Lehengefällen, bemelte 2. ein Halb Mütt KERNEN. und 1 Saum wein vom AMT EMBRACH.

IV.16.B.bSchulgeldern?

Schulgelder von jedem Kind wochentlich? 1 ß. und für die Armen aus ALMOSENAMT IN ZÜRICH. auch Wochentlich 1 ß.

IV.16.B.cStiftungen?

Von einer Stiftung Mäyerisches Legat Jährlich 4 fl.

IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?

aus dem Kirchengut Baßerstorff. 2 fl.

IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Dieses Bescheint, B: Schul-Mstr Hs Jacob Leimbacher zu Oberweil. GRUSS UND HOCACHTUNG. den 14isten FEBRUARY. 1799.

Zitierempfehlung: