Madetswil (Transkription Nr. 566)

Schulort: Madetswil
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 309-310
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Fehraltorf
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Russikon
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Russikon
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

16.02.1799

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Madetschweil

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein dorf

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist ein eigne Gmeint

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zur Kirchen Gmeint Rusickon

I.1.d In welchem Distrikt?

Zum distrikte, Fehr altorf

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum Kanton Zürich

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Zu deiser Schul gehörent, die aus dem, Schür Hoff und sind 2 Häüser, und Komet, 2 Kind, und ist ein Kleines viertel Stündlein von da ab
Zu dieser Schul gehörend die aus der Bläsi Mülli und ist ein Haus, und Kommet, 2 Kind und ist ein Kleines, viertel Stündlein von da ab

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Schul Ludetschweil, Jst ein viertel Stund von da ab Schul Gündisau, ein Starke viertel Stund von da ab Schul Rusickon, ein halb Stund von da Schul Rumlikon, ein halb Stund von da Schul Sen Hof, ein halb Stund von da Schul Weil Hoff, ein halb Stund von da

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Getrukts u geschribenes, inwendig u auswendig

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter, und im Somer Jm Winter beständig, vom 1 Tag Winter Monat Bis zum 1 Tag Appril und im Sommer in ieder, Wuchen einen Tag

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Namenbüchlein, Zeügnus Bücher Psalmen Beücher, Testamenter Geschicht bücher, Waser Büchlein

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Jch schreib ihner vor

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

6 Stunt 3 vor u 3 nach Mit Tag

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja in 3 Klaßen

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

das vor hergesezte Examennater convent

III.11.b Wie heißt er?

Hs Heinrich Frener

III.11.c Wo ist er her?

von Madetschweil.

III.11.d Wie alt?

Gebohren im Jahr 1765

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja ein Kind

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

2 Jahre

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Bej meinem vater Etwas auf den güteren, nebst dem meinem vater behülflich in der Schulle

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter an der Zahl: 68 Knaben 44 Döchteren 24

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben an der Zahl 25 Döchteren 7

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

von dem ist gar nichts verhanden

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

||[Seite 3] Von dem Haus Vater, und von der Gmeint und von der Kirchen Rusickon
Der Haus vater, bezahlt, in einer Wuchen für sein Kind, 1 ß., und die Gmeint, in einer Wuchen für ein Kint, 1 sächser, und die Kirchen Rusicken in einer Wuchen, für ein Kind, 1 sächser
Die Kircher Rausickon hat nach gegeben Zu der Schul Madetschweil, 1 Müt Kernen graß Mäß und 1 Sak vol Haber, graß Mäs all Jährlich Ein halb Müt Kernen, und Ein Müt Haber gehört Zur Schul, und ein, halb Müt Kernen und ein Müt Haber, für das vor singen inder Kirchen Rusickon, all Jährlich
4. lb. Gelt von der Kirchen Rausickon Zur Sommer Schul
3 lb. Gelt von der Kirchen Rusickon Für Züntung, in der Nacht Schul
Für das forsingen in der Kirchen Rausickon, Hat ein jeder Hausvater von Madetschweil, Ludetschweil Bläsi Mülli, Reiti, u Scheürhoff sit im Jahr Anno 17697 all Jährlich müsen geben, ein singer groschen, heist aber in denen Breitten singer Batzen, und Jst jetz alle Jahr sit im, Anno 1697 gegeben worden bis auf jetz sind 6 Haus väter Zu Ludetschweil die sagent mit dem höchsten Recht sei gebent mir nichts mehr und ich hof und glauben ich werde mein Wol verdientes löntlein über Komen ich will es mit den Schriften zeigen das es geben worden ist. 100 u 2 Jahr

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Keins

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Keins

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Haus Zins Keiner

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Wein Keiner Gelt Keins Holtz Keins

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Bescheint Bürger, Schulmeister, Hs Heinrich Frener zu, Madetschweil Datum den, 16Ten, Hornung, 1799

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