Langenthal (Transkription Nr. 636)

Schulort Langenthal
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 5-7v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Langenthal
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Langenthal
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Langenthal
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Langenthal (Niedere Schule, Mädchenschule, reformiert)
28.02.1799

Jn Folge erhaltenem Befehl, habe ich (der zu End unter schriebene) nachstehende Fragen Beantwortet; in so weit selbige auf die hiesige Schul Gemeinde; und die Darmit Verbundenen Umstände Anwendbar sind.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Langenthal

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Markt-Flecken

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst eine Eigene Gemeinde.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Langenthal.

I.1.dIn welchem Distrikt?
I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Bern.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Nicht Über eine Viertelstund.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Schoren, ein Kleynes Dörfley ||[Seite 2] Ein Viertel Stund.

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Gegenwärtig 12. Mägdlein.

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Rogweil 1 Stund. Arwangen 1 Stund. Büzberg 1/2 Stund. Bleienbach. 1. Stund. Lozweyl 1/2 Stund. Steckholz. 1. Stund.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

||[Seite 3] Erste Klaß A.B.C. Kinder. 2.te Klaß Buchstabier Kind. 3.te Leser. 4te solche die Außwendig Lehren und diese lezten Wiederum in 2. Klaßen Nemlich 1tns solche die ihre Sachen Erlehrnet, Oder 2tns noch zu Erlehrnen haben.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

A.B.C. Buchstabieren, Läsen, Außwendig Schriben, Rechnen Musick, Ortographie, und Unterricht in der Religion.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter, und Somer: Vormitags von 8. Bis 11. Ur Nachmitags von 12. Bis 3. Ur.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Bernerisches A.B.C. Buch Heidelberger Anfängle. psalmen, und Festgesänge, Buch Hübners Historien. Bibel. und Tastament.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Anfängeren wird Vorgeschrieben Denen die im Schriben Stärker sind Gedruckte und geschriebene Brief, Rechnungen Aller Art. Scrjpturen vorgelegt.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Pfarher, mit Zuziehung der Uorgesetzten. Die PRETENDENTEN sind Examiniert worden

III.11.bWie heißt er?

Johannes Rösch?

III.11.cWo ist er her?

Langenthal.

III.11.dWie alt?

Jahr 61.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Gegenwärtig eine Frau und 3 Kinder.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Jahr 35.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

zu Langenthal. Daß Spängler Handwerck.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

daß gleiche Handwerck?

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

||[Seite 4] Jm Winter von 70. Biß 100. Mägdleyn. im Sommer hat der Mägdlein Schulmeister keine schul?

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Schulfund ist keiner Vorhanden?

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Auf jede Ostern wird unter die Schul Kinder nach Verhältniße ihrer Geschicklichkeit Ausgetheilt Kronen. 28.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Getreide. 1. Mütt Korn: ein Mütt Haber. 1 Halb Mütt Roggen.
An Geld. 29. Kronen 16. Batzen Für die Eh Gemeinden Langenthal: und Schoren,

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Langenthal den 28 Hornung. 1799. Johannes Rösch Mägdlein Schulmeister

Zitierempfehlung: