Untersteckholz (Transkription Nr. 649)

Schulort: Untersteckholz
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 32-33v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Langenthal
Agentschaft 1799: Unter- und Obersteckholz
Kirchgemeinde 1799: Langenthal
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Langenthal
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

01.03.1799

ANTWORTEN, AUF DIE FRAGEN ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULEN.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

UNTERSTEKHOLZ. ist ein zerstreuter Ort, auch eine eigene Gemeinde,

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

gehört zu der Kirchgemeinde und Distrikt Langenthal, den Agenten hat diese Gemeinde mit dem angrenzenten Oberstekholz gemein: gehört zu dem Kanton Bern.

I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Diese zerstreute Gemeinde, ist zertheilet in Hööfe oder Viertel, als: in den Sänge- Roth- und Kleben-Viertel; worvon der Leztere nur ein halben Viertel ist; die andere Hälfte gehört zu ober- Stekholz.
Jm Sänge-Viertel befinden sich 18. Häüser, in welchen 24. Haushaltungen sind: das nächste Haus ist bey 800. Schritten das entferndeste aber über eine Viertelstund von der Schule entlegen: die Anzahl der aus diesem Viertel zu der Schule gehörigen Kinder belauft sich auf 28.
Der Roth-Viertel hat 9. Häüser, und 14. Haushaltungen; das nächste Haus ist bey 900. Schritten und das entferndeste bey nahe einer Viertelstund von der Schule entlegen; Von da gehören zur Schule 28. Kinder.
Der Kleben halb-Viertel hat 6. Häüser, und 8. Haushaltungen; das nächste Haus ist 800. Schritte und das entferndeste auch eine Viertelstund von der Schule entlegen: Von da gehören zur Schule 14. Kinder.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Die Schule Oberstekholz, von welcher sich die hiesige Schule vor 10. Jahren getrennet hat, ist nicht weiter als eine starke Viertelstund von dieser Schule entlegen: die Schulen Roggweil, Langenthal, Lozweil und Melchnau, sind alle in Circa eine Stunde von dieser Schule entlegen.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn dieser Schule lernen die Kinder getruktes- und geschriebnes lesen, und schreiben: auswendig haben Sie zu lernen den Heidelbergische Catechismus, ein Büchlein mit Titel, Anfängebuchlein, nebst ||[Seite 2] nebst diesem lernen Sie noch auserlesene Psalmen Davids und Bibblische Historien. Sie werden in der Vocal Musik unterrichtet: Sie bekommen Wochentlich drey mal, den Winter durch Catichetischen Unterricht: auch sollen Sie rechnen lernen da ich der hier Antwortente erst seith 15. Monaten diese Schule frischertings angetretten, so habe die großeren Knaben in dem Schreiben so weit zurük angetroffen, daß ich mit denselben bis dato das Rechnen habe aufschieben müßen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Winterschule, nimmt hier ihr Anfang mit dem Wintermonat und Endet mit dem Merzmonat, währet allso 5. Monat.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind hier keine eingeführt; die Kinder brauchen nebst der Bibbel in der Schule keine andern Bücher als Diejenigen welche Sie auswendig lernen.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die gesezte Schulzeit ist Täglich, von 8. Uhr Morgens bis 11. Uhr und nach Mittag von halb ein- bis halb-Vier Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die jüngeren Kinder, welche lesen und buchstabieren lernen sind in Klaßen getheilt; so daß jede Klaß die gleiche Lektion zum aufsagen lernet.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Dieselben sind bis dahin, laut Schulordnung von der Stadt Bern von 1720. durch den Pfarrer des Orts, in gegenwart der Vorgesezten Examiniert, nach dem die Düchtigsten von dem Pfarrer erwählet, und darnach von dem Amtsmann bestädigt worden.

III.11.b Wie heißt er?

Der gegenwärtige Schulmeister dieser Gemeinde heißt FRIEDRICH SCHÄRER, gebürthig von Oberstekholz, deßen Alter ist 44. Jahre, er ist verheyrathet, und ist dato ein Vater zweyer Knaben, von welchen einer 6. der andere aber 1 1/2. Jahr alt ist. Bald 23. Jahre ist ihm dieser Beruf anvertrauet. 13. Jahre ward er Schulmeister für ober- und unter-Stekholz; nach dem diese Schulen getrennet worden, so ist er ein Jahr der Schule Unterstekholz vorgestanden; darnach versahe er 7. Jahre lang der Schuldienst zu ||[Seite 3] zu Wangen, im Kanton Bern. Auf eine gemachte Gradification hin, ist er wiederum bald 1 1/2 Jahr bey seiner ehemaligen Schule Unterstekholz.

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nebst dem Lehramt, oder außert der Schule, hat bis dahin ein Schullehrer, nach alter Uebung, auch seinem Dienst anhängig, bey den Begräbnißen ein funtion machen müßen; Auch hat zur Sommerszeit, der 3te Sonntag mit den sammtlichen Kindern der Kirchgemeinde Langenthal, die Vorkinderlehre zu halten.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Die Zahl der Kindern, so die Schule besuchen sollten belauft sich, laut vorstehenter Beschreibung auf 70. darunter sind 45. Knaben und 25. Mägdlein.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Sommerschule zur Repedition, ist nur ein Monat, und dieselbe wird in zwey darzu bequemsten Zeiten gehalten.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulfond, Schulstiftung, dergleichen ist hier nichts: auch das Wenige so den Kindern an dem Examen zur Aufmuntrung geschenket wird, wird Tällsweise erhoben.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Daßelbe ist erst vor 8. Jahren, da sich diese Schule von Oberstekholz getrennet hatte neu erbaut worden. weil aber daßelbe auf einen naßen Grund gebauet worden, so ist wirklich wieder eine zimlich kostbare Reparation unumgänglich nöthig.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das EINKOMMEN, welches die Gemeinde zwar nur für den gegenwärtigen Schulmeister bestimmt hat, betragt an Geld Kronen 32.
Denn ist 2. Juharten frisch zur Schule gewittmet Allmend-Land, da aber solches sehr naß und ungebauen, so kann dem jährlichen Altrag, aufs Höchste gerechnet werde. kr: 8.
Summa kr. 40.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

den 1tn Merz 1799. Verfaßt, durch Friedrich Schärer, Schulmeister.

Zitierempfehlung: