Oberwil (Transkription Nr. 69)
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- Oberwil (Niedere Schule, reformiert)
BEANTWORTUNG DER FRAGEN HIESIGER SCHUL ZU OBERWEIL: Betreffenden.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. | Der Namme des ortes ist OBERWEIL. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | ist ein Dorff. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | eine eigne Gemeinde. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | gehört zur Kirchengemeinde BASSERSTORFF. |
I.1.d | In welchem Distrikt? | zum DISTRIKT Baßerstorff. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | und zum KANTON ZÜRICH. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | in diese Schule gehören die Häuser zu Oberweil an dem Orte selbst. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | deßgleichen auch das Dörfli Birchweil? und der Hoff Breitelen, welche |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | Beyde eine Viertelstunde vom Schulorte entfernet sind, und: |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | die Kinder, die von benannten 2 orten in die Schule komen, sind an der Zahl. 18. |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | Von Hiesiger Schule ist die Schule Baßerstorff entfernet, ein gute Halbe Stunde. |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? | die Kinder sind in 5 CLASSEN eingetheilt. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? | Jn der Schule wird gelehrt, Buchstabieren, lesen Bätten. schreiben Singen und wer lust hat Rechnen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? | die Schul wird gehalten im Winter alle Tage, im Sommer Wochentlich 2 Tage. Täglich 2 Stund vor und 2 Stund Nachmittag. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? | Schulbücher sind das Namen oder a:b:c: Büchli — der Lehrmeister — die Zeügnuß, Psalmenbuch. Testament. und das waserische Schulbüchli: von Gebätten? Liederen Psalmen: und Sprüche der heiligen Schrift. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? | Vorschriften werden den Kinderen zum abschreiben gegeben, und hernach wird ihnen zum AUSWENDIG Schreiben etwas vorgesagt. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? | die Schule dauret Taglich 4 Stunde. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? | den Schullehrer ordnete bisher das EXAMINATOR COLLEGIUM in ZÜRICH: nach vorhergehaltenem EXAMEN. |
III.11.b | Wie heißt er? | er Heißt Hs Jacob Leimbacher. |
III.11.c | Wo ist er her? | gebürtig von Oberweil. |
III.11.d | Wie alt? | Gebohren Anno. 1775. gehet also im 25ten Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | Er hat ein weib und ein Kind, |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | ist Schullehrer sinth Anno 1795. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | war immer zu Oberweil, und half seinem Alten Vatter in eben den Schularbeiten. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | jm Sommer ist er Taglöhner bey den Bauren. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | ||[Seite 2] Schulkinder sind an der Zahl.? 65. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | Knaben 35. und Töchteren, 30. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | Knaben.? 20. und Töchteren 22: |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | Jst Hier keiner (aber in Zürich bey den CHORHERREN.) |
IV.13.b | Wie stark ist er? | wir Landschulmeister wüßen nicht wie stark er ist. |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | Schulgeld ist eingeführt, jedes Kind bezahlt wochentlich 1 ß. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | Schulhaus ist keines da. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | Schulmeister halt Schul in seinem eignen Hause. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | und hat daher von der Gemeind ein Halb Mütt Kernen, Jährlich. |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | Schulmeister besorget sein Hauß. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | an Geld 6 fl. an Getreid 2 und ein Halb Mütt Kernen. und 1 Saum wein. an Holz 2 Hau. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | daß beziehet er. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | aus Lehengefällen, bemelte 2. ein Halb Mütt KERNEN. und 1 Saum wein vom AMT EMBRACH. |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | Schulgelder von jedem Kind wochentlich? 1 ß. und für die Armen aus ALMOSENAMT IN ZÜRICH. auch Wochentlich 1 ß. |
IV.16.B.c | Stiftungen? | Von einer Stiftung Mäyerisches Legat Jährlich 4 fl. |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | aus dem Kirchengut Baßerstorff. 2 fl. |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift | Dieses Bescheint, B: Schul-Mstr Hs Jacob Leimbacher zu Oberweil. GRUSS UND HOCACHTUNG. den 14isten FEBRUARY. 1799. |