Gündisau (Transkription Nr. 563)

Schulort Gündisau
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 303-304v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Fehraltorf
Agentschaft 1799: Russikon
Kirchgemeinde 1799: Russikon
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Russikon
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

Beantwortung der vorgelegten Fragen welche den Zustand der Schul Gündisau Betreffen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Gündisau.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

eine eigene Gemeine.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

gehört zur Kirchen Gemeinde. u. Agentschaft {Rußikon}

I.1.dIn welchem Distrikt?

im distrte Fehr Alt dorf.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

und Kanton Zürich.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Beschränkt sich einig mit Gündisau.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Senhof. Hermatschwyl. Weilhof Jsiken. Russiken Madetschwyl Waliken. Ludetschwil Schalchen Alle ein Halbe Stund.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nach den Lehrbücheren in. 3. Klassen.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Buchstabieren Richtig. u. verstädlich läsen. u. Schriben

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter. 20 Wuchen im Sommer wuchentl. 2 halb Tg.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Namenbüchli Lehrmeister Psalmenb. Testament Waserb.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Man Schreibt ihnen vor so gut als ich Kan

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

dauret Täglich ohngefehr. 6 Stund.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

das Examenconvent nach vorher gegangnem Examen.

III.11.bWie heißt er?

Hs Jacob Gubler.

III.11.cWo ist er her?

von Gündisau.

III.11.dWie alt?

gebohren ano. 1740.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

vier Söhne und ein Mädchen.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

seit ano. 1784.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Bey den bauren als knächt.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Landbau und Spinerey.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

||[Seite 3] im Winter all Täglich. Knaben. 15. Madchen. 20. im Sommer ¢1407¢¢ im Winter Repetier Schüler. Knaben 14. Madchen 22. ¢/1407¢¢

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer in allen Knaben 22 Madchen 32.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Nichts.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Nichts.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

von den Hauß väteren der Wuchen Schiling. von der Gemeine Wuchen Sechsser. An Kernen. 1. Müt an Haber. 1. Sack von Kirchen (Grundzins.) an Gält von: d. K. 25 lb. von der Gemeine Ohngefehr 17. lb. von den Hauß väteren Ohngefehr. 34. lb. für das vorsingen von der gmeind. 2. lb. ||[Seite 4] Suma in Allem. An Kernen Müt. ein. Müt. An Haber ein Sack. An. Ohngefehr. 78. lb. gelt.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Schullehrer Hs Jacob Gubler zu Gündisau.

Zitierempfehlung: