Langenthal (Transkription Nr. 635)

Schulort Langenthal
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 1-3v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Langenthal
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Langenthal
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Langenthal
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Langenthal (Niedere Schule, Knabenschule, reformiert)
01.03.1799

JN FOLGE ERHALTENEM BEFEHL, HAT DER ZU End unterschriebene, nachstehende Fragen beantwortet, in so weit selbige auf die hiesige Schul-Gemeinde, und die darmit verbundenen Umstände anwendbar sind.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Langenthal.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Markt-Flecken.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst eine eigene Gemeinde.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Langenthal.

I.1.dIn welchem Distrikt?
I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Bern.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Nicht über eine Viertelstund.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Schoren ein kleines Dörflin.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Eine ||[Seite 2] Eine Viertelstund.

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Gegenwärtig 14. Knaben

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Bleienbach, Arwangen, Roggwyl und Steckholz 1. Stund. Lozwyl und Büzberg 1/2 Stund.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Jn der 1.ten Klaß sind A.B.C Kinder, in der 2.ten Klaß Buchstabier Kinder, in der 3.ten die Leser, in der 4.tn Klaß solche die aus wendig lehren. Diese lezten sind widerum in 2. Klassen eingetheilt, nemlich 1.tens die ihre Sachen erlehrnet, oder 2.tens noch zu erlehrnen haben.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

A.B.C. Buchstabieren, Lesen. Auswendig, Schreiben, Rechnen Musick, Ortographie, und Unterricht in der Religion.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Wie lange werden Winter- Schulen gehalten? Von Anfangs 9bris bis Ostern.
Wie lange dauren die SommerSchulen? Jm frühling sind 14. Tag, in der Ernde 14. Tag, und im Herbst 14. Tag Urlaub, die überige Zeit ist Täglich Schul.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Bernerisches A.B.C. Buch, Anfängli, Heidelberger, Psalmen und Festgesäng Bücher, Hübners Historien-Bibel, und Testament.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Anfängern wird vorgeschrieben. Geübtern Schreib-Knaben, werden getrukte und geschriebene Briefe, Rechnungen Scripturen aller Art zum Copieren vorgelegt.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Vor ||[Seite 3] Vormittags von 8. bis 11. und Nachmittags von 12. bis 3. Uhr.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Pfarherr, mit Zuziehung der Vorgesezten. Die Pretendenten sind examiniert worden.

III.11.bWie heißt er?

Peter Ammann.

III.11.cWo ist er her?

Von Roggwyl.

III.11.dWie alt?

Jahr 42.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Gegenwärtig eine Frau, und 5. Kinder.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Alhier 17. Jahre.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

zu Roggwyl. Mit ||[Seite 4] Mit seinem Vatter gemeinschaftlich die Schul zu besorgen.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben den öffentlichen Schulen noch Privat-Schulen zu halten, Heustöck und Land zu Meßen, und Scripturen zu verfertigen etc.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter von 70. bis 100. Knaben.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer 30. Knaben, und 40. Mägdchen.
Anmerkung. Weilen der Mägdlin Schulmeister im Sommer nicht functioniert, so hat der Knabenlehrer zur Sommerszeit auch die Mägdlin zu besorgen.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

So viel mir im Wißen ist keiner

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Auf jede Ostern wird unter die Schulkinder, nach Verhältniß ihrer Geschicklichkeit in circa kr. 38. an Geld und Bücher aus getheilt.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst alt, und verschiedenes soll daran repariert werden.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es sind 2. Schul-Stuben, eine für die Knaben, die andere für die Mägdlin; können aber durch Aufziehung einer zwischen Wand in ||[Seite 5] in eine große Stuben verwandelt werden. Auf diesen Stuben im 2.ten Stockwerck hat der Knaben Schulmeister ohnentgeldlich seine Wohnung.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Langenthal, und Schoren, erstere Gemeinde zahlt 15/16. und leztere 1/16.
Anmerkung. Schulgeld, Reparations Kösten, Schulmeisters Besoldung muß bey nahe ganz zusamen gelegt, oder nach landes Sprache Getället werden.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Die Gemeinde Langenthal zahlt für sich selbst an Getreide 2. Mütt Korn 2. Mütt Haber 1. Mütt Roggen, und hat selbiges nebst anderer Frucht alljährlich von der Regierung aus dem Zehnd-Spicher in Arwangen bezogen. Ferner an Geld. kr. 24.
Die Gemeinde Schoren zahlt für sich selbst kr. 2. bz. 16. xr. 3.
Langenthal zahlt 15/16 und Schoren 1/16 an die Suma der kr. 33. bz. 12. xr. 2.
Langenthal, Untersteckholz und Schoren welche eine Kirchgemeind ausmachen zahlen Organistenlohn kr. 16.
daran zahlt Langenthal 15/18 Untersteckholz 2/18 Schoren 1/18. Endlich das nöthige Brennholz, ein kleiner Garten und in circa 3/4 Jucharten Land.
Summa. kr. 76. bz. 4. xr. 1.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Langenthal den 1.ten Merz 1799. Peter Ammann Knaben Schulmeister.

Zitierempfehlung: