Sennhof (Transkription Nr. 565)

Schulort Sennhof
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 307-308v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Fehraltorf
Agentschaft 1799: Russikon
Kirchgemeinde 1799: Russikon
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Russikon
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
21.02.1799

Fragen über den Zustand der Schulen. Beantwortung über die, den Schulmeistern vorgelegten Fragen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Ort der Schule, deßen Name, heißt Sennhof.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dörfgen, und

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist {kein} eigene Gemeine;

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Gehört zur Kirchgemeine (Agentschaft.) Rusikon.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Zum Distrikt Fehraltorf;

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Jm Kanton Zürich.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die Entfernung, der zum Schulbezierk gehörigen Häuser, ist bis auf 1/2 Viertelstund und liegen 10. Häuser in diesem Umkreiß; in diesen 10. Häusern. aber wohnen 23. Haushaltungen.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

1.) Das Dörfgen Sennhof, (wo die Schule selbst ist) hat 21. Kinder.
2.) Der Hof Dunkelbach, ist entfernt 1/2 Viertelstund und hat 2. Kinder.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

1) Die Schule Weilhof ist entfernt 7. Minuten
2) Die Schule Rusikon ist entfernt 1/4 Stund.
3) Die Schul Gündisau ist entfernt 1/2 Stund.
4) Die Schul Madetschweil ist entfernt 1/2 Stund.
5) Die Schul Rumlikon ist entfernt 1/2. Stund.
6) Die Schul Ludetschweil ist entfernt 3/4 Stund. Diese 6. Schulen gehören in die Kirchgemeine Rusikon. ||[Seite 2] Demnach in andern Gemeinden ist entfernt
1) Die Schul Wallikon ist entfernt 1/2 Stund.
2) Die Schul Jßikon ist entfernt 3/4 Stund.
3). Die Schul Pfäffikon ist entfernt 3/4 Stund.
4) Die Schul Fehr altorf ist entfernt 3/4 Stund.
5) Die Schul Theilingen ist entfernt 3/4 Stund.
6) Die Schul Unter Jllnau ist entfernt 1. Stund.
7) Die Schul Weißlingen ist entfernt 1 Stund.
8) Die Schule Neschweil ist entfernt 1 Stund.
9) Die Schule Schalchen ist entfernt 1 Stund.
10) Die Schul Hermatschweil ist entfernt 1. Stund.
11) Die Schul Unterhittnau ist entfernt 1. Stund.

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in Klaßen eingetheilt, die erste Klaß enthält Nambüchl und Lehrmeiste die 2te Klaß, Zeugniß und Psalmbuch, und ||[Seite 3] Die 3te Klaß enthält, das neue Testament Waserbüchli, erster Unterricht Christlicher Religion und die Grundsäze der Christlichen Religion.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrt, Gedruktes und Geschriebnes, auch Schreiben und Rechnen wer Lust dazu hat.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden von dem ersten Tag Martini an den Winter durch, unaufhörlig gehalten bis zum ersten Tag April, und dann über den Sommer Samstags und Sonntags.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Bey uns sind Solche Schulbücher eingeführt, Namenbüchli, Lehrmeister, Zeügniß, Psalmbuch, neues Testament, Waßerbüchli, erster Unterricht, Christlicher Religion, und die Grundsäze der Christlichen Religion.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Den Schreiben-Lernenden, wird von dem Schulmeister vorgeschrieben, nachdem ein jedes Fähig keiten dazu hat.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule daurt täglich 5 Stund.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Den Schullehrer, den Hat ein Ehmaliges Examinator-Collegium, in Zürich, nach ausgestandenem Examen, bestellt.

III.11.bWie heißt er?

Er heißt Joachim Walther, und

III.11.cWo ist er her?

Jst vom Sennhof,

III.11.dWie alt?

Seines Alters 44 Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Seine Familie besteht in 2 Söhnen und 5 Töchtern.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Und ist 14 Jahr Schullehrer.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er ist allzeit im Sennhof gewesen, und Widmete sich der Landwirthschaft.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben dem Lehramt ist {er} noch Distriktsrichter, Da aber seine Geschäfte ihn Oftmals von der Schule weg beruffen, so ist ihm sein Sohn, von 19. Jahrn alt zu gegeben, welcher schon vor 2 Jahren, von den. Examinatoren, Examiniert worden ist, ihm die Schule zu übergeben.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 14. Mädchen 9 Alle Tag. ¢1409¢¢ N.B. Jst zu bemerken die Repedir Schule. Knaben 12. Mädchen 9 Wochentlich zwey mal. ¢/1409¢¢

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer etwas weniger nachdem die Zeit zur Schule.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Von Schulfond oder Schulstiftung, ist nichts vorhanden.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Das Schulgeld, betreffende; Die Väter bezahlen von jedem Kind.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

||[Seite 4] Ein Schulhaus ist nicht vorhanden, der Schulmeister hat seine eigene Stube, bis her ohne Hauszins gegeben.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das Einkommen des Schullehrers An Geld Jährlich belauft sich ohngefähr auf 37 fl. 20 ß. nachdem vil oder wenig Kinder; und 1. Mütt Kernen, und 2. Mütt Haber. Großmäß, jährlich.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

Es fließt aus folgenden Quellen,

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?

A. Die Väter der Schulkinder, bezahlen an Geld, vom Alltag Schüller, im Winter 20 ß. und im Sommer 5 ß. ¢1409¢¢ und vom Repedier Schüller im Winter und im Sommer 5 ß. ¢/1409¢¢

IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?

b. Aus dem Kirchengut, wird 1. Mütt Kernen und 2 Mütt haber und. 11 fl. An Geld bezahlt

IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)

C. Aus einem Fond in Zürich ist jährlich 12. fl. Gelds bezahlt worden, von den Examinatoren

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

N.B. Anmerkung, über die Schule Sennhof, und über die neüe Schule Weilhof. Jm Jahr 1784. den 1ten April, wurde von dem Loblichen Examinator- Collegium beider Ständen in Zürich: Sennhof, Weilhof, Dunkelbach und gentenwieß zu einer gesezten Schule angewiesen; so daß sich im Sennhof und Dunkelbach 20. Kinder und im Weilhof und gentenwieß 23. Kinder befanden, die man bey uns alltag Schüler heist und so war es bisher, daß Weilhof und Gentenwieß 2. oder 3. Kinder mehr hatten, als Sennhof und Dunkelbach, ¢1409¢¢ so war es auch mit der Repdier Schule. ¢/1409¢¢ Anno. 1798. den 8. April Trennte sich das Dörfli Weilhof und gentenwieß eigenmächtig von der Schule Sennhof. Den 30.ten October 1798, ward den Bürgern vom Weilhof, auf dringendes, anhalten und ansuchen hin, und bis der {Bürger} Minister der Künste und Wißenschaften ein Gesez über die Schulen bestimmen werde, ward ihnen von dem Provisorischen, Examinator-Collegium in Zürich, eine Schule, Provisorisch bewilligt, mit den Beding, daß dem Schulmeister vom Sennhof, keinen Abbruch an seinem fixen Einkommen geschehen müßen Nun glaubt man es sey sehr unnöthig aus einer Schule, 2. Schulen zu machen, wo doch die Kinder in Zeit von 12 Minuten aus allen 4 Orthen bey einander versammelt sind. Man überläßt es den Klugen Einsichten.

Unterschrift

Republikanischer Gruß und Achtung. Bescht. den 21ten Febr. 1799. Schulmeister und Distriktsrichter Walther im Sennhof bey Rusikon.

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