Schwerzenbach (Transkription Nr. 599)

Schulort Schwerzenbach
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1421, fol. 182-183v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Uster
Agentschaft 1799: Schwerzenbach
Kirchgemeinde 1799: Schwerzenbach
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Schwerzenbach
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:
26.02.1799

Beant-wortung der Fragen über den über den zu stand der Schule, zu ober Schwerzenbach.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Ober Schwerzen Bach

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

eine eigene Kirchen gemeind, u: Agentschafft

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?

Distrikt Uster.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Kanton Zürich

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

alle Häüser der Gemeind zu nächst bey der Schule

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Nichts.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Nichts.

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Schulkinder sind in 3 Classen getheilt
1 Buchstabieren. 2. Kinder die anfangen Lesen 3 Kinder die im Testament Lesen aus wendiglernen und schreiben.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrt, Buchstabiert, Lesen, schreiben. Auswendig wird gelernt, der Katechismuß, aus erlesne Psalmen, Lieder aus dem Schulbüchli, u: Neü Gesangbuch, Bätter, Sprüch aus der H: schrifft.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird gehalten von Martini an 20 wochen den winter durch,
und dann im Sommer 2. halbe Tag in der wochen

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nammen Büchli, Lehrmeister, Zeügnußen Ps-buch, Testament, waserbüchli, Lieder büchli vor die Land Schulen,

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

vorschrifften sind von Zürich, mehr theils macht Sie der Schul-Mstr selbs.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauret vor Mittags 2 Tunden, u: nachmittags 2.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Der Schullehrer wurde nach vorgegangnem Examen zu Zürich, durch das Examinator Konvent erwehlt

III.11.bWie heißt er?

Sein Namme ist Johannes Ochsner,

III.11.cWo ist er her?

von ober Schwerzenbach

III.11.dWie alt?

alt 40 Jahr,

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat eine Haußhaltung, von frauw und 5 Kinder

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

16 Jahr Schullehrer,

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

zu Schwerzenbach gebohren u: erzogen

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Hat annach neben der Schul, ein Bauren gewerb

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

im Winter besuchen 30 Kinder die Schul 14 Knaben u: 16 Mädchen

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer besuchen die Schul 8 Knaben u: 7 Mädchen

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

nichts

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgelt von einem jeden Schüler, 2 xr. wochentlich und von der Sommer Schul, von jedem Schüler 8 xr.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

das Schul Haus besteht nur in einer stuben, u: das gebäüd ist nach zimlich Gut, u: ist eignes gebäüd

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

vor die unterhaltung des Schulgebaudes sorget die Gemeind.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das Einkommen des Schulmeisters bestehet an gelt 36 fl. An Kernen 1 Mtt 1 viertel.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

{von} dem Grund zins von des Kirchen Guts 1 Mtt 1 viertel. Von der Stifftung der verbeßerung der Schulen zu Zürich 5 fl. — von allmosen Amt vor die Sommer Schul der Armen Kinder 1 fl. 20 ß.
Aus gleichem Amt zu gaabe 2 fl. aus dem Kirchen Gut 8 fl. fgh

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?

{von} dem Grund zins von des Kirchen Guts 1 Mtt 1 viertel. Von der Stifftung der verbeßerung der Schulen zu Zürich 5 fl. — von allmosen Amt vor die Sommer Schul der Armen Kinder 1 fl. 20 ß.
Aus gleichem Amt zu gaabe 2 fl. aus dem Kirchen Gut 8 fl. fgh

IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?

{von} dem Grund zins von des Kirchen Guts 1 Mtt 1 viertel. Von der Stifftung der verbeßerung der Schulen zu Zürich 5 fl. — von allmosen Amt vor die Sommer Schul der Armen Kinder 1 fl. 20 ß.
Aus gleichem Amt zu gaabe 2 fl. aus dem Kirchen Gut 8 fl. fgh

IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 3] Anmerkung, Komt nach belohnung
a. vor das vorsingen von der Gemeind 11 fl. 20 ß.
b vor das Nachgesang an einem Sontag nach der Kinderlehr. 2 fl. von dem armen Gut,
¢1369¢¢ c. vor die eingeführte Repetier schul nach an zahl der Kinder 1 fl. 20 ß. ¢/1369¢¢
¢1370¢¢ d. vor die Singübung
An einem Samstag u: Sontag zu Nacht
Von jedem Schüler 6 ß. ¢/1370¢¢

Unterschrift

den 26 Februar 1799.

Zitierempfehlung: