Kempten (Transkription Nr. 582)
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- Kempten (Niedere Schule, reformiert)
- Kempten (Niedere Schule, Repetierschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Kempten (Niedere Schule, Singschule, Sonntagsschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
Beantwortung über den Zustand der Schule zu Kämpten.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. | Zu Kämpten ist eine Schule. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | Ein Dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | Eine eigne Gemeine. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | Gehört zu der Pfarr und Agentschaft Wezikon. |
I.1.d | In welchem Distrikt? | Distrikt Uster. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | Canton Zürich. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | a Kämpten ein Dorf Häußer. 102. darinn d. Schule Alltagschüler Kn. 32. M: 33. ¢1229¢¢ Repetiersch: Kn. 38. Töcht. 28 ¢/1229¢¢ |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. | a. Adetschweil ist von Kämpten entfernt 30 Minuten. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? | Sie wird in fünf Claßen eingetheilt, 1 Nammenbüchli 2. Lehrmeister, 3. Zeugnißbuch und Psalter, 4 Psalmenbuch, 5. Testament. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? | ||[Seite 2] Jn der Schule wird gelehrt: Lesen, Schreiben, Rechnen und Singen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? | a Die Schulen werden im Winter von Martini bis auf den lezten tag März gehalten. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? | Die gewohnten Schulbücher sind: Nammenbüchli; Lehrmeister, Zeugnißbuch, Psalter, Psalmenbuch und Testament. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? | Vorschriften vom Schulmeister werden so lange gebraucht, bis sie dieselben ohne besondere Fehler abschreiben können, hernach läßt man sie gedrukte Schriften, und zulezt auswendig schreiben. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? | Die Schule dauert täglich 6 Stunde. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? | ||[Seite 3] Der Schulmeister ist auf Zeugniß von Bürger Pfarrer und Stillstand, vom Convent zu Zürich examiniert und bestellt worden. |
III.11.b | Wie heißt er? | Heinrich Boßhard, |
III.11.c | Wo ist er her? | von Kämpten. |
III.11.d | Wie alt? | Seines alters 46 Jahre. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | Ehefrau, 2 Knaben und 2 Töchtern, der einte Sohn hilft dem Vater in der Schule |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | Schullehrer 20 Jahre |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | Mechanische und Feldarbeiten. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | Es besuchen die Schule im Sommer weniger als im Winter, weil die Schul-Examen im Frühling gehalten werden, wo dann die beßten der Schule entlaßen werden. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | Schulfond ist keiner, |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | Schulgelt 4 fl. aus dem Kirchengut. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | Schulhaus keines, sondern der Schulmeister haltet die Schule in seiner eigenen Stube, wofür ihm kein Zins bezahlt wird. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | An Gelt, obige 4 fl. aus dem Kirchengut. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | An Gelt, obige 4 fl. aus dem Kirchengut. |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | An Gelt, obige 4 fl. aus dem Kirchengut. |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||[Seite 6] Anmerkung. | |
Unterschrift | Kämpten, im März 1799. |