Maur (Transkription Nr. 589)

Schulort Maur
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1421, fol. 169-171v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Uster
Agentschaft 1799: Maur
Kirchgemeinde 1799: Maur
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Maur
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Maur (Niedere Schule, reformiert)

||[Seite 5] MAUR. ANTWORT. ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULEN AN JEDEM ORTE.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Zu Maur,

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf, namlich ein grosses,

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

eine eigene Gemeind,

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirchen-gemeind u: Agentschaft Maur,

I.1.dIn welchem Distrikt?

Uster.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Zürich.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jm Umkreis von einer 1/2. Stund sind 10. Haüser

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Hell ein Weiller von Maur ein 1/2. Stund, Schuler. 0
Lohren ein Weiler v: Maur dito Schuler. 1.
Stuhlen ein Weiler v: Maur dito
die aus der Stuhlen sind mir entzogen worden und gehen auf Ebmatingen,

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

ÄSCH. 3/4. Stund
ÜESIKON 1/4. Stund
EBMATINGEN 3/4 Stund
FÄLLANDEN 1. Stund

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?
II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Buchstabieren, Läsen getrukts &. geschriebenes Schreiben ist sehr üeblich, und Singen,

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Von Martinj. biß Osteren,

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nammenbüchli, Lehr Mst., Zeügnus, Psalmenbuch Testamenter, Waaserbüchli.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Es wird ihnen täglich vorgeschrieben, u: auswendig was woll kan lesen, NB: Morgen 8. biß 11. Uhr, 1. Uhr 10.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

NB: Morgen 8. biß 11. Uhr. 1. Uhr biß 10.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der alte Schulrath in Zürich od. Examinatores

III.11.bWie heißt er?

Johanes Äeppli,

III.11.cWo ist er her?

Aus der Gemeind,

III.11.dWie alt?

Alt 44. Jahr,

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Sechs unerzogne Kinder

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

11. Jahr

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jn Holändischen diensten gestanden

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Zimmer Handwerk, aber ich kan es nicht mehr fortsezen Auch 3/4 Akerfeld zu Arbeiten
Und d. Vorsinger dienst, Aber d. ist zum Schuldienst begrifen

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

||[Seite 3] Winters Zeit auch schon. 60. 65. 70. 75.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Somers Zeit auch schon. 18. 20. 26. biß 30. Sommer Zeit ist es ganz schlecht, und muß doch abw.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Nichts

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

nicht

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

nichts

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Von jedem Kind den Winter durch 18. ß:
Den Sommer durch von jedem Kind. 12. ß:

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst leidentlich unterhalten,

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Der Schul Mst. hat Wohnung im Hauß, aber in der Stuben ist kein Plaz zur Arbeit,
Der Schulmst. mus Jährlich 10. lb: Haus Zins bezahlen

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die ganze Kirchen-Gemeind.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 4] An Geld von d. Kirchen 14. Pfund
An Frucht 19. Vrtl. Kernen, 1. Müt von abgehnden Zehnden am Ort. Und d. übrige von dem Grundzins, der Kirchen gehörig NB: die dorfgemeind gibt 2. Vrtl v: den 15. übrigen,
b. Holz, von jedem Kind ein Scheitli täglich Winters Zeit; die kein Holz haben. Nichts

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nichts

IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Rebublicanischer Gruß und Hochachtung
Jch hofe Bessers

Zitierempfehlung: