Kröschenbrunnen (Transkription Nr. 671)
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- Kröschenbrunnen (Niedere Schule, reformiert)
BEANTWORTUNG der FRAGEN über den Zustand der Schulen.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. | Kröschenbrunnen. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | ist ein kleines dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | ist keine eigne Gemeinde, sondern gehört zur Gemeinde Trub, wie auch |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | zur Agentschaft von Trub. |
I.1.d | In welchem Distrikt? | im distrikt ober Emmenthal. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | Canton Bern. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | Jn diesem Schulbezirk, in dem Umkreise der ersten Viertelstunde liegen 16. — innerhalb der zweyten 13. — innerhalb der dritten 8. — innerhalb der vierten 12. und innerhalb der fünften 5. Häüser. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | Nebst dem Schul Orte, sind es hie und da einzeln stehende Häüser, weil sie wegen der Bergigten Gegend müsen von einander gebauen werden. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | Jn dem Umkreise auf eine Stunde, ist die Schule |
I.4.a | Ihre Namen. | Trubschachen. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | eine kleine Stunde entfernt. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? | Die Kinder sind nicht in Clasen getheilt. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? | ||[Seite 2] Es wird gelehrt: Buchstabieren, Lesen, Auswendig lernen, Singen und schreiben |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? | Die Schul wird im Winter gehalten, circa 19. Wochen |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? | Schulbücher sind: das Nahmenbuch, Heidelberger Catechismus, Testament, Psalmenbuch und Bibel etc. etc. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? | Vorschriften hat man bis dahin keine besondren gehabt. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? | Die Schule dauert täglich 5. Stund. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? | wird von der Gemeind bestellt. |
III.11.b | Wie heißt er? | heist: Christian Zaugg. |
III.11.c | Wo ist er her? | ist von Trub gebürtig. |
III.11.d | Wie alt? | alt 42. Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | hat eine Frau und zwey Kinder. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | ist 9. Jahr Schullehrer. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | er wohnte vorher auch in der Gemeinde Trub und beschäftigte sich mit Land-Arbeit. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | neben dem Lehramte, hat er keine besondere Verrichtungen, als gemeine Arbeit. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | ||[Seite 3] Schulkinder, sind überhaupt eingeschrieben 72. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | im Winter sollen kommen Knaben 30. Mädchen 42. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | im Sommer ist keine Schule. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | Schulfond: ist keiner. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | Schulgeld: ist keines eingeführt. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | Die Schulwohnung: ist nur eine schlechte Schulstube, in des Bürger Peter Räbers, des Wihrts allda, Behausung. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | Die Schulwohnung: ist nur eine schlechte Schulstube, in des Bürger Peter Räbers, des Wihrts allda, Behausung. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | ist in Geld vierzehen {Kro} Geld, und |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | wird von der Gemeind bezahlt. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |