Hüntwangen (Transkription Nr. 632)

Schulort: Hüntwangen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 141-142v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Bülach
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Wil (ZH)
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Hüntwangen
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:
I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Hüntwangen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigne Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Wyl

I.1.d In welchem Distrikt?

distrikt Bülach

I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

daß dorf steht nahe bey einander.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Rafz. Eine Stund.
Eglisau. 3/4. Stund
Wyl Eine 1/4. Stund
Wasterkingen Eine 1/2. Stund

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen Schreiben, und Singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Nein, auch im Somer von anfangs May bis Zum october wird, ausgenohmen Heüet und Ernd, in der wochen 2. Tag dienstag und Samstag Schul gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Namen büchli der kleine und große Zürcherrische Catechismus, Zeügnus, Psalmbuch, das Neüe Testament, und zum Auswendig Lernen das so Erbauliche Waserbüchli.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Den Anfängeren wird jedesmal Vorgeschrieben die in der 2.ten Claß haben von mir gemachte vor Zedul und die in der 3.ten Claß müßen auswendig Schreiben.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Von Martini, bis zu anfang abril ununterbrochen vor Mittag 3. und und nach Mittag 2 1/2 Stund in den längeren Tagen auch 3. Stund

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Das examinator Convent in Zürich Wann der Schulmeister {dienst} vacant. so wurde es von dem B: Pfarrer auf der Kanzel verkündet dann müßten sich die Prätendanten bey dem Stillstand melden: wo sie dann durch eine Citation auf Zürich beruffen und daselbst examiniert worden.

III.11.b Wie heißt er?

Hs Jacob demuth

III.11.c Wo ist er her?

Von Hünterwangen

III.11.d Wie alt?

43. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Von 2. Kinder nach am leben 1. Knäblein und 1. Töchterlein

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

25. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jch habe die vorige Zeit bey meinen Elteren zugebracht und Jhnen die oekonomischen geschäfte besorgen helfen.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben dem Lehramt muß ich am 3ten Sontag. wann der B. Pfarrer in dis Filial geht. die Kinderlehr zu halten.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 3] 81.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 44.
Mädchen 37.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 22.
Mädchen 20.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Jst nichts vorhanden

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

auch so

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst in gutem Stand

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Jn dem Gemeind Haus

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Gemeind

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

A. An Geld Fixes 18 fl. aus dem Kirchen Gut. 2. fl. von dem Armen Gut. und 4. fl. von dem Gemeind Gut pr die Somer und Repetier Schul zuhalten
2. fl. 32. ß. pr die Kinderlehr zuhalten Daß übrige hängt von der Menge der Kinder ab. und ist Schullohn von jedem Kind 24. ß. bis 1797. müßten die Elteren bezahlen, Von da an wurde es von dem Kirchen Gut auf Gleichen Fuß bezahlt.
An getreide b 2. Müt Kernen von dem Grund Zins, wo Ehe dem in das Schlos Eglisau kommen ist und 1 1/2. Vrtl Kernen von der Gemeind. 1 1/2. Vrtl Rogen von der Gemeind.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 4] I. Anmerkung. Nebst den gemelten Schulen, wird das ganze Jahr hindurch eine Repetier Schul gehalten welche von den Kinderen so der alle Tag Schul entlasen, bis sie sich zum Heiligen Abendmahl unterrichten laßen, besucht wird, in welcher dann die Schrifften Korigiert. das auswendig Gelernte Repetiert, und der vrstand so villmöglich durch Frag und antworten geüebt wird.
II Anmerkung. An bey Kan ich nach anmerken, das dismahl viele Mädchen auch angefangen haben zu Schreiben.

Unterschrift

Hs Jacob demuth Schulmeister Zu Hüntwangen.

Zitierempfehlung: