Langenthal (Transkription Nr. 635)

Schulort: Langenthal
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 1-3v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Langenthal
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Langenthal
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Langenthal
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Langenthal (Niedere Schule, Knabenschule, reformiert)

01.03.1799

JN FOLGE ERHALTENEM BEFEHL, HAT DER ZU End unterschriebene, nachstehende Fragen beantwortet, in so weit selbige auf die hiesige Schul-Gemeinde, und die darmit verbundenen Umstände anwendbar sind.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Langenthal.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Markt-Flecken.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst eine eigene Gemeinde.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Langenthal.

I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Nicht über eine Viertelstund.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Schoren ein kleines Dörflin.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Eine ||[Seite 2] Eine Viertelstund.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Gegenwärtig 14. Knaben

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Bleienbach, Arwangen, Roggwyl und Steckholz 1. Stund. Lozwyl und Büzberg 1/2 Stund.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

A.B.C. Buchstabieren, Lesen. Auswendig, Schreiben, Rechnen Musick, Ortographie, und Unterricht in der Religion.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Wie lange werden Winter- Schulen gehalten? Von Anfangs 9bris bis Ostern.
Wie lange dauren die SommerSchulen? Jm frühling sind 14. Tag, in der Ernde 14. Tag, und im Herbst 14. Tag Urlaub, die überige Zeit ist Täglich Schul.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Bernerisches A.B.C. Buch, Anfängli, Heidelberger, Psalmen und Festgesäng Bücher, Hübners Historien-Bibel, und Testament.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Anfängern wird vorgeschrieben. Geübtern Schreib-Knaben, werden getrukte und geschriebene Briefe, Rechnungen Scripturen aller Art zum Copieren vorgelegt.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Vor ||[Seite 3] Vormittags von 8. bis 11. und Nachmittags von 12. bis 3. Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Jn der 1.ten Klaß sind A.B.C Kinder, in der 2.ten Klaß Buchstabier Kinder, in der 3.ten die Leser, in der 4.tn Klaß solche die aus wendig lehren. Diese lezten sind widerum in 2. Klassen eingetheilt, nemlich 1.tens die ihre Sachen erlehrnet, oder 2.tens noch zu erlehrnen haben.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Pfarherr, mit Zuziehung der Vorgesezten. Die Pretendenten sind examiniert worden.

III.11.b Wie heißt er?

Peter Ammann.

III.11.c Wo ist er her?

Von Roggwyl.

III.11.d Wie alt?

Jahr 42.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Gegenwärtig eine Frau, und 5. Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Alhier 17. Jahre.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

zu Roggwyl. Mit ||[Seite 4] Mit seinem Vatter gemeinschaftlich die Schul zu besorgen.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben den öffentlichen Schulen noch Privat-Schulen zu halten, Heustöck und Land zu Meßen, und Scripturen zu verfertigen etc.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter von 70. bis 100. Knaben.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer 30. Knaben, und 40. Mägdchen.
Anmerkung. Weilen der Mägdlin Schulmeister im Sommer nicht functioniert, so hat der Knabenlehrer zur Sommerszeit auch die Mägdlin zu besorgen.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

So viel mir im Wißen ist keiner

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Auf jede Ostern wird unter die Schulkinder, nach Verhältniß ihrer Geschicklichkeit in circa kr. 38. an Geld und Bücher aus getheilt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst alt, und verschiedenes soll daran repariert werden.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es sind 2. Schul-Stuben, eine für die Knaben, die andere für die Mägdlin; können aber durch Aufziehung einer zwischen Wand in ||[Seite 5] in eine große Stuben verwandelt werden. Auf diesen Stuben im 2.ten Stockwerck hat der Knaben Schulmeister ohnentgeldlich seine Wohnung.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Langenthal, und Schoren, erstere Gemeinde zahlt 15/16. und leztere 1/16.
Anmerkung. Schulgeld, Reparations Kösten, Schulmeisters Besoldung muß bey nahe ganz zusamen gelegt, oder nach landes Sprache Getället werden.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Die Gemeinde Langenthal zahlt für sich selbst an Getreide 2. Mütt Korn 2. Mütt Haber 1. Mütt Roggen, und hat selbiges nebst anderer Frucht alljährlich von der Regierung aus dem Zehnd-Spicher in Arwangen bezogen. Ferner an Geld. kr. 24.
Die Gemeinde Schoren zahlt für sich selbst kr. 2. bz. 16. xr. 3.
Langenthal zahlt 15/16 und Schoren 1/16 an die Suma der kr. 33. bz. 12. xr. 2.
Langenthal, Untersteckholz und Schoren welche eine Kirchgemeind ausmachen zahlen Organistenlohn kr. 16.
daran zahlt Langenthal 15/18 Untersteckholz 2/18 Schoren 1/18. Endlich das nöthige Brennholz, ein kleiner Garten und in circa 3/4 Jucharten Land.
Summa. kr. 76. bz. 4. xr. 1.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Langenthal den 1.ten Merz 1799. Peter Ammann Knaben Schulmeister.

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