Moosegg (Transkription Nr. 669)

Schulort: Moosegg
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 78-79v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Oberemmental
Agentschaft 1799: Moosegg
Kirchgemeinde 1799: Lauperswil
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Lauperswil
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Moosegg (Niedere Schule, reformiert)
I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Eine zu wüßenmachung und Beantwortung auf die Fragen, der hiesige Berg Schul auf der Moos egg genannt: sie bestehet in Flecken, und gehört zu der Kirchen Gemeind Laupers wyl und Agentschaft daselbst. Jhn dem Distrikte Obern Ämmenthal, Kanton Bern.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häüser, befindet sich ohngefehr von Schulhaus, auf beid seiten den Berg aus zugehen ein Hälfte stund.
Jhn dem Umkreis der Nächsten Viertel stund liegen. 20. Häüser, und befinden sich Kinder darinnen 34.
Jhm Zweyten Umkreis außert dem, befindet sich 22. Häüser, und Kinder 32. 36

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Weil in diesem Schulbezirk keine Dörfer, Weiler {nur} Höfe, anzutrefen sind, so hab ich kei hier keinen Namen könen bey legen Dieser obgemelte Häüser, liegen alle verstreüt, und weil mir nicht bekant ist, wie weit das ein jedes von diesem Schulort ent fernt ist, so hab ich es nicht können aus setzen

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Zu melden die nachbarten Schulen, die Dorf Schul in dieser gemeind Laupers wyl. Die zu Rüders wyl im Dorf. Die zu Landes wyl in der Kirch Gemeind Biglen

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Diese drey Schulen, sind allen gar entlegen. Und ein jede, eine kleine Stund entfernt.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] jhn dieser Schule wird gelehrt, Erstes Buchstabieren, Lesen der Heidelberger auswendig, und andere Erbauliche lehren, Schreiben Hand gschrift Lesen, Singen, am Sonntag eine Stund mit den Ältesten Kindern Catechisiren.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Diese Schul währet mehrer theils im Winter und hat ihren anfang genomen, die Ersten Tagen Wintermonat und Endet sich aus gangs Merz, ohngefehr. 20 Wochen lang, ihm Sommer aber ist der Samstag darzu bestimmt.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher Braucht man hier meistes, das Fragen buch, die Kinder Bibel, das Psamennbuch, das Neüe Testament, und noch andere Göttliche Bücher.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Vorschrift der Kindern: Man Schreibt ihnen zu erst, die kleinern Buchstaben, dem Rand nach vor, hernach die Größeren, wann sie aber ordre nach machen könen, so Schreitet mann zu den Silben, hernach zu den Wörtern

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schul dauret Täglich. 4 Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nach der Examen Leysten, werden die Kinder in Claßen getheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schulmeister, ist von dem Pfarrer des orts, und von E. E gemeind, und dene nach dene Examen im Pfrund haus gestelt worden. Und vom Herrn Land vogt bestätiget.

III.11.b Wie heißt er?

||[Seite 3] Namens deß Schulemeisters: Hans Ulli: Mosimann

III.11.c Wo ist er her?

von Laupers wyl. Alt. 42 Jahr, hat eine Frau, und Fünf Kinder, ist bey seinem Vater gewesen, nächst bey dem Schulhaus. Seinen beruf ist auf dem Feld zu Arbeiten. Dieser Schuldienst hat er verrichtet 16 Jahr.

III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Kinder die, die Schul besuchen sind Acht und Dreyßig Knaben, Acht und Zwanzig Mägdlein sie sollen alle, im Winter und Sommer gleich in die Schule gehen.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Das Schulfond, Stifftung oder Schulgelt ist für die Drey Schulen auf 700 lb. bestimt. welches von einer alten Frau Predikantin harlanget, weilen aber dieß nicht hinreichend ist, so wird das überige vom Kirchen Vogt vorgeschoßen welches ihnen hernach von den gemeinen Bürgeren vergütet werden.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Das Schulfond, Stifftung oder Schulgelt ist für die Drey Schulen auf 700 lb. bestimt. welches von einer alten Frau Predikantin harlanget, weilen aber dieß nicht hinreichend ist, so wird das überige vom Kirchen Vogt vorgeschoßen welches ihnen hernach von den gemeinen Bürgeren vergütet werden.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Schulhaus: Deßen Zustand ist fast neü und wohl Erbauen,

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

und gehört darvon zu erhaltung der Schul, ein Stuben, Neben Stuben, Obergaden, und ein Käller, das überige an diesem Schulhaus gehört dem Schulmeister zu seinem eigen,

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

für die Schulwohnung sorget die gemeind.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das Einkommen deß Schullehrers, bestehet einzig in, Gält, und ist. 16. kr.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

jhm Merz. 1799. Bescheint Hans Ulli: Mosimann, Schulmeister. Ein Fründlicher Gruß.

Zitierempfehlung: