Volketswil (Transkription Nr. 598)

Schulort Volketswil
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1421, fol. 180-181v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Uster
Agentschaft 1799: Volketswil
Kirchgemeinde 1799: Volketswil
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Volketswil
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Volketswil (Niedere Schule, reformiert)
25.02.1799

Den 25ten Februar 1799. Die beanwortung dieser Fragen Über den jezigen Zustand der Schule Zu Volket Schweil.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Name Heisst Volket Schweil.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist eine eigne Gemeind.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu der Agentshaft daselbst.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Zu dem Distrikte Uster.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Zu dem Canton Zürich.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

So haben wir keine Ußert d. dorf.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

So haben wir keine nebst unseren.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Die Entfernsten haben eine 1/2 Viertl Stund.

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Von hier ab in d. Gm. Hegnau 1. Vt. St.
auf Zimikon auch 1. Vtel Stund.
auf Kindhaußen 2. Vt Stund.
auf Gutten Schweil 1. Vt St.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

ja in 3. Klaßen 1ste Claß a.b.c. die 2te Clß in dem Catechismo die 3te in dem Testamt.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Anfänglich a.b.c Darnach der Catechismo und daß Testament u. aus d. psalmen buch wie a. w. auch geschribenes Daß waßer büchlin Zum aus wendig Lernen

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Sie werden Winters u. Somers Zeit Gehalt Winters Zeit 5. Monat Somrs. Zeit 7. Mnt.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Der Catechismo u. das Testamt. Samt pm.b. Nebst anderen gebätt Büchren.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Anfänglich a.b.c.n.m. darnach Sprüch aus aus d. Heiligen Sch. wird ihnen vorgeschriben einiche a. d. büchern oder aus ihrer eignen ge {dächnus}

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Winters Zeit vor mt. tags 3. Stund Nach Mt. auch 3. Stund Somers Zeit abr. Vorm. tags 3. Stund Nach m. tags nur 2. Stund. Som. Zeit 2. tg in d. wochen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Bis hiehär die Ehmaligen Examinatoren.

III.11.bWie heißt er?

Hs. Rudolf Gul

III.11.cWo ist er her?

Aus dem dorf selbst.

III.11.dWie alt?

Er ist 28. 1/2. Jahr alt.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Nur ein einiges Töchterlin.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Er ist 4. 1/2. Jahr. Schullehrer.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vorher bin ich Hier gewesen, und bliebe Dem Vater Sg. behülflich in {d.} Schularbeit

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

||[Seite 2] Winters Zeit keine, Somers Zeit aber etwaß auf d. Güteren. Nebst d. Sch.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

es besuchen Täglich die Schul dies mahl im Wintr 92. Kindr Tägl.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben. 59.
Mädchen. 33.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben. 41.
Mädchen. 36.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)

Wir haben keinen.

IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Gar nichts.

IV.13.bWie stark ist er?

Nichts.

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

Aus dem Amthauß Reüti bis dato Ußert wenniges aus der Gm.

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

ich habe nichts davon.

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Gar nichts. Es ist eingeführt wochentlich von einem Kind. 1/2. Bz.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Daß Schulhauß ist an gebäüden Mittmg.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es hat eine behaußung.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Gar nichts.

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Emalige Regierung Durch daß Amt Reüti.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Gelt 24. fl. 30. ß. Jährlich.
An Getreide — Kernen 6. Mt Aus dem amt Rüti. u. GM.
Volket Schweil Gibt 1. Mt 3. Vg 2. Mßr 7. Mßr
Gm. Hegnau Gt. 2. Vt 1. Vg Kern. u. 1 Vt 3. mß Roggen.
Kindhaußen Gt 1. Vt. K.
Zimikon Gt 2. Vt K
an holz, Jährlich was, ein bürger u. danne 2. Fuder zum Voraus

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

Von den 8. Articklen hab. ich gar nichts

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Die Belohnung die hierin Gemeldt wird ist Für die Schul u. daß Vorsänger und Sigerstdienst Zu Volket Schweil.

Unterschrift

Obiges wird Besch. Von Hs Rudolff Gul jezo Schmstr. Zu Volket Schweil.

Zitierempfehlung: