Bleienbach (Transkription Nr. 663)

Schulort Bleienbach
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 63-64v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Langenthal
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Bleienbach
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Bleienbach
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Bleienbach (Niedere Schule, reformiert)
08.03.1799

Anttwort
Über das Schulwäsen zu Bleyenbach.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Bleyenbach.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

oben beantwortet.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Langenthal.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Bern.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

die witesten haben nicht mehr als ein Viertel Stund.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Oberbüzberg ist 1/4 Stund von der Schull, kommen drey Kinder in die Schull.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Madiswyl Lozwyl, Langenthal, Aarwangen Thunstetten Hz: Buchsee und Thörigen

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

eigentlich nicht, doch Sizen die bej eind einander wo das gliche Lehrent

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

das ABC, Buchstabieren, Läsen, Schreiben, Singen

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Ja, doch im Sommer in einer Wochen 1/2 Tag. Von Anfang Wintermonats, bis Ends Merzen.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

das ABC Büchly, der Heidelbergische Catechismuß, das Neüe Testament, das Psalmenbuch, und die Anfänge der Christlichen Lehr

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] Weiß nicht was durch diese Frag verstanden wird.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

halb Neün Uhr Morgens bis Eilf halb ein Uhr Nachmittag bis drey.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Bürger pfarrer.

III.11.bWie heißt er?

Niclaus Büzberger,

III.11.cWo ist er her?

von Bleyenbach,

III.11.dWie alt?

46. Jahr,

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja, 2. Knaben,

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

29. Jahr,

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jn der Schull; keinen, er war bloß ein Schuller aus der Schull, kam er wieder als Lehrer in die Schull.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Ja! er war {ist} auch Weibel, und Munizipalpresident.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

60. 70. bis 80. und drüber. Knaben und Mägdlein ohngefehr gleichviel

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

10. 20. bis 30.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

ein wenig,

IV.13.bWie stark ist er?

kr. 50.

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

||[Seite 3] mit dem Kirchengutt,

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Nein!

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

alt,

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

ein Schullstuebe, nebst Wohnung für den Schull-Lehrer,

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die Gemeind,

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

das Einkommen {ist} bestehet im durchschnit in kr. 50. Jährlich, bestehet in einer Wohnung, Ligende Gütter und etwas Geld.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Bleyenbach den 8ten Merz 1799 Niclaus Büzberger Schullehrer.

Zitierempfehlung: