Oberwil (Transkription Nr. 641)

Schulort: Oberwil
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 16-17v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Langenthal
Agentschaft 1799: Niederwil
Kirchgemeinde 1799: Niederwil
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Rothrist
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Oberwil (Niedere Schule, reformiert)

12.03.1799

Freyheit Gleichheit
Eintracht: und Zutrauen
ANTWORT
Auf die erhaltenen Fragen über den Zustand der Schulen aus der agentschafft NIDERWYL darin sich zwey Schulen befinden

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

OBERWYL ist der Nahmen Hiesigen Schulorts

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein dörfli

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

NIDERWYL

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Dito

I.1.d In welchem Distrikt?

Lagenthal

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

BERN

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

inerthalb der Ersten viertel-Stund liegen 57 Häüser
inerthalb der Zweyten viertel-Stund liegen 43 Häüser
das macht also im Ganzen Bezirck 100 Häüser

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

* OBERWYL Schulort kinder. 7
Hungerzelg Stunden 1/4 kinder 11
Buchrein Stunden 1/4 kinder 11
Holtzweid Stunden 1/4 kinder. 5
Holtz Stunden 1/4 kinder 19
Galli Stunden 1/4 kinder. 4
Leingruben Stunden 1/4 kinder. 4
Geishubel Stunden 2/4 kinder 10
Niderwyl Stunden 2/4 kinder. 3
Grüth Stunden 2/4 kinder. 5
Bonigen Stunden 2/4 kinder. 3
Suma 82 kinder **

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

||[Seite 2] * Arbourg Entlegen 1 Stund
Rycken Entlegen 1 Stund
Wald Entlegen 1 Stund **

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen Schreiben und Singen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Von Anfangs Wintermonet biß anfangs Abrill alle Tag und im sommer alle Wuchen Zwey Tag

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

das sogenante fragstückli (Heidelberger) u (Psalmen)

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Nach der Schulordnung der ehmahligen Obrigkeit

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Von Morgens 8 biß 11 Uhr, Nachmitag Von halb 1 — biß 3 Uhr

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nein

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

den Pfarrer und die Vorgesetzten der Gemeinde Nach Vorher gegangenem Examen

III.11.b Wie heißt er?

Heinrich Hoffer

III.11.c Wo ist er her?

aus Hiesiger Gemeind ein Bürger

III.11.d Wie alt?

24 Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Verheürathet und 2 Kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Sith dem 7ten Wintermonet 1797

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

auf dem Höltzli ein Schneyder

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Ja die Winter Kinderlehren an Sontagen der Pfarer Haltet 6 in der Kirchen, sonst hat er keine ander Verrichtungen als die Provession

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

50 biß 60

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 30 biß 35 Mägtlein 20 biß 25

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 6 biß 10 Magtlein 6 biß 8

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Ja

IV.13.b Wie stark ist er?

||[Seite 3] Gulden 119

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Erstlich von Einem als dem Ersten Pfarrer Zu Niederwyl Maritz Boßard seelig Capital 50 Gulden Jährlich an 2 Gulden Zins
Zweytens ist von der Emahligen Obrigkeit für beide Schulen 7 Juharten Almentland Einzuschlagen Bewilliget worden davon die Besizer deßelben Jährlich 117 Gulden abrichten sollen, daruß werden die Lehrer besoldet und der Resten Zur ankaufung der Bücher verwendt

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

die Kinder besuchen die Schull Ohn entgeltlich, am Examen wird ausgetheilt an Gelt Jedem nach seinem Rang Von 6 biß 12 xr. den Schreibern Babier auch einem Jeden Kind Ein Nahmen Büchli Heidelberger fragstückli — und Ein Psalmenbuch

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Wegen Baufälligkeit gefährlich zu bewohnen gantz Von Holz und mit Zieglen gedeckt

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Eine Schulstuben und oben daruf eine andere für die Winter kinderlehren, worzu mann sie aber wegen gefährlicher baufälligkeit nicht mehr Brauchen kan, auch ist noch Ein kleines Stübli darin der Schulmeister seine Wohnung Hat

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Nein

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die Vorgeßetzten der Gemeind sollen sie besorgen,

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an Gelt 50 Gulden und 4 Klaffter Holtz Jährlich

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

aus Obgemeldtem Capital und grund zins

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

nichts

IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung das beschwerlichste ist daß der Schulmeister ganz kein Erdrich zu nuzen hat für die nöthigsten Speisen zu pflanzen

Unterschrift

Geben Zu Oberwyl den 12 Merz {1799} Gruß u Hochachtung Heinrich Hoffer Schullehrer

Zitierempfehlung: