Melchnau (Transkription Nr. 652)

Schulort Melchnau
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 38-39v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Langenthal
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Melchnau
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Melchnau
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Melchnau (Niedere Schule, reformiert)
01.03.1799

BEANTWORTUNG, der FRAGEN, über den Zustand der Schulen an jedem Orte. von der SCHULE MELCHNAU.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Melchnau ist ein Pfarr-Dorf, im Distrikt Langenthal, und Kanton Bern.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?
I.1.eIn welchen Kanton gehörig?
I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerhalb des Umkreises der ersten Viertelstunde, liegen 96. Häüser, innerhalb des Umkreises der Zweyten, liegen 46. Häüser; und innerhalb des Umkreises {der} dritten, liegen 40. Häüser: in allem 182. Häüser.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Jn diesem Schulbezirke liegen:
a Melchnau, wo das Schulhaus liegt, welches sich bis auf eine starke Viertelstunde um das Schulhaus ausbreitet, ausgenommen 3. Häüser die Laupern genannt, welche drey Viertelstund weit entfernt sind. — Jn dieser Gemeinde sind bey 120. Schul- Kinder, von 5. bis 14. Jahr alt gerechnet.
b. Bußwyl, von ein bis drey Viertelstund, der länge nach von der Schule entfernt, und sind bey 60. Schul-Kinder.
c Reisiswyl, ungefehr in gleicher Entfernung wie. Bußwyl, und sind bey 57. Schul-Kinder. (gegenwärtig ein privat Schulmstr) in allem bey 237. Schul-Kinder.
Wegen weiter Entfernung und größe dieser Gemeinden, wäre zu wünschen, daß jede derselben eine besondere Schule haben möchte.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Um die Schule herum liegen:
a. Die Schule Gondiswyl, eine Stund weit entfernt.
b. Madiswyl eine Stund.
c. Lozwyl eine starke Stund.
d. Oberstekholz eine kleine Stund.
e. Unterstekholz. drey Viertelstund.
Jm Kanton Luzern; sind:
f. Altbüren eine halbe Stund. und
g. Großendietwyl eine Stunde — weit entfernt.

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in Klaßen getheilt, und so in der Schule gesezt.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Nebst dem Buchstabieren und Lesen, welches durchgehends gelehrt wird, wird noch Unterricht ertheilt, im Singen, Schreiben und Rechnen, welch lezteres aber von vielen sehr wenig geachtet wird, ferner wird auch über die wichtigsten Hauptstück der Christlichen Religion etwas Unterricht gegeben.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Winterschulen währen von Anfang Wintermonats bis zu End des Märzmonats, die Sommerschulen aber nur vierzehen Tag vor der Ernd.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die eingeführten Schulbücher sind: das Bernerische Namenbüchlein, der Heidelbergische Katechismo, das Psalmbuch, Hübners biblische Historien und das neüe Testament.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften, diese sind so viel möglich befolget worden.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauert des Morgens, von halb neün bis eilf Uhr, des Nachmittags, von Ein bis drey oder halb vier Uhr, nach dem viel Kinder in der Schule sind.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Bis dahin ist der Schulmeister vom Pfarrer und den Vorgesezten der Gemeinde erwählt, vom Landvogt aber bestättiget worden. Der dießmahlige Schulehrer heißt: Jakob Käser von Melchnau; 29. Jahr alt; Lebt unverheyrathet bey den Eltern, ist Neün und ein halb Jahr in diesem Beruf Anderhalbs Jahr in dieser Gemeinde, und vorher Neun Jahr im Oberstekholz. Zuvor aber zur Landarbeit gehalten. Neben diesem Beruf ist er noch Gemeindschreiber, und ein Landarbeiter.

III.11.bWie heißt er?
III.11.cWo ist er her?
III.11.dWie alt?
III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.fWie lang ist er Schullehrer?
III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Überhaupt besuchen die Schule, im Winter Knaben 40, Mädchen 25.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

und im Sommer Knaben 12. Mädchen 8.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] Schulfond ist es kr: 106. — an Zinsschriften; welches vom Allmosner besorgt, doch nicht mit dem Armengut vereiniget ist. Aus dem Zins von diesem werden Bücher gekauft, die denn an den Schulexamen den fleißigsten Schulkindern als Belohnung ausgetheilt werden.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld ist keines.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Das Schulhaus hat ohne die Schulstube, eine Wohnung für den Lehrer, ist nicht sonderlich Baufällig, aber Ungesund, in deme die Schulstube gar sehr niedrig und feücht ist.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die ganze Schulgemeinde muß selbiges Unterhalten.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das Einkommen besteht: Jn Geld, Land und Holz. und fließt

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?

a. Aus der Gemeinds-Kaßen, welches aber zusammen Getellet werden muß. kr. 46.
b. Aus dem Kirchengut für das Vorsingen in der Kirche 4. kr:
c. An liegenden Gründen, ein Halbe Juharten Akerland.
d. Sechs Klafter Holz, für den Schulofen.

IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?

a. Aus der Gemeinds-Kaßen, welches aber zusammen Getellet werden muß. kr. 46.
b. Aus dem Kirchengut für das Vorsingen in der Kirche 4. kr:
c. An liegenden Gründen, ein Halbe Juharten Akerland.
d. Sechs Klafter Holz, für den Schulofen.

IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Gruß und Hochachtung! Melchnau den 1ten Merz 1799. Jakob Käser Schullehrer.

Zitierempfehlung: