Greifensee (Transkription Nr. 610)

Schulort: Greifensee
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1421, fol. 190-191v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Uster
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Greifensee
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Greifensee
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

27.02.1799

BEANTWORTUNG ÜBER DIE FRAGEN, DER ZUSTAND DER SCHULE!

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

GREIFFENSEE.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein Dorf und eine eigne Gemeinde, wo die KIRCHE stehet.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

Gehört zu dem DISTRIKT USTER.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

CANTON ZÜRICH.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die Entfernung der zum Schul gehörigen Häuser, sind im Umkreiß ein halbviertel stund weit.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Zu diesem SCHULBEZIRKE gehöret nach 4. Häuser.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

WILDSPERG genamt, ein Viertel stund weit, und kommend dermahlen Täglich 3. Knaben, u. 2. Mädchen, Jn die REPEDIER SCHUL, aber kommend von daher 3. Knaben u: 4. Mädchen

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

JN DIESER KIRCH-GEMEINDE IST NUR EIN SCHUL.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?
II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schul lehrer ist von den EXAMINATOREN der Stadt ZÜRICH erwehlt worden

III.11.b Wie heißt er?

HEINRICH PFISTER von GREIFFEN SEE,

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?

gb: den 17ten: 9bris 1765.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat sich erst vor einem Jahr verheürathet, hat noch keine Kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

ZUM SCHULLEHRER ERWEHLT den 18ten MEY 1785.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Der beruf ist vorher gewesen, dem Vatter selig im SCHUL-DIENST, weil er auch dieß Amt verrichtet, u: auch in der CANTZLEY etwann geschrieben

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Jetz neben dem LEHRAMTE sind die verrichtungen auf dem Güeter Gewerb.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

JM WINTER KNABEN 20
MÄDCHEN 12

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

JM SOMMER KNABEN 15
MÄDCHEN 10

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

SCHUL fond oder Schulstiftung sind keine

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

SCHUL GELD — von der Wochen im Winter ist von einem SCHULERKIND 1 ß. 3. Hlr.
DER SOMMER-SCHUL lohn ist von dem Säkliguth bezahlt worden an Gelt 12 lb.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Das Schulhauß — ist baufällig, ist nicht mehr darinn als eine Stuben wo die Kinder lehrnen, Ehdem hat der Schullehrer darinn gewohnt, dermahlen aber könte er nicht mehr darinn wohnen, wegen baufälligkeit, weil daran nichts mehr gut ist, als die Stuben

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

FÜR DIESE SCHULWOHNUNG MUSS DIE GEMEINDE BESORGT SEYN, und wäre dem SCHULLEHRER schuldig plaz darinn zu geben, daß er mit der HAUSSHALTUNG darinn wohnen ? könte

IV.16 Einkommen des Schullehrers.

||[Seite 3] EINKOMMEN DES SCHULLEHRES, Aber unter diesem EINKOMMEN sind alle 3. DIENSTE begriffen, weil es zu allen Zeiten beyeinanderen gewesen ist, SCHULLEHRER — VORSINGER U — SIGERIST. Und ist auf folgende Art eingegangen

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

GELT — KERNEN U: HOLZ.
35 lb. an gelt — wie auch 2. Mütt Kernen aus dem Amt hauß REÜTI.
5 lb. gelt u: ein Mütt Kernen aus dem Schloß Greiffen See.
7 lb. 4. ß. gelt u: 2. Viertel Kernen von der Kirchen Greiffen See oder Kirchenguth
12 lb. gelt für Sommer schullohn aus dem Säkliguth Greiffen See.
4 lb. — gelt für Bättagschul auch f von dem Säkli guth Greiffen See.
2 lb. 16 ß. — u. 3. Mütt 2. Viertel Kernen, von PRIVAT LEÜTHE. zu Greiffen See vertheilt
2. Viertel Kernen aus dem Pfahrhauß Greiffen See.
1. Mütt KERNEN u: 2. Viertel {Roggen} von der KIRCHEN USTER
5 lb. gelt von dem CAPPELLEN GUTH zu Nider Uster
8 lb. gelt aus dem Allmosen-Amt bey den AUGUSTINEREN, ZÜRICH.
8 lb. — gelt aus dem SCHULFOND von Zürich. Dieses ist geordnet worden 1797.
Und 2. Klaffter Holz, aus dem OBRIGKEITLICHEN Holz ohne Kösten zu dem Schulhauß geliefferet, so aber ein jeweiliger Bürger LANDVOGT es hat könen verrechnen
Und 2. Fuder Holz aus dem Gemeind Holz Greiffen See, zu der Schulstube zu gebrauch
Auch ist von der Gemeind 7. Vierling Acherland, aber Rauchland zu diesen 3. Pösten gegeben worden
SUMMA DIESSERE 3. PÖSTEN SCHULLEHRER VORSINGER U: SIGERISTDIENST IST ALL JÄHRLICH EINGEGANGEN
AN KERNEN 8. MÜTT 2. VIERTEL.
ROGGEN 2. VIERTEL.

AN GELT 87 lb. — u: von einem Schuler kind im Winter Wochentlich 1 ß. — 3 Hlr: obiges Holz zum Schulhauß — u: 7. Vierling Rauchacherld:

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

GREIFFEN SEE. den: 27ten Febr: 1799.
BÜRGER PFISTER SCHULLEHRER — VORSINGER U: SIGERIST

Fliesstextantworten
Unterricht

WAS IN DEE ALL-TAG SCHUL GELEHRT ist folgendes BUCHSTABIEREN — SILLABIEREN — LESEN, Jm Jnnwenig lehrnen
JST IN 3. CLASSEN EINGETHEILT.
I.STE CLASS: Nammenbüchli u Lehrmeister
II.TE CLASS — PSALTER U: ZEÜGNUSS.
III.TE CLASS: — TESTAMENT, U: PSALMENBUCH, wie auch in dieser Claß Schriften lesen — u: dann sind auch darunter SCHÜELER zum RECHNEN.
Und dan wird geüebt Biblische Geschichten — Sittenlehrende Erzählungen auch vom. Christlich-sittlichen u: Äußerlich wohl anständigem u: höflichem betragen gegen Gott u: gegen dem Menschen AUSWENDIG WIRD GELEHRNT.
Der kleine u: Große CATHECHISSMUS. Das Waserbüchli, darinn enthalten GEBETHER — LIEDER — PSALMEN — SPRÜCHE.
AUCH ist das Noth u: Hülfs büchlein in dieser SCHUL.
||[Seite 2] JN DER SCHUL SIND VORSCHRIFTEN Aus dem Alt u: Neüen Testament. u: dann wird geüebt das AUSWENDIG SCHREIBEN in BRIEFEN — u: Anderen Sachen
Jm WINTER WIRD DIE SCHULE alle Tag gehalten, von Martini an bis im Aprill — Vormittag 3. Stund, Nachmittag 3. Stund.
JM SOMMER DER WOCHE 2. TAG — Vormittag 3. Stund u: Nachmittag 2. Stund, Ausgenommen Heüet — Ernd. u: Herbst. weil man dann die Kinder in die Schul {nicht} über kämme.

Zitierempfehlung: